Bußgelder: Hauptuntersuchung überziehen
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung | ||
- um 2 - 4 Monate | 15 € | |
- um 4 - 8 Monate | 25 € | |
- um mehr als 8 Monate | 60 € | 1 |
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt | 15 € | |
Kfz oder Anhänger auf öffentlicher Straße in Betrieb gesetzt | ||
- ohne die erforderliche Betriebserlaubnis | 50 € | |
- außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zeitraumes | 50 € | |
- nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum | 50 € | |
Fahrzeug außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraumes auf öffentlichen Straßen abgestellt | 40 € | |
Kurzzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet | 50 € |
Kurz & knapp: Hauptuntersuchung
Die Zeiträume zwischen den einzelnen Untersuchungen hängen von der Art des Fahrzeugs ab. Grundsätzlich müssen Pkw alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Wann es bei Ihrem Auto soweit ist, können Sie entweder auf der Prüfplakette auf dem Nummernschild oder im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I in Erfahrung bringen.
Die Kosten für die Hauptuntersuchung variieren je nach Bundesland. Die Preisspanne liegt dabei zwischen 104,90 und 115 Euro. Sollten Sie den Termin um mehrere Monate verpassen, müssen Sie zusätzlich mit einem Bußgeld rechnen.
Erst wenn Sie den TÜV-Termin um zwei Monate überschritten haben, kommt ein Verwarnungsgeld von 15 Euro auf Sie zu. Bei vier bis acht Monaten sind es 25 Euro. Überziehen Sie den Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate, bestehen die Konsequenzen aus 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Video: Wie lange darf man den TÜV-Termin überziehen?
Unser Bußgeldrechner hilft schnell und unkompliziert
Ist der TÜV bei Ihrem Kfz abgelaufen, können Sie mit unserem Bußgeldrechner (alternativ zur Bußgeldtabelle oben) mögliche Bußgelder in Bezug auf die Hauptuntersuchung schnell und einfach ermitteln lassen. Der Rechner errechnet Ihnen für Ihren jeweiligen Fall das entsprechende Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog 2024. Dafür müssen Sie sich lediglich durch die verschiedenen Optionen klicken.
Das Wichtigste rund um die Hauptuntersuchung
Inhaltsverzeichnis
Die Hauptuntersuchung (HU) oder TÜV – dient dazu, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und Gefahren zu minimieren. Dies soll dadurch gewährleistet werden, dass alle Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen an der Hauptuntersuchung teilnehmen müssen, wodurch eventuelle technische Fahrzeugschäden rechtzeitig erkannt und behoben werden können.
Noch bis Ende 2009 wurde die Abgasuntersuchung (AU) für Fahrzeuge getrennt von der Kfz-HU durchgeführt. In dieser wird der Pkw auf seine Umweltverträglichkeit hin geprüft, indem das Abgasverhalten der jeweiligen Fahrzeuge ermittelt wird. Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung ein Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Im Folgenden finden Sie auf einen Blick das Wichtigste rund um die Hauptuntersuchung beim Kfz, über die HU-Fristen und zur Frage, welche Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote nach dem Bußgeldkatalog 2024 auf Sie zukommen, wenn Sie den TÜV überziehen.
Welche HU-Fristen für Fahrzeuge bestehen im Rahmen der Kfz-Hauptuntersuchung?
Tatsächlich wissen nicht alle Fahrzeughalter, wann die nächste Hauptuntersuchung für ihren Pkw fällig ist. Halten Sie sich nicht an die Fristen, innerhalb derer Sie Ihr Fahrzeug beim TÜV vorstellen müssen, kann die Konsequenz aus einem Bußgeldbescheid bestehen.
Um dies zu vermeiden, sollten Sie stets darüber Bescheid wissen, wann der nächste Termin der Pkw-Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug stattfindet. Die Lösung des Problems ist ganz einfach. Sie haben zwei Möglichkeiten den nächsten fälligen Termin zu erfahren:
1. Prüfplakette am Autokennzeichen
Auf dem Nummernschild, das sich am Heck des Kfz befindet, ist üblicherweise eine kleine Plakette aufgeklebt, die Aufschluss über den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung gibt. Das Jahr wird dabei von der mittigen Zahl angegeben; der Monat ergibt sich aus der Zahl, die im Ring darüber steht.
2. Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Eine weitere Möglichkeit, herauszufinden, wann Ihr Fahrzeug das nächste Mal zum TÜV muss, ist der Blick in den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bis zu diesem Zeitraum sollte die Hauptuntersuchung für das Auto spätestens durchgeführt werden, weil nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sonst Bußgelder drohen.
Hauptuntersuchung: Welche Fristen sind maßgeblich?
Ganz einfach: Das Verkehrsrecht sieht vor, dass nach der Erstzulassung nach 3 Jahren ein Auto zur Hauptuntersuchung muss. Danach beträgt das Untersuchungsintervall 2 Jahre.
Nicht nur das Alter der Fahrzeuge ist in Bezug auf die Zeiträume der Hauptuntersuchung relevant. Die Fristen richten sich auch nach dem Fahrzeugtyp und der Fahrzeugnutzung. So gelten für Taxifahrer, Lkw oder Omnibusse mit Anhänger gesonderte Zeitintervalle. Ein Taxi beispielsweise muss jährlich zur Hauptuntersuchung. In jedem Fall sollte der Sicherheit wegen unbedingt auf die Frist geachtet werden.
Folgende Zeitintervalle gelten für die unterschiedlichen Fahrzeugtypen (Auszug aus Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
Kfz | Erste Hauptuntersuchung ... | Danach ... |
---|---|---|
Krafträder (z. B. Motorrad) | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
Pkw | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
Anhänger | ||
- ungebremst | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
- bis 750 kg | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
- bis 3,5 t | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
- bis 10 t | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Wohnmobile | ||
- bis 3,5 t | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
- bis 7,5 t | nach 24 Monaten | alle 24 Monate* |
- über 7,5 t | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Lkw** | ||
- bis 3,5 t | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
- über 3,5 t | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Busse (mehr als 8 Fahrgäste)** | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
* bis zum 6. Jahr, danach alle 12 Monate | ||
** Für Lkw über 7,5 t und Busse ist eine zusätzliche Sicherheitsprüfung vorgeschrieben. |
Wie hoch sind die Kosten der Hauptuntersuchung?
Was kostet der TÜV für Ihr Auto eigentlich? In diesem Fall kann man keine allgemeine Antwort geben, weil sich die Preise je nach Werkstatt unterscheiden.
Für die Hauptuntersuchung stehen Ihnen verschiedene Prüfungsorganisationen zur Möglichkeit offen, so zum Beispiel DEKRA, TÜV, GTÜ oder KÜS.
Es bietet sich an, etwas Zeit in einen Vergleich der Preise zu investieren und die verschiedenen Kosten im Internet einzusehen bzw. den direkten Kontakt zu den jeweiligen Werkstätten zu suchen und die Preise der Prüfung direkt zu erfragen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie hoch die Kosten der Hauptuntersuchung für einen Pkw (bis 3,5 t) in den verschiedenen Bundesländern in etwa ausfallen:
- DEKRA (alle Bundesländer): 106 – 113 Euro
- GTÜ (alle Bundesländer): 105 – 112 Euro
- KÜS (alle Bundesländer): 110 – 115 Euro
- TÜV Nord (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland): 109,90 Euro
- TÜV Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein): 109,60 Euro
- TÜV Nord (Hessen, Bayern): 109,50 Euro
- TÜV Nord (Sachsen): 104,90 Euro
- TÜV Nord (Baden-Württemberg): 110 Euro
- TÜV Süd (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen): ca. 110 Euro
- TÜV Hanse (Hamburg): 114,90 €
- TÜV Hessen (Hessen): 113,20 Euro
HU-Plakette wird nicht mehr rückdatiert
Seit Juli 2012 wird die Frist der nächsten HU-Untersuchung nach dem Termin erteilt, an dem das Auto tatsächlich untersucht wurde. Vor 2012 war dies nicht der Fall. Damals wurde die verspätet erhaltene HU-Plakette auf den Zeitpunkt der eigentlichen Untersuchung rückdatiert.
Hauptuntersuchung überschritten? So hoch kann das Bußgeld ausfallen!
Im Falle, dass Fahrzeugfahrer die Hauptuntersuchung überziehen, erwartet sie je nach Länge der Versäumnis nach der StVO ein Bußgeld und unter Umständen sogar Punkte. Fahrverbote sind nicht vorgesehen.
- Überschreiten Autofahrer die Frist der Hauptuntersuchung um 2 bis 4 Monate, haben sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro zu rechnen.
