Bußgeldkatalog Helmpflicht
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Keinen oder keinen geeigneten Helm getragen | 15 EUR | |
Kind ohne Helm befördert | 60 EUR | 1 |
Kinder ohne Helm befördert | 70 EUR | 1 |
Kurz & knapp: Helmpflicht in Deutschland
Für bestimmte Fahrzeuge gilt in Deutschland eine Helmpflicht. Das dient in erster Linie der Verkehrssicherheit und soll dazu beitragen, dass schwere Kopfverletzungen abgemildert bzw. verhindert werden.
Gemäß den Bestimmungen der StVO besteht eine Helmpflicht bei Krafträdern und mehrrädrigen offenen Kraftfahrzeugen, die schneller als 20 km/h fahren können. Eine Helmpflicht auf dem Fahrrad oder bei E-Scootern besteht nicht.
Laut Bußgeldkatalog bedeutet das Fahren ohne Helm Sanktionen zwischen 15 und 70 Euro. Wann Sie was zu erwarten haben, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Video: Wissenswertes zur Helmpflicht
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Wann Müssen Sie eine Helmpflicht in Deutschland beachten?
Inhaltsverzeichnis
Für bestimmte Fahrzeuge wird eine Helmpflicht in Deutschland immer wieder diskutiert bei anderen ist sie durch den Gesetzgeber bereits vorgeschrieben. Im Vordergrund steht zuallererst die Sicherheit der Fahrer.
Denn sind keine anderen Sicherheitseinrichtungen wie Gurte oder Airbags vorhanden, muss beispielsweise der Kopf mit anderen Methoden geschützt werden. Daher wird das Tragen eines Helmes auch dann empfohlen, wenn eine Pflicht gesetzlich nicht besteht.
Welche Fahrzeuge von einer Schutzhelmpflicht betroffen sind, definiert die Straßenverkehrs-Ordnung. In § 21a StVO ist Folgendes festgehalten:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Im Klartext heißt das, dass auf allen benannten Fahrzeugen, die 20 km/h oder schneller fahren können, eine Helmpflicht gilt. Das Gesetz regelt darüber hinaus auch eine Ausnahme. Sind nämlich Sicherheitsgurte vorhanden und auch angelegt, muss kein Helm getragen werden. Die Helmpflicht, wenn sie zu beachten ist, gilt dann für alle Personen auf dem Fahrzeug, also für Fahrer und Mitfahrer gleichermaßen. In diesem Sinne besteht also auch eine Helmpflicht für Kinder.
Für folgende Fahrzeuge gilt eine Helmpflicht:
- Motorräder
- Motorroller
- Mofas
- Moped
- Trikes
- Quads
- Speed-Pedelecs (S-Pedelec)
Was für ein Helm erfüllt die Helmpflicht?
Genaue gesetzliche Vorgaben dazu, welche Helme die Helmpflicht gemäß StVO erfüllen, gibt es nicht. In § 21a StVO ist nur bestimmt, dass der Helm „geeignet“ sein muss. Was das bedeutet, ist nicht definiert. Allerdings gibt es in Europa einheitliche Vorgaben, die festlegen, wie ein solcher Helm beschaffen sein muss, um geeignet zu sein. Müssen sie also einen Helm tragen, dann sollten sich Verkehrsteilnehmer an diesen Vorschriften orientieren und Helme kaufen, die diesen entsprechen.
Es handelt sich konkret um die Norm ECE-R 22.05. Helme, die diese Norm erfüllen, unterliegen einheitlichen Prüfungen und erhalten daher auch das ECE-Prüfzeichen. In Deutschland ist es allerdings keine Pflicht einen Helm mit diesem Siegel zu nutzen. Anders kann das bei Fahrten ins Ausland aussehen. Denn besteht eine Helmpflicht, muss in Europa oftmals auch die ECE-Norm erfüllt sein, ansonsten drohen Bußgelder.
Wichtig ist, dass unter einem geeigneten Helm in der Regel auch nur Motorradhelme zu verstehen sind. Ein Fahrrad- oder Skateboard-Helm kommt also für Fahrten bei Helmpflicht nicht in Frage.
Auf dem Fahrrad: Helmpflicht ja oder nein?
