Kurz & knapp: Wann ist ein Fahrradträger-Kennzeichen nötig?
Ein Kennzeichen für den Fahrradträger ist immer dann vorgeschrieben, wenn dieser die Sicht auf das Autokennzeichen ganz oder teilweise einschränkt. Sitzt der Fahrradträger auf der Anhängerkupplung, muss dass Kennzeichen sichtbar bleiben oder gemacht werden.
Ein solches Folgekennzeichen hat dieselbe Buchstaben- und Ziffernfolge wie das normale Kennzeichen am Auto.
Ein Folgekennzeichen muss nicht bei der Zulassungsstelle in Auftrag gegeben werden – es muss lediglich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Manchmal braucht der Fahrradträger ein eigenes Nummernschild
Inhaltsverzeichnis
Viele Deutsche sind fahrradbegeistert und nutzen den „Drahtesel“ nicht nur als tägliches Fortbewegungsmittel, sondern unternehmen in ihrer Freizeit gerne ausgedehnte Radtouren. Eine reizvolle Umgebung mit dem Fahrrad zu erkunden, gefällt den Radfahrern besonders und hilft ihnen, Abstand zum stressigen Alltag zu gewinnen.
Häufig werden die Räder für die Fahrt ins Grüne dann auf das Auto geschnallt. Was die Radsportler dabei allerdings oftmals übersehen, ist der Umstand, dass sie in manchen Fällen eigens ein Kennzeichen für ihren Fahrradträger brauchen. In welchen Fällen Sie ein Nummernschild am Fahrradträger benötigen und welche Kosten dies verursacht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Video: Kennzeichenpflicht für Fahrradträger und Anhänger
Wann ist ein Kennzeichen für den Fahrradträger nötig?
Bei dem Nummernschild für einen Fahrradträger handelt es sich um ein sogenanntes Folgekennzeichen. Der Fahrradträger besitzt dasselbe Kennzeichen wie das Fahrzeug, mit dem das Rad transportiert wird. Das Schild ist lediglich ein Duplikat und besitzt damit keine ihm eigene Beschriftung, sondern stellt lediglich die eindeutige Sichtbarkeit des Autokennzeichens sicher.
Das heißt jedoch auch, dass Sie, wenn Sie den Fahrradträger nicht nur für einen Wagen nutzen, dementsprechend mehrere Kennzeichen für einen Fahrradträger benötigen, die Sie je nach gefahrenem Fahrzeug wechseln können.
Unter welchen Umständen der Fahrradträger mit einem Nummernschild ausgerüstet werden muss, ist in § 10 Absatz 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Eine Kennzeichenpflicht für Fahrradträger besteht immer dann, wenn die Ladung oder der Ladungsträger, in diesem Fall also Fahrrad und Träger, die Sicht auf das hintere Autokennzeichen ganz oder teilweise verdecken.
Für welche Modelle brauchen Sie ein Kennzeichen am Fahrradträger?
Es werden drei Arten von Fahrradträgern unterschieden, die sich durch die unterschiedliche Art der Anbringung hinsichtlich bei der Kennzeichenpflicht unterscheiden. Es gibt Heck-, Kupplungs- und Dachträger. Bei welchen Modellen die Anbringung von einem Nummernschild für den Fahrradanhänger unverzichtbar ist, erläutern wir Ihnen im Folgenden.
Ist bei einem Fahrradträger mit Anhängerkupplung ein Nummernschild vorgeschrieben? Bei dem Kupplungsträger ist in der Tat ein Kennzeichen obligatorisch. Der Fahrradträger ist mittels Anhängerkupplung mit dem Fahrzeug verbunden, sodass das hintere Kennzeichen des Autos komplett verdeckt wird. Besitzen Sie einen Fahrradträger mit Anhängerkupplung, muss ein Kennzeichen an diesem angebracht werden, damit Ihr Fahrzeug jederzeit identifizierbar ist. Die meisten Fahrradträger dieser Art, welche man im Handel erwerben kann, sind bereits mit einer passenden Kfz-Kennzeichenhalterung ausgestattet, sodass Sie das Kennzeichen nur noch in die Vorrichtung einklicken müssen.