- Bei einem Versäumnis von 4 bis 8 Monaten ist eine Strafe von 25 Euro fällig.
- Verpassen Sie die Frist um mehr als 8 Monate, wird Ihnen zu diesem Zeitpunkt neben dem Bußgeld von 60 Euro auch der erste Punkt in Flensburg verbucht. Weitere Informationen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
Bonni meint
12. September 2019 at 13:49
Hallo,
ich habe 2 Monate meinen TÜV überzogen. War dann Ende August 2019 bei der Hauptuntersuchung mit dem Ergebnis zwei Mängel zu beheben. Für die Nachkontrolle hatte ich bis 13.09.19 Zeit.
Nun habe ich am 03.09.19 eine Mängelbericht-Postkarte an meinem Auto geheft bekommen, wo drauf stand, dass mein TÜV abgelaufen ist und ich innerhalb von 10 Tagen die Mängel beheben soll sowie die Postkarte einschicken müsste.
Ich habe dann drei Tage (06.09.19) später die Nachkontrolle gemacht und TÜV bekommen.
Die vom TÜV-Prüfer abgestempelte Postkarte habe ich gleich abgeschickt.
Nun habe ich am 11.09.19 eine Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld von 15,- erhalten, die sich auf die o.g. Mängel-Postkarte bezieht.
Meine Frage wäre:
Kann und lohnt es sich eine Anhörung/Stellung zu verfassen, da ich mich ja eigentlich in der Nachprüfungszeit befand.
Oder würde eine Schriftliche Aussage sogar eher zu einem Bußgeldverfahren einleiten/führen, was wieder teuerer werden könnte?
Vielen Dank :)
R.P. meint
12. August 2019 at 1:22
Hallo,
bei meiner grünen Umwelt-Plakette ist die Auto-Nummer total verblichen. Die Stadtverwaltung
Augsburg hat dies mit 55,- € moniert.
Da die Auto-Nummer nicht eingedruckt war und wohl auch nicht mit einem nicht licht-echten Stift
eingetragen wurde, bin ich nicht der Meinung, dass ich allein dafür verantwortlich sein soll.
Kann man einen halben Tag in den Knast gehen, um diese lächerliche Straf-Androhung zu umgehen ?
Bin Kleinrentnerin – und mir würden die 55 € schon wehtun.
Danke für Rückantwort.
Rosemarie
Joachim meint
7. März 2019 at 16:38
Hallo, ich erhielt heut einen Bußgeldbescheid über 88, 50 Euro.
60,00 Euro wegen Ordnungswidrigkeit, da TÜV -Termin vom PKW um mehr als 4-8 Monate überschritten und 25, OO Kosten des Verfahrens und 3,50 Auslagen. Zusätzlich erhalte ich 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Meine Frage ist dieser Bußgeldbescheid korrekt, wenn nach ihrem Busgeldkatalog nur 25, 00 Euro fällig wären (4-8 Monate)??
Genaue Daten 04.02.19 Ordnungswidrigkeit festgestellt;
13.02. TÜV durchgeführt;
letzter TÜV-Termin zuvor war der 31.08.2016. Also Fälligkeit bis zum 31.08.2018
Folglich genau überzogen: 5 Monate und 1 Woche
Danke für die Antwort
J.B.
bussgeldkatalog.de meint
15. März 2019 at 16:53
Hallo Joachim,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
LauraS meint
2. Februar 2019 at 14:01
Hallo, mein Auto war in 11/18 zur HU fällig, ich war im Januar 19 da, bin also in der bis zu 2 Monate-Frist gewesen. Hab keinen TÜV bekommen, muss Mängel beseitigen innerhalb von 4 Wochen, die noch nicht um sind. Heute hatte ich ne Karte der Polizei an der Scheibe, wegen überfälliger HU. Greift in meinem Fall noch die 2 Monate-Frist, weil die Erstvorstellung ja innerhalb von 2 Monaten war? Kann ich das im Anhörungsbogen so angeben und Kopie des HU-Berichts mit der neuen Frist beifügen und komm ohne Knolle davon??
Werner meint
15. August 2018 at 22:16
Mein Fahrzeug, Baujahr 79 ,mit Saisonkennzeichen angemeldet, Tüv fällig 2015′, steht seitdem ungenutzt in der Garage. Jetzt will ich es aktivieren und zum Tüv. Was muss ich beachten , gibt es irgendwelche Probleme?
