Kurz & knapp: Änderung des Kennzeichens
In der Regel muss das Kennzeichen bei einem Halterwechsel geändert werden. Es ist jedoch auch jederzeit möglich, außerplanmäßig eine Änderung vorzunehmen.
Die Kosten eines Kennzeichenwechsels liegen meist im zweistelligen Bereich bei etwa 30 Euro.
Die Kennzeichenänderung nach einem Umzug ist nicht mehr vorgeschrieben.
Was Sie beachten müssen, um das Kfz-Kennzeichen zu ändern
Inhaltsverzeichnis
Immer wenn Sie ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchten, haben Sie die Möglichkeit, entweder Ihr altes Kennzeichen vom vorherigen Wagen zu übernehmen oder aber gegen eine geringe Gebühr Ihr Wunschkennzeichen zu beantragen. Entscheiden Sie sich gegen diese Optionen weist Ihnen die Zulassungsstelle ein zufälliges Kfz-Kennzeichen zu.
Doch was geschieht, wenn Sie sich im Nachhinein doch anders besinnen und das Kfz-Kennzeichen ändern möchten? Ist dies ohne weiteres möglich? Welche Unterlagen müssen Sie für eine Kennzeichenänderung vorlegen? Und nicht zuletzt, wie viel Geld kostet es, das Kennzeichen zu ändern? Diese Fragen sollen Ihnen im folgenden Ratgeber beantwortet werden.
Video: Kennzeichenummeldung und Wunschkennzeichen
Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?
Um das Kennzeichen zu ändern, benötigt die Behörde einige Unterlagen von Ihnen. Welche dies sind, hängt unter anderem davon ab, ob Sie bei Ihrem Privat- oder bei Ihrem Dienstfahrzeug das Kennzeichen ändern möchten und ob derjenige, auf den der Wagen zugelassen wird, eventuell minderjährig ist.
Folgende Informationen müssen für die Änderung des Kennzeichens vorgelegt werden:
- Es müssen gültige Ausweispapiere des Fahrzeughalters in Form von Personalausweis oder Reisepass vorliegen. Weist sich der Betreffende mit dem Reisepass aus, muss er auch eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen, die nicht älter als 6 Monate ist.
- Wurde ein Vertreter geschickt, hat sich dieser ebenfalls auszuweisen, eine Bevollmächtigung und die Ausweispapiere des Fahrzeughalters vorzulegen.
- Wird das Auto auf einen Minderjährigen zugelassen, muss die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nebst ihren Personalausweisen vorliegen. Bei Alleinerziehenden ist ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorzulegen.
- Sie müssen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 mitbringen.
- Der Behörde müssen auch die alten Nummernschilder gezeigt werden.
- Es braucht auch den Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU), wenn ein Schild ausgetauscht werden soll.
- Sie brauchen einen Nachweis über die Anzeige bei der Polizei, falls das Kennzeichen gestohlen wurde.
- Vereine brauchen einen Auszug aus dem Vereinsregister, eine Vollmacht des Vertretenden und seinen Personalausweis.
- Unternehmen müssen einen Auszug aus dem Handelsregister, die Gewerbeanmeldung, die Vollmacht des Geschäftsführers und seinen Personalausweis vorlegen (sofern er nicht persönlich erscheint).
Kfz-Kennzeichen ändern: Kosten
Wer mit dem Gedanken spielt, sein Autokennzeichen zu ändern, möchte die Kosten, die dafür anfallen würden, natürlich abschätzen. Auf die Frage nach dem Preis gibt es allerdings keine verbindliche Antwort, da die Kosten, um ein Kennzeichen zu ändern, je nach Landkreis leicht schwanken.
In der Regel belaufen sich die Kosten für ein Nummernschild, das zu ändern ist, auf etwa 30 Euro. Ganz so preiswert wie es auf den ersten Blick erscheint, ist das Ganze jedoch nicht, denn dies ist lediglich die zu entrichtende Bearbeitungsgebühr.
Ein Kennzeichen zu ändern ist nämlich ein gebührenpflichtiger Verwaltungsakt und vom Fahrzeugbesitzer aus eigener Tasche zu entrichten. Daneben fallen dann noch Kosten für das Prägen der neuen Schilder an.
Wann können Sie Ihr Kennzeichen ändern?
Prinzipiell können Sie Ihr Kennzeichen jederzeit ändern. Haben Sie bereits zuvor ein Fahrzeug besessen und möchten nun einen anderen Wagen bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden, haben Sie die Möglichkeit, die Mitnahme des alten Kennzeichens formlos zu beantragen. Möchten Sie dieses hingegen nicht beibehalten, müssen Sie das Kennzeichen nicht eigens ändern, denn ohne den entsprechenden Antrag auf Übernahme oder Wunschkennzeichen erhalten Sie automatisch ein neues Nummernschild.
Haben Sie Ihr altes Schild dann irgendwann doch satt, weil Sie jetzt lieber ein persönlicheres möchten, können Sie Ihr Kennzeichen nachträglich ändern. Auch im Falle des Kennzeichendiebstahls empfiehlt es sich dringend, ein neues Nummernschild zu beantragen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie künftig nicht für Vergehen haften, die mit ihrem Kennzeichen begangen wurden. Ein möglicher Kennzeichenmissbrauch zu Ihren Lasten wird damit im Vorhinein wirksam verhindert.
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