Etwas anders sieht es bezüglich der Kennzeichen für Fahrradträger aus, die an der Heckklappe des Wagens angebracht werden. Hier ist nämlich keine pauschale Antwort möglich, da die Fahrradträger nach der Montage recht unterschiedlich sitzen. Manche, die sehr hoch sitzen, schränken die Sichtbarkeit nicht ein, sodass ein Kennzeichen für den Fahrradheckträger in diesem Fall nicht notwendig ist. Bei einem anderen Modell kann dies allerdings schon anders aussehen. Die Fahrer sollten also selbst prüfen, ob bei dem Heckträger die Sicht auf das hintere Nummernschild eingeschränkt ist, oder nicht.
Wer einen Dachträger besitzt, braucht sich über Kennzeichen für den Fahrradträger hingegen gar nicht erst den Kopf zu zerbrechen. Da der Träger sich nebst den Rädern auf dem Autodach befindet, schränkt er logischerweise die Sicht auf das Kfz-Kennzeichen nicht ein, womit ein drittes Schild vollkommen überflüssig wird.
Wo erhalten Sie ein Zusatzkennzeichen für den Fahrradträger und wie teuer ist es?
Brauchen Sie ein passendes Kfz-Schild für Ihren Fahrradträger, müssen Sie dafür nicht die Zulassungsstelle aufzusuchen und womöglich lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Im Gegensatz zu den normalen Pkw-Kennzeichen, die erst noch abgenickt und mit einer amtlichen Prüfplakette zugelassen werden, ist eine Zulassung der Kennzeichen für Fahrradträger nicht erforderlich.
Sie können einfach eine private Firma mit der Prägung eines Kennzeichens für den Fahrradträger beauftragen. Wichtig ist nur, dass das Schild am Ende dieselbe Beschriftung wie das Autokennzeichen hat. Für Fahrradträger ist zwar keine Überprüfung durch die Zulassungsstelle vorgeschrieben, dennoch muss das Schild den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Ein Kennzeichen für den Fahrradträger verursacht natürlich Kosten, allerdings fallen diese in der Regel geringer aus, als von den Betroffenen erwartet. Das liegt zum einen daran, dass lediglich ein Kfz-Kennzeichen für den Fahrradanhänger benötigt wird, und die Gebühren entfallen, die andernfalls bei der Behörde für die Zulassung zu entrichten sind. Gemeinhin schwanken die Kosten von einem Kennzeichen für den Fahrradträger zwischen 10 und 50 Euro. Im Internet finden Sie sogar noch günstigere Angebote. Der Preis hängt stets stark von der gewünschten Ausführung ab, z. B. ob es sich um ein 3D-Kennzeichen handelt.
Elvira w meint
10. August 2022 at 23:38
Hallo, habe auch eine Frage
Unser PKW stand auf einem Parkplatz.(Urlaub) Neben uns unser Sohn mit seinem PKW und Fahrradträger.
Da wir mit seinem Auto einen Ausflug machten, haben wir seinen F-Träger kurzfristig auf unsere Anhägerkupplung gesetzt, da er nicht benötigt wurde und wir nicht wussten wohin damit.
Prompt bekamen wir eine Anzeige und Strafe, weil es eine andere Nummer war.
Unser PKW nahm nicht am Verkehr teil und als wir vom Ausflug zurück kamen haben wir den F-Träger wieder zurück montiert.
Wer kann uns sagen, ob dies wirklich strafbar ist ?
LG und Danke für evtl. Antworten
Simone meint
16. Januar 2022 at 20:46
Hallo,
eine Frage, mein KFZ Zeichen des Autos hat ein E am Ende, da es ein Hybridfahrzeug ist. Ich hatte für den Hänger aber nur ein Kennzeichen ohne E erhalten, da es bei der Bestellung nicht möglich war ein E anzuhängen. Ist es trotzdem möglich das Kennzeichen für den Fahrradanhänger (AHK) zu nutzen, oder muss ich zwingend ein Kennzeichen mit E beantragen.