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 10:13
Hallo Werner,
die direkte Fahrt zum TÜV ist in der Regel zulässig. Dabei sollten Sie eine Terminbestätigung der Werkstatt mitführen, um diese ggf. bei einer Polizeikontrolle vorzuzeigen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Goldi meint
4. August 2018 at 11:53
Darf ein Auto was seit Juli 2017 keinen Tüv mehr hat und auch nicht bewegt wird ( der innenraum ist schon voll Schimmel ) auf einer Öffentlichen Strasse parken
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:40
Hallo Goldi,
grundsätzlich kann die Polizei in einem solchen Fall Sanktionen verhängen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hendrik meint
30. April 2018 at 13:28
Hatte TÜV Prüfung am 27.04 ,, Mängel sollen in 4Wochen behoben sein,kann ich ohne bedenken am10.05.nocheine Woche nach Bayern fahren .?
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 9:51
Hallo Hendrik,
in der Regel sollten Sie die Mängel so schnell wir möglich beheben. Sanktionen sollten in der Regel allerdings nicht drohen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
JFitz meint
13. April 2018 at 12:05
Doppeltbestrafung durch Ordnungsamt und Zulassungsstelle:
In meinem Fall (2-4 Monate) erhielt ich 3 Bussgeldbescheide 2 von verschiedenen Ordnungsämtern und einen von der Zulassungsstelle.
Die Forderung des 2. Ordnungsamtes wurde wegen Doppelbestrafungsverbot zurückgezogen.
Die Zulassungsstelle (gleicher Kreis wie Ordnungsamt) ist jedoch der Meinung (bisher ohne Begründung) das Ihre separate Forderung standhaft ist.
Ganz abgesehen von den unnötigen Verwaltungskosten für den 2. Bescheid anstallen gleich einen 25 € Bescheid zu machen, verstehe ich nicht wo der Unabhängige 2. Tatbestand liegt.
JFitz meint
25. April 2018 at 13:01
Inzwischen habe ich auch eine Begründung erhalten.
Die Zahlung an die Zulassungsstelle ist als Bearbeitungsgebühr deklariert.
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 16:56
Hallo,
in Ihrem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Florian meint
20. März 2018 at 13:41
Hallo, ich habe an meinem Pkw die HU um 3 Monate überzogen. Ich habe eine Benachrichtigung bekommen das ich 10 Tage Zeit habe das Auto prüfen zu lassen und den Tüv Bericht bei der zuständigen zulassungsbehörde einzureichen.
Meine Frage ist zählen die Wochenend Tage mit zu den 10 Tagen, und was für eine Bußgeld Strafe erwartet mich wenn ich diese Frist um 3-4 Tage überschreit im Bundesland Sachsen?
Mfg. Florian
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:21
Hallo Florian,
in der Regel ist von Arbeitstagen die Regel. Fragen Sie ggf. bei der Zulassungsstelle nach, auch bzgl. der Strafen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Manfred meint
29. Januar 2018 at 23:29
Hallo
Mein Fahrzeug bei dem die Frist der HU abgelaufen ist befindet sich im Ausland.
Muss ich mit einem Bußgeldverfahren/Bussgeldbescheid der zuständigen Behörde rechnen? Wenn ja wer leitet diese ein und auf Grund welcher Grundlage?
Darf die ausländiche Behörde bei einer Fahrzeugkontrolle mit der in jenem Land geltenden Bestimmungen wegen der abgelaufenen HU Santionen erteilen?
Vielen Danke für die Antwort im Voraus.
Freundliche Grüße
Manfred
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 8:26
Hallo Manfred,
in der Regel haben Sie im Ausland mit einer abgelaufenen HU keine Sanktionen zu befürchten. Reisen Sie allerdings wieder nach Deutschland ein, müssen Sie eine grenznahe Werkstatt aufsuchen und die Untersuchung unverzüglich nachholen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Angelina B. meint
9. Dezember 2017 at 10:55
Hallo,
was passiert eigentlich, wenn man mit einem Auto, wo der TÜV abgelaufen ist , weiterfährt und es passiert ein Unfall? Ist man dann automatisch mitschuldig, auch wenn man nicht schuld ist? Was muss man erwarten? Wer trägt etwaige Kosten in so einem Fall?
Danke für die Antwort im Voraus.
