Bußgeldkatalog Helmpflicht auf dem Motorrad
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Keinen oder keinen geeigneten Helm getragen | 15 EUR | |
Kind ohne Helm befördert | 60 EUR | 1 |
Kinder ohne Helm befördert | 70 EUR | 1 |
Kurz & Knapp: Helmpflicht auf dem Motorrad
Ja. Gemäß den Bestimmungen in § 21a StVO ist in Deutschland eine Helmpflicht zu beachten. Diese gilt für Krafträder, welche eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen können. Somit besteht auf dem Mofa, Roller, Motorrad oder Trike eine Helmpflicht sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer.
Genaue Vorgaben gibt es nicht. Laut StVO muss der Helm allerdings geeignet sein. Motorradhelme, welche die ECE-Norm 22-05 erfüllen, gelten in der Regel als geeignet und erfüllen die Helmpflicht. Ein Fahrradhelm ist auf dem Motorrad unzulässig.
Ja. Missachten Sie die Helmpflicht beim Trike oder Motorrad, müssen Sie mit Sanktionen zwischen 15 Euro und 70 Euro rechnen. In bestimmten Fällen sind auch mit Punkten in Flensburg vorgesehen. Aus der Tabelle können Sie entnehmen, wann welche Sanktionen drohen.
Im Video: Wissenswertes zur Helmpflicht
Gesetzliche Grundlage für die Helmpflicht auf dem Motorrad
Inhaltsverzeichnis
Die Helmpflicht ist in erster Linie eine Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern – in diesem Fall von Motorradfahrern. Bei Unfällen und Stürzen sind sie üblicherweise weniger geschützt als in einem Auto – wo neben der Karosserie auch diverse Schutzeinrichtungen dabei helfen, die Schwere von Verletzungen zu minimieren oder diese gar ganz zu verhindern. Um eben das Verletzungsrisiko zu reduzieren, gibt es die Helmpflicht auf dem Motorrad.
Wann ist die Helmpflicht eingeführt worden? Für Motorräder ist das Tragen eines geeigneten Helms seit 1976 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben. Maßgebend ist hier der § 21a, welcher genau definiert, für welche Fahrzeuge diese Pflicht zu beachten ist. In Absatz 2 ist diesbezüglich Folgendes bestimmt:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Die Helmpflicht ist beim Motorrad also in der Regel immer zu beachten, denn diese Krafträder erreichen üblicherweise bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 20 km/h. Der Paragraph legt zudem auch fest, dass auf dem Motorrad die Helmpflicht für alle Personen gilt – also sowohl für den Fahrer als auch für alle Mitfahrer.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind. Bei einem Motorrad ist das nicht der Fall. Bei bestimmten Quad-Modellen oder Trikes können allerdings Gurte verbaut sein. Daher sind die Antworten zu Fragen wie „Besteht auf dem Trike Helmpflicht: Ja oder Nein?“ oder „Muss ich auf dem Quad einen Helm tragen“ immer davon abhängig, wie die Fahrzeuge ausgestattet sind.
Wie lange ist dann eine Helmpflicht auf dem Motorrad zu beachten? Der Helm muss selbstverständlich die gesamte Fahrt über getragen werden, sofern diese im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt bzw. in Bereichen, in denen die StVO gilt.
Motorradhelm: Kann die Pflicht ausgesetzt werden?
Unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen ist es möglich, dass Fahrer von der Helmpflicht auf dem Motorrad befreit sind. Gemäß § 46 StVO werden diese Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden erteilt:
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen […]
5b. von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a);
Üblicherweise führen medizinische Gründe zu diesen Ausnahmen. Hierfür ist allerdings in der Regel ein ärztliches Attest notwendig, welches die gesundheitlichen Gründe für eine Ausnahmegenehmigung bestätigt.
Eine Befreiung von der Helmpflicht auf dem Motorrad wird je nach Einzelfall entschieden und ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Das kann formlos erfolgen, muss jedoch neben dem Attest auch eine Begründung für den Antrag enthalten.
Die Ausnahmeregelung ist meist auf ein bis drei Jahre befristet. Nach Ablauf wird dann überprüft, ob die Gründe für die Ausnahme weiterhin bestehen. Ist absehbar, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr ändern wird, kann die Behörde auch eine unbefristete Genehmigung ausstellen. In diesem Fall sind Betroffene dauerhaft von der Helmpflicht auf dem Motorrad befreit.
Welche Helme sind erlaubt auf dem Motorrad?
In der StVO ist nur bestimmt, dass ein Helm geeignet sein muss. Was als geeignet gilt, ist hier allerdings nicht definiert. Dennoch gibt es Vorschriften und Regelungen an denen sich Hersteller und auch Verkehrsteilnehmer orientieren können. In der Regel gelten Motorradhelme als geeignet und erfüllen somit die Voraussetzungen für die Helmpflicht.
Darüber hinaus können sich Motorradfahrer auch nach bestimmten EU-Regeln und Prüfsiegeln richten. Die ECE-Norm 22-05 bestimmt einheitliche Vorgaben für die Produktion und die Sicherheitsstandards von Motorradhelmen. Helme mit dem entsprechenden Prüfsiegel erfüllen diese Standards und werden daher als geeignet angesehen. Eine Pflicht einen Helm mit diesem Siegel zu nutzen, besteht in Deutschland derzeit jedoch nicht.
Im Ausland ist das mitunter jedoch anders. Möchten Sie dort den Anforderungen einer Helmpflicht auf dem Motorrad entsprechen, ist es oft unerlässlich, dass der Helm die ECE-Norm erfüllt. Informieren Sie sich also am besten vor einer Fahrt über die jeweiligen Vorschriften vor Ort.
Ohne Helm Motorrad fahren: Bußgeld oder Strafe?
Eine Strafe, wenn Sie Motorrad ohne Helm fahren, gibt es in der Regel nicht. Aber mit einem Verwarn- oder einem Bußgeld müssen Sie immer rechnen. Haben Sie keine Ausnahmegenehmigung, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie keinen oder einen ungeeigneten Helm tragen.
Werden Sie erwischt, droht Ihnen zunächst ein Verwarngeld von 15 Euro. Das gilt sowohl für den Fall, dass Sie einen ungeeigneten Helm verwenden als auch dann, wenn Sie gar keinen Helm aufhaben. Darüber hinaus riskieren Sie schwerwiegende Verletzungen, wenn Sie sich nicht an die Helmpflicht halten.
Teurer wird es, wenn Sie die Helmpflicht auf dem Motorrad missachten und Kinder befördern. Trägt ein Kind als Beifahrer keinen Helm, werden 60 Euro fällig.
Des Weiteren wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Das geschieht auch, wenn Sie mehrere Kinder ohne Helm mitnehmen. Das Bußgeld erhöht sich in diesem Fall dann auf 70 Euro.
Wichtig ist, dass die Missachtung der Helmpflicht auf dem Motorrad dazu führen kann, dass Ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld an etwaigen Verletzungen gegeben wird. Das hat dann auch Auswirkungen auf die Höhe des Schadensersatzes.
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