Bußgeldkatalog Helmpflicht auf dem Mofa
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Keinen oder keinen geeigneten Helm getragen | 15 EUR | |
Kind ohne Helm befördert | 60 EUR | 1 |
Kinder ohne Helm befördert | 70 EUR | 1 |
Kurz & Knapp: Helmpflicht für Mofa und Moped
Ja. Die StVO schreibt eine Helmpflicht für alle Krafträder vor, die als Höchstgeschwindigkeit 20 km/h oder mehr erreichen können. Daher gilt eine Helmpflicht auch auf Moped und Mofa. Das ist dann für Fahrer als auch für Mitfahrer, falls solche erlaubt sind, der Fall.
Die StVO definiert, dass ein geeigneter Helm getragen werden muss. Es ist nicht bestimmt, welche Helme genau als geeignet gelten. Motorradhelme, die der ECE-Norm 22-05 entsprechen, erfüllen jedoch in der Regel diese Anforderungen für die Helmpflicht.
Missachten Sie die Helmpflicht auf dem Mofa in Deutschland, müssen Sie mit Verwarn- bzw. Bußgeldern zwischen 15 und 70 Euro rechnen. In einigen Fällen, drohen auch Punkte in Flensburg. Wann welche Sanktionen greifen, verdeutlicht die Tabelle hier.
Im Video: Wissenswertes zur Helmpflicht
Ist für das Mofa eine Helmpflicht vorgeschrieben?
Inhaltsverzeichnis
Es ist generell eine gute Idee einen Helm zu tragen, wenn Verkehrsteilnehmer motorisiert unterwegs sind. Auch wenn das Gefährt gar nicht so schnell erscheint, kann ein Helm bei Stürzen oder Unfällen mitunter Schlimmeres verhindern. Dieser Sicherheitsaspekt war es auch, der den Gesetzgeber dazu veranlasst hat, 1976 eine Helmpflicht einzuführen.
Für welche Fahrzeuge besteht nun eine Helmpflicht in Deutschland? Diese Frage ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) recht eindeutig geklärt. Und wann ist eine Helmpflicht zu beachten? Auch das ist gesetzlich festgelegt. Wichtig sind hier die Regelungen aus § 21a StVO. Diese besagen bezüglich der Helmpflicht nämlich Folgendes:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Da sowohl Moped als auch Mofa, Roller und Motorrad in der Regel mindestens 20 km/h als Höchstgeschwindigkeit erreichen, ist bei diesen Fahrzeugen eine Helmpflicht zu beachten.
Eine Ausnahme greift, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind. Befreiungen von der Helmpflicht werden nur in Einzelfällen und beim Vorliegen wichtiger Gründe erteilt. Diese Ausnahmegenehmigungen müssen Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen und in der Regel ein ärztliches Attest einreichen.
Darüber hinaus ist wichtig, dass die Helmpflicht auf dem Mofa sowie auf allen anderen entsprechenden Fahrzeugen sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer gilt. Bei einem Mofa sollten Fahrer allerdings vorher abklären, ob sie überhaupt andere Personen mitnehmen dürfen. Dies ist in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) festgehalten.
Helmpflicht für das Mofa: Welcher Helm ist erlaubt?
Obwohl auf Moped, Mofa oder Motorroller eine Helmpflicht gilt, ist nicht genau bestimmt, welcher Helm hier zu tragen ist. Die Vorschriften der StVO besagen nur, dass es ein „geeigneter“ Helm sein muss. Was darunter zu verstehen ist, wird nicht definiert.
Dennoch gibt es Vorgaben was den Helm betrifft. So dürfen Sie, um der Helmpflicht auf Moped, Mofa oder Roller nachzukommen, nur einen Motorradhelm tragen. Fahrrad- oder sonstige Helme sind nicht erlaubt, da sie nicht als geeignet gelten.
Obwohl es in Deutschland derzeit keine Pflicht ist, sollte der Motorradhelm der ECE-Norm 22-05 entsprechen. Diese Helme sind nach einheitlichen Sicherheitsstandards hergestellt und geprüft, was über das entsprechende Siegel verdeutlich wird. In der Regel sind Helme nach dieser Norm zum Erfüllen der Helmpflicht für Mofa, Elektroroller, Roller und Motorrad geeignet.
Missachten der Helmpflicht: Welches Bußgeld droht?
Tragen Sie auf dem Mofa keinen oder einen ungeeigneten Helm, hat das bei einer Kontrolle in der Regel Folgen. So werden 15 Euro Verwarngeld fällig. Darüber hinaus steigern Sie auch das eigene Verletzungsrisiko.
Mit einem Bußgeld müssen Sie dann rechnen, wenn Sie Kinder ohne Helm mitnehmen. Ist ein Kind, drohen 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern steigt das Bußgeld auf 70 Euro. Auch hier wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Des Weiteren sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass eine Missachtung der Helmpflicht auf dem Mofa auch Auswirkungen auch etwaige Schadensersatzansprüche haben kann. Kommt es zu einem Unfall, kann es sein, dass Ihnen eine Teilschuld an Verletzungen gegeben wird. Da Sie eine bestehende Helmpflicht missachtet haben und Verletzungen durch einen Helm eventuell hätten verhindert werden können.
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