Freundliche Grüße
Angelina
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 13:43
Hallo Angelina,
wenn Sie Ihre TÜV-Untersuchung überziehen können Ihnen Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen. Ebenso ist es in der Regel so, dass ihre Versicherung erlischt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Daniel meint
30. November 2017 at 14:44
Hallo,
ich habe eine Auto-Anhänger bei dem der TÜV abgelaufen ist, ca. 5 Monate. Ich habe in einer Woche einen Termin für die TÜV-Untersuchung bekommen, darf ich den Anhänger bis dahin normal weiternutzen?
Freundliche Grüße
Daniel
bussgeldkatalog.de meint
4. Dezember 2017 at 11:21
Hallo Daniel,
sofern Sie eine Terminbestätigung von der TÜV-Werkstatt erhalten haben, können Sie diese bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen, dann sieht man eventuell von einem Bußgeld ab.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Josef meint
26. November 2017 at 12:28
Hallo,
Ich habe einen Oldtimertraktor gekauft mit überfälligen TÜV 1/2017. Der Traktor ist noch auf den Verkäufer angemeldet (ich habe die Papiere noch nicht), der die HU nicht machen wird. Wenn ich vor der Ummeldung auf mich die HU mache: wer zahlt die Gebühren bzw die Strafe und wer bekommt den Punkt in Flensburg? Ich bin demnächst mehrere Wochen abwesend und kann eine vermutlich sichere Nachprüfung nicht rechtzeitig machen. Soll ich den Traktor stillegen oder…?
Mit freundlichen Grüßen
Josef
bussgeldkatalog.de meint
27. November 2017 at 12:19
Hallo Josef,
grundsätzlich müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Fahrzeug immer über einen bestehenden TÜV verfügt. Je mehr Zeit vergeht, desto höher fällt der zu zahlende Strafbetrag aus. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der zuständigen Behörde beraten zu lassen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Günter meint
23. November 2017 at 22:06
Hallo!
Ich hab ein Motorrad das genze Jahr wegen technischer Probleme nicht gefahren, brauchte ich auch nicht (hab noch weitere Motorräder). Das Motorrad war nie aus dem Stall raus.
TÜV war fällig im April, abgemeldet hab ich das Fahrzeug im September.
Nun gabs einen Bussgeldbescheid wegen überzogener HU, festgestellt durch den Mitarbeiter der Zulasungsstelle bei der Abmeldung.
Das scheint ja rechtens zu sein, aber ich hab weitere Fahrzeuge, zugelassen, HU fällig seit mehreren Jahren. Gefahren wird nicht.
Wie entkomme ich dem Bussgeld?
bussgeldkatalog.de meint
24. November 2017 at 14:24
Hallo Günter,
grundsätzlich müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Fahrzeug immer über einen bestehenden TÜV verfügt. Mit Sanktionen müssen Sie rechnen, wenn der TÜV bereits zwei Monate überzogen ist. Widerspruch können Sie grundsätzlich zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides einlegen. Ob Sie das tun sollten oder nicht, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Regina D. meint
16. November 2017 at 15:22
Hallo! Mein Fahrzeug ist ein Saisonkennzeichen (11-3), der TÜV war für 6/17 datiert. Am 11.11. habe ich einen Strafzettel über 25 Euro bekommen. Beim TÜV am 13.11. sagte mir nach Tel. Rückfrage bei einem Fachmann vom TÜV, dass ich nach der Stilllegung nicht gleich einen Strafzettel hätte bekommen dürfen. Die Polizei sagt das Gegenteil nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle . Gibt es eine grundsätzliche Aussage, ob es eine Karenzzeit gibt? Vielen Dank!
bussgeldkatalog.de meint
17. November 2017 at 12:02
Hallo Regina,
grundsätzlich müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Fahrzeug immer über einen bestehenden TÜV verfügt. Mit Sanktionen müssen Sie rechnen, wenn der TÜV zwei Monate überzogen ist. In diesem Fall kann sich das Bußgeld je nach Länge der Überziehung der Hauptuntersuchung summieren.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Manfred S. meint
14. November 2017 at 13:14
Mein TÜV am PKW war fällig in 04/2017, ich war zur HU in 08/2017, es wurden Mängel festgestellt, Nachfrist war zum 08.09.2017. Am 25.10.2017 wurde eine Verwarnung ausgesprochen, weil der TÜV um mehr als 4 Monate überzogen sei. Ist das denn richtig so ? Ich war im August zur HU, dann kann doch nicht im Oktober mehr als 4 Monate überzogen sein. Danke für eine Antwort
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 16:10
Hallo Manfred,
mit Sanktionen müssen Sie allerdings rechnen, wenn der TÜV bereits zwei Monate überzogen ist. Falls Sie Einspruch einlegen wollen, empfiehlt es sich, einen Anwalt aufzusuchen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Joachim W. meint
12. Oktober 2017 at 18:35
Guten Tag.
