Kurz & knapp: Höchstgeschwindigkeit außerorts
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts hängt vom jeweiligen Kraftfahrzeug ab.
Auf der Autobahn gilt für Pkw unter 3,5 t auf einigen Streckenabschnitten keine Höchstgeschwindigkeit. Als Richtgeschwindigkeit werden 130 km/h empfohlen.
Überschreiten Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Die Höchstgeschwindigkeit außerorts variiert je Kfz
Inhaltsverzeichnis
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Innerorts dürfen Kraftfahrzeuge üblicherweise nur mit maximal 50 km/h fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften kann da schon deutlich höher ausfallen. Im Gegensatz zum Tempolimit innerorts, muss außerorts differenziert werden, um welches Kfz es sich handelt.
Mit dem Pkw oder Motorrad, dürfen Kfz-Fahrer in aller Regel kräftiger aufs Gaspedal treten, als wenn diese hinterm Steuer von einem Lkw sitzen oder den Pkw als Gespann mit einem Anhänger im Straßenverkehr führen.
Doch welche Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für die jeweiligen Kraftfahrzeuge? Wie hoch fallen die Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung aus? Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich? In unserem Ratgeber werden diese Fragen umfassend beantwortet.
Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften: Autobahn
Bei deutschen Autobahnen geraten manche Touristen ins Schwärmen, denn in Deutschland gibt es hier eine Besonderheit: Für Pkw und Motorräder gilt auf der Schnellstraße an einigen Streckenabschnitten die Richtgeschwindigkeit. Diese beträgt 130 km/h.
Es darf also deutlich schneller gefahren werden, ohne dass ein Bußgeld befürchtet werden muss. Doch Vorsicht: Wer sich nicht an die Richtgeschwindigkeit hält und in einen Unfall verwickelt wird, erhält automatisch eine Teilschuld zugesprochen.
Personenkraftwagen, die über einen Anhänger verfügen und Lkw dürfen hingegen nur mit maximal 80 bzw. 60 km/h auf deutschen Autobahnen fahren. Allerdings kann für den Anhänger auch eine Zulassung für ein Tempo bis zu 100 km/h beantragt werden. Diese macht dann eine Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in diesem Tempo möglich.
Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften: Landstraße
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gibt es ein verbindliches Tempolimit von 50 km/h, welches für jede Fahrzeugklasse gilt. Dieses kann durch eine entsprechende Beschilderung, beispielsweise in einer 30er-Zone noch einmal reduziert werden.
Die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften variiert hingegen, je nachdem, mit welchem Kraftfahrzeug Sie unterwegs sind. Auf Landstraßen gelten gemäß § 3 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:
[…]
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
[…]
In der nachfolgenden Tabelle sind die drei unterschiedlichen maßgebenden Höchstgeschwindigkeiten auf der Landstraße für die unterschiedlichen Kfz übersichtlich für Sie zusammengefasst:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit | Gilt für: |
---|---|
60 km/h | - Kfz über 7,5 t - Kfz über 3,5 t mit Anhänger - Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen |
80 km/h | - Kfz von 3,5 bis 7,5 t (ausgenommen Pkw) - Pkw mit Anhänger - Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger - Busse (auch mit Gepäckanhänger) |
100 km/h | - Pkw und andere Kfz bis 3,5 t |
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Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften: Mögliche Sanktionen
Kommt es zu einem Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschafen, drohen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. Bei geringeren Tempoübertretungen ist in aller Regel mit einem Bußgeld zu rechnen.
Handelt es sich um eine schwerwiegende Missachtung vom Tempolimit, können auch Punkte in Flensburg verhängt oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Die einzelnen Sanktionen können Sie den nachfolgenden Bußgeldtabellen entnehmen.
Überschrittene Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (Tabelle)
Bußgelder: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften mit dem Lkw
Bußgelder: Geschwindigkeit mit einem Pkw mit Anhänger überschritten
Bußgeldrechner zur überschrittenen Geschwindigkeit außerorts
Alternativ können Sie auch unseren Rechner nutzen, um zu ermitteln, welche Sanktionen zu erwarten sind, wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschreiten.
Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich?
Gerade für Lkw-Fahrer, welche aus beruflichen Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften drastische Folgen haben.
Wird nämlich ein Fahrverbot ausgesprochen, sind die Betroffenen für mindestens einen Monat nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuführen. In solchen Fällen kann allerdings im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ein Härtefall festgestellt werden. Dann ist es möglich, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.
Allerdings kann es auch vorkommen, dass die Messung durch den Blitzer ungültig ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Gerät nicht fristgerecht geeicht oder beschädigt war. Daher sollten Sie in jedem Fall überprüfen, ob die Ihnen vorgeworfene Geschwindigkeit den Tatsachen entsprechen kann.
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Michael B. meint
18. August 2020 at 12:57
Hallo Mitstreiter,
meine Frage ist hier nicht beantwortet. Folgende Situation:
Ich fahre innerorts auf der Autobahn und es gilt Tempo 80 (A115 Berlin stadtauswärts). Nun kommt ein Ortsausgangsschild, das ja die zuvor angezeigte Höchstgeschwindigkeit (80) aufhebt. Erst ca. 500 m weiter kommt ein Verkehrszeichen mit 120. Ich beschleunige immer in diesem Abschnitt von 80/h auf 120/h. Bin aber geblitzt worden, weil schneller als 80 und ich Dösbattel habe damals bezahlt.
M.f.G Micha