Mit herzlichem Gruß,
Simone Kaiser
Michael meint
4. Mai 2021 at 14:23
Ich habe gerade einen Anruf von der Polizei bekommen das ich ein Bußgeld in Höhe von 60 bekomme weil ich das Kennzeichen von meinen Auto auf meinen Anhängerkupplung Fahrradträger umgesteckt habe das man es lesen kann wenn die Fahrräder drauf sind.
Darf man das wirklich nicht?
Enrico meint
15. April 2021 at 17:25
Ich nutze einen Reserveradträger auf der AHK, der das hintere Kennzeichen verdeckt. Ein gleichgroßes Wiederholungskennzeichen ist vorhanden.
Muss dieses auch beleuchtet sein und falls ja, genügt eine Leuchte oder müssen es zwei sein.
Darf in dieses Wiederholungs-Kennzeichen gebohrt werden, um kleine LED-Leuchten zu befestigen?
Tobias M. meint
30. November 2020 at 9:41
Hallo Klaus Dieter J.!
In welchem Land hattest Du die Diskussionen um ein Folgekennzeichen ohne Kreisstempel?
Frage an die Redaktion: Wo bekommt man diesen Kreisstempel?
Wie ich bei der Frage vom 31.05.2019 und der zugehörigen Antwort vom 06.09.2019 gelernt habe, muss das eigentliche Fahrzeugkennzeichen dauerhaft am Fahrzeug fixiert bleiben und darf nicht an abnehmbaren Fahrradträgern montiert werden.
Vielen Dank für die Antworten
Klaus-Dieter J. meint
22. Oktober 2020 at 19:51
Kann das Nummernschild trotzdem mit einem Kreisstempel versehen werden.
Ich hatte mit meinem letztem Kenzeichen eine lange Diskussion im Ausland.
Dies möchte ich gern vermeiden.
Wenn es möglich ist.
Vielen Dank im Voraus
Martin G. meint
8. Oktober 2020 at 20:35
Darf ich mir selber ein Schild „malen“?
Oder , gibt es ein leeres Schild zu kaufen, wo ich die Buchstaben und Zahlen aus einem 3D-Drucker drauf kleben kann?
bussgeldkatalog.de meint
12. Oktober 2020 at 16:57
Hallo Martin,
das ist nur bedingt erlaubt. In § 33 Abs. 2 StVO heißt es dazu: „Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können.“ Für private Zwecke, z.B. als Geschenk, ist dies also erlaubt, im Verkehr jedoch nicht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Harti meint
17. August 2020 at 14:26
Ist es nicht auch erlaubt einfach das Kfz Kennzeichen des Autos am Fahrradanhänger anzubringen?
Karsten meint
10. August 2020 at 11:53
Hallo,
was für mich nicht eindeutig hervor geht ist: muss das zusätzliche Schild am Fahrradträger die Plakette für das Land aufweisen oder nicht?
Es ist immer nur von der Prüfplakette die Rede, welche ja etwas anderes ist.
Heiko meint
17. Juli 2020 at 10:58
Bezugnehmend auf meine vorhergehende Frage… „mit Rechteckig meine ich ein zweiteiliges Kennzeichen“
Heiko meint
17. Juli 2020 at 10:56
Hallo.
Darf ich an meinem Fahrradträger ein rechteckiges Kennzeichen montieren und das noch außermittig unter der linken Rückleuchte? An der besagten Rückleuchte ist die Kennzeichenbeleuchtung integriert.
Vielen Dank für ihre Antwort!
Melanie meint
30. Juni 2020 at 11:03
Hallo, benötigt der Fahrradträger zwingend ebenfalls ein E-Kennzeichen?
Der PKW ist mit einem Kennzeichen fürs Elektroauto versehen. Also z.B. XX-XX 00E [Von der Redaktion bearbeitet]
Oder reicht das normale Kennzeichen?
bussgeldkatalog.de meint
9. September 2020 at 16:07
Hallo Melanie,
das Kennzeichen am Fahrradträger muss das Gleiche wie am PKW sein. Theoretisch brauchen Sie also auch für Ihren