Mein Fahrzeug, ein Oldtimer mit H-Kennzeichen, ist im März 2018 TÜV fällig. Möchte jetzt entsprechend den neuen Regeln das H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen quasi „erweitern“ für den Zeitraum 04 bis 10. Kann das jetzt bei der Zulassungsstellw Probleme geben, da ja der Fälligkeitsmonat in einem Zeitraum liegt, in den ich das Fahrzeug ja dann gar nicht bewegen darf.
bussgeldkatalog.de meint
16. Oktober 2017 at 8:16
Hallo Joachim,
wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Behörde.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Kristian W meint
2. Oktober 2017 at 8:36
Hallo,
habe eine Anhörung zum Bußgeldverfahren bekommen.
Grund: TÜV beim Anhänger war über 8 Monate abgelaufen.
Bis hier ist ja alles noch für mich in Ordnung, aber:
Wir haben mit 3 Nachbarn einen Gemeinschaftsanhänger, der vielleicht 5 x im Jahr genutzt wird.
Jetzt hat sich der eine Nachbar den Anhänger genommen und wurde promt angehalten. Dort stelle man das Versäumnis mit 25,-€ Strafe fest. Da ich als Halter eingetragen war, bekamm ich jetzt die besagte Post.
Inwieweit habe ich Chancen nicht dafür belangt zu werden? Es steht 1 Punkt ( bisher seit über 20 Jahren punktfrei) und ca. 80,-€ Geldstrafe im Raum. Zumal ich meinem Nachbar vor kurzem noch gesagt hatte, das der TÜV abgelaufen ist. Möchte ihn jetzt aber auch nicht in die Pfanne hauen……
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 12:53
Hallo Kristian W,
für genau solche Fälle ist der Anhörungsbogen da. Er wird vor dem offiziellen Bußgeldbescheid verschickt, um die Verhältnisse zu klären und Ihnen die Möglichkeit einer Selbstauskunft zu geben. In diesem Bogen sollten Sie stets die Personalien des wirklichen Täters angeben. In Ihrem Fall heißt das: Geben Sie die Personalien Ihres Nachbars an, mit der schriftlichen Begründung des Teilens, geht die Strafe auf ihn über und Sie haben in der Regel nichts weiter zu befürchten. Tun Sie das nicht, werden Sie als Halter belangt. In jedem Fall muss jemand die Strafe übernehmen. Sie können den Anhörungsbogen nicht einfach aussitzen, da sonst weitere Sanktionen drohen.
Klären Sie mit Ihrem Nachbar ab, wie sie beiden nun weiter verfahren wollen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Lena W. meint
20. September 2017 at 18:28
Hallo,
wegen längerer Krankheit und aus privaten Gründen wurde der Tüv bei einem privaten PKW nicht rechtzeitig erneuert (über 8 M.), aber auch nicht abgemeldet. Das Auto stand aber die ganze Zeit über auf einem zum Haus gehörenden privaten Parkplatz und wurde nicht gefahren. Ich bekamm eine Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit auf die Windschutzscheibe befestigt. Drei Tage später wurde das Auto abgemeldet. Dennoch wurde eine Strafe verhängt. Ist das rechtens oder kann Widerspruch eingelegt werden.
Danke für Eure Antwort
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 11:47
Hallo Lena W.,
dies ist in der Tat rechtens, da ja anhand Ihrer Plakette nachvollzogen werden konnte, dass Ihre HU überfällig war. Es wird davon ausgegangen,, dass Sie das Fahrzeug in den letzten acht Monaten benutzt haben – ob dem tatsächlich so wahr oder nicht, spielt keine Rolle. Widerspruch können Sie grundsätzlich zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides einlegen. Ob Sie das tun sollten oder nicht, dürfen wir nicht beantworten, da uns Rechtsberatungen untersagt sind.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Stephie meint
24. Juli 2017 at 22:47
Guten Abend, ich wollte letzte Woche mein Auto zum TÜV bringen, die vertragswerkstatt, bei der der TÜV durchgeführt werden sollte, hat jetzt aber Mängel festgestellt, dass er nicht über den TÜV kommen wird, ohne teure Reparatur. Da das Auto recht alt ist, haben wir uns dazu durchgerungen, ein Neues zu kaufen. Leider dauert es bis zur Lieferung. Da wir auf ein Auto angewiesen sind, müssten wir in der Zwischenzeit mit dem alten Auto weiterfahren. Ist es ok, den TÜV dafür 6 Wochen zu überziehen, oder muss ich das irgendwo melden, um keine Probleme zu bekommen? Ist leider gerade keine schöne Situation…
Vielen Dank!
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 9:32
Hallo Stephie,
grundsätzlich müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Fahrzeug immer über einen bestehenden TÜV verfügt. Mit Sanktionen müssen Sie allerdings erst rechnen, wenn der TÜV zwei Monate überzogen ist.
bussgeldkatalog.de
Marcel R. meint
24. Juli 2017 at 8:41
Wenn man die HU versäumt. Gelten die oben stehenden Strafen für Autos die nicht gefahren sind oder auch wenn man ohne TÜV beim fahren erwischt wird. Danke
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 9:21
Hallo Marcel,
die im Bußgeldkatalog aufgeführten Sanktionen gelten generell.
bussgeldkatalog.de
W.Weingarten meint
1. Juni 2017 at 12:06
Guten Tag, auf der Fahrt zum meinem Tüv, GTÜ, ist die Wasserpumpe ausgefallen! Bin wieder nach hause gefahren, er hat wie eine Dampfmaschine geblasen! Er ist anerkannter Oldtimer
VW Joker Bj. 1982! Um die richtigen Ersatzteile zu bekommen braucht es seine Zeit!
Es heißt ja immer altes historisches Kulturgut soll erhalten bleiben!!!
Wie soll das gehen wenn man keine eigene Abstellmöglichkeit hat und nur eine kleine Rente!
Die Stadt Köln scheint da kein Verständnis für zu haben!
Frage wie oft muss ich das Bussgeld bezahlen!
Ich habe Einspruch eingelegt, da es ja kein Verkehrsdelikt ist!
Bitte um Hilfestellung !!!
Mfg. W.Weingarten
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 12:14
Hallo W.Weingarten,
das Bußgeld kann sich je nach Länger der Überziehung der Hauptuntersuchung summieren.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
31. Mai 2017 at 16:08
Hallo,
ich habe einen Mängelschein bekommen, weil meine Hauptuntersuchung 2 – 4 Monate überschritten ist. Es wird mir 4 Werktage Zeit gelassen, um dies zu beheben, danach wird das Fahrzeug zwangsstillgelegt. Leider ist das in 4 Werktagen gar nicht zu schaffen. In der Zulassungsstelle ist man leider nicht besonders kooperativ, was das angeht. Nun meine Frage: Kann man eine Verlängerung beantragen und falls der Wagen bei der Hauptuntersuchung durchfällt, stehen mir dann trotzdem die 2 Wochen für die Nachuntersuchung zu, ohne dass das KFZ stillgelegt wird?
Danke für Eure Antwort
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 12:44
Hallo Thomas,
verstreicht die Frist der Mängelkarte, ohne dass der Schaden behoben wird, leitet die Polizei bzw. das Ordnungsamt die Mitteilung an die Zulassungsstelle weiter. Diese vergibt in der Regel eine erneute Frist. Wenden Sie sich also frühzeitig an die zuständige Zulassungsbehörde und schildern Sie dort die Situation. In der Regel können Sie dort einen Fristaufschub erhalten.
bussgeldkatalog.de
Adrian meint
3. Mai 2017 at 14:09
Was passiert eigentlich einem ausländischen Fahrzeuglenker(z.B. Österreicher) dessen Hauptuntersuchung um die angegeben Zeiträume überschritten ist?Bekommt er dieselben Strafen wie der deutsche Fahrer oder wird das anders gehandhabt?
bussgeldkatalog.de meint
8. Mai 2017 at 8:40
Hallo Adrian,
das kommt darauf an, wo Sie Ihren hauptsächlichen Wohnsitz haben. Um sicherzugehen sollten Sie sich an die zuständigen Behörden wenden. Diese können Ihnen sagen, welche Fristen und Sanktionen für ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug sind.
bussgeldkatalog.de