Anders als bei Krafträdern bzw. Kraftfahrzeugen besteht auf dem Fahrrad in Deutschland derzeit keine Helmpflicht. Sie wird zwar im Rahmen des Sicherheitsaspekts empfohlen, ist aber gesetzlich nicht verankert. Sodass ohne Helm zu fahren, hier keine Sanktionen mit sich bringt.
Ob Sie also einen Helm aufsetzen, bleibt derzeit Ihnen überlassen. Wichtig ist, dass Radfahrer bei einem Unfall mit Kopfverletzungen keine Teilschuld an diesen tragen. In diesem Zusammenhang ist die Helmpflicht oft Pro- und Contra- Argumenten ausgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in einem Urteil von 2014 bestimmt, dass kein Mitverschulden vorliegt, wenn der Radfahrer ohne Helm unterwegs ist
Die durch das Nichttragen eines Fahrradhelms begründete objektive Mitverursachung hinsichtlich des Ausmaßes der von der Klägerin erlittenen Verletzungen führt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts jedoch nicht zu einer Anspruchskürzung gemäß § 254 Abs. 1 BGB.
BGH, Urteil v. 17.06.2014, Az. VI ZR 281/13
Wie schon bei der ECE-Norm können die Regelungen bezüglich der Helmpflicht auf dem Fahrrad im Ausland anders sein. So gibt es beispielsweise auf Malta und in Finnland eine Fahrradhelmpflicht. In Spanien und der Slowakei sind außerhalb geschlossener Ortschaften Helme Pflicht. Letzteres schreibt eine Pflicht auch für Kinder vor. Gleiches gilt in Estland, Litauen und Österreich sowie in Kroatien, Schweden, Slowenien, Tschechien und auf Island.
Helmpflicht: Ist eine Befreiung möglich?
Oftmals können bei gesetzlichen Vorschriften Ausnahmen greifen. In der Regel handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, die je nach Sachlage und Gründen beurteilt werden. So ist das auch bei der gesetzlichen Helmpflicht der Fall. Es ist also möglich, dass sich Verkehrsteilnehmer bei bestimmten Voraussetzungen von der Helmpflicht befreien lassen können. Die gesetzliche Grundlage für diese Ausnahmen bildet § 46 Abs. 1 StVO.
Üblicherweise spielen gesundheitliche Gründe eine Rolle, wenn es um Ausnahmen von der Helmpflicht geht. Um diese zu bekommen, bedarf es allerdings einer ärztlichen Bescheinigung, die eine solche Ausnahme bestätigt. Darüber hinaus ist eine solche Ausnahmeregelung meist auch zeitlich begrenzt. Üblicherweise werden diese für ein bis drei Jahre genehmigt. Unbefristet ist eine Genehmigung möglich, wenn sich der gesundheitliche Zustand nicht mehr ändern wird.
Den Antrag müssen Sie inklusive ärztlichem Attest bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen. Das kann formlos erfolgen, muss aber eine Begründung beinhalten. Die Behörde diese entscheidet dann über die Genehmigung und für wie lange diese ausgestellt wird.
Verstoß gegen die Helmpflicht: Bußgeld oder Strafe?
Das Fahren ohne Helm kann Kosten verursachen und zwar dann, wenn Sie bei einer Kontrolle erwischt werden. Ist für Ihr Fahrzeug eine Helmpflicht vorgesehen und missachten Sie diese, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Ein Bußgeld wird fällig, wenn Sie Kinder ohne bzw. ohne geeigneten Helm mitnehmen. In diesem Fall werden 60 Euro berechnet und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Das Bußgeld steigt auf 70 Euro, wenn Sie mehrere Kinder ohne Helm befördern. Auch hier kommt der Punkt hinzu.
Eine Strafe im rechtlichen Sinne gibt es nicht, da das Fahren ohne Helm als Ordnungswidrigkeit gilt und nicht als Straftat. Wichtig ist, dass Ihnen eine Mitschuld an Verletzungen zugeschrieben werden kann, wenn Sie bei einem Unfall keinen Helm getragen haben. Das kann dann Auswirkungen auf die Regulierung des Schadens bzw. die Anspruchshöhe beim Schadensersatz haben.
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