Kurz & knapp: Schmerzensgeld wegen einer HWS-Zerrung
Vor allem Auffahrunfälle können ein sogenanntes Schleudertrauma verursachen.
Der Unfallgeschädigte kann von demjenigen Schmerzensgeld verlangen, der den Unfall verschuldet hat.
Die Höhe dieses Anspruchs wird separat für jeden Einzelfall bemessen. Hierbei werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Einige Urteile zur Schmerzensgeldhöhe finden Sie hier.
Dank der Halswirbelsäule mit erhobenem Haupt durchs Leben
Inhaltsverzeichnis
Bei der Halswirbelsäule (HWS) handelt es sich um die Gesamtheit aller Wirbel zwischen Kopf und Brustwirbelsäule. Sie stützt den Schädel und ermöglicht gleichzeitig dessen vielfältige Bewegungen, welche für die Wahrnehmung unserer Umgebung notwendig sind. Allerdings ist dieser Körperbereich auch recht anfällig für Verletzungen.
So klagen die Beteiligten an einem Auffahrunfall nicht selten Stunden oder sogar Tage später über Schmerzen im Nacken, Kopfschmerzen oder Schwindel. Diese Symptome weisen in der Regel auf ein sogenanntes Schleudertrauma hin, welches auch als HWS-Zerrung bzw. -Distorsion bezeichnet wird.
Doch besteht bei einer solchen Beeinträchtigung ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung? Gibt der Gesetzgeber an, wie hoch bei einer HWS-Zerrung das Schmerzensgeld ausfällt? Und welche Faktoren wirken sich auf die Höhe der Ausgleichszahlung aus? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Welche Symptome treten bei einer HWS-Zerrung auf?
Bevor wir uns mit dem einer HWS-Zerrung ggf. einhergehenden Schmerzensgeld befassen, betrachten wir die Beeinträchtigung im Detail. Es handelt sich dabei um eine Weichteilverletzung im Bereich der Halswirbelsäule – meist liegt eine Überdehnung von Bändern und Bandscheiben vor.
Dabei ist die HWS-Zerrung auf eine unvorhergesehene Beschleunigung, welche eine plötzliche Kopfbewegung verursacht, zurückzuführen. Eine solche Verletzung tritt meist im Zuge von Verkehrsunfällen – genauer Auffahr- bzw. Heckunfällen – auf.
Mediziner unterscheiden abhängig von den auftretenden Symptomen vier verschiedene Schweregrade beim Schleudertrauma. Die daraus resultierenden Beeinträchtigungen können sich unter anderem auf das bei einer HWS-Zerrung mögliche Schmerzensgeld auswirken.
Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer HWS-Zerrung?
Bei einer vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Beeinträchtigung besteht gemäß §253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Anspruch auf Entschädigung. Der Gesetzgeber hat darin allerdings keine konkrete Summe für das Schmerzensgeld definiert.
Daher wird bei einer HWS-Zerrung das Schmerzensgeld für jeden Einzelfall separat bemessen. Bei der Schmerzensgeldberechnung finden dabei verschiedenste Faktoren Beachtung. Dazu gehören unter anderem die nachfolgenden Kriterien:
- Art und Schwere der Verletzung
- Ausmaß der Schmerzen
- Umfang einer stationären Versorgung
- Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
- Mögliche Spätfolgen oder dauerhafte Beeinträchtigungen
Darüber hinaus können auch die Umstände, welche zur HWS-Zerrung führten, beim Schmerzensgeld eine Rolle spielen. So rechtfertigt eine vorsätzliche Tat nicht selten eine höhere Entschädigung als eine aufgrund von Fahrlässigkeit.
Schmerzensgeldtabelle zur Zerrung der HWS
Wie zuvor bereits erwähnt, wird bei einer HWS-Zerrung das Schmerzensgeld für jeden Fall individuell berechnet. Diese Tatsache erschwert insbesondere Laien die Einschätzung, ob eine angebotene Ausgleichzahlung auch angemessen ist.
Als Orientierungshilfe können dabei sogenannte Schmerzensgeldtabellen fungieren, welche verschiedenen Urteile und die darin definierten Entschädigungen auflisten. Nachfolgend ein Beispiel zum Schmerzensgeld bei einer HWS-Zerrung:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Leichte HWS-Zerrung | ca. 250 Euro OLG Celle Az. 14 U 45/08 Urteil von 2008 |
Zerrung der HWS und Prellung des linken Schultergürtels | ca. 400 Euro AG Garmisch-Partenkirchen Az. 7 C 196/90 Urteil von 1990 |
Leichtes HWS-Schleudertrauma | ca. 500 Euro OLG Saarbrücken Az. 3 U 144/09 Urteil von 2003 |
Leichtes Schleudertrauma bei Zerrung der Halswirbelsäule sowie oberflächliche Schürfwunden an der Stirn | ca. 1.000 Euro LG Osnabrück Az. 1 O 976/03 Urteil von 2004 |
Schweres HWS-Syndrom mit Zerrung der Streck- und Schultermuskulatur rechts, beidseitige Oberarmprellung | ca. 3.800 Euro LG Augsburg Az. 1 O 72/88 Urteil von 1989 |
Schleudertrauma und chronischer Nackenschmerzen infolge eines Verkehrsunfalls; lange Arbeitsunfähigkeit | ca. 13.000 Euro OLG München Az. 10 U 3341/13 Urteil von 2014 |
HWS-Zerrung | ca. 1.000 Euro Neuss Außergerichtlicher Vergleich von 2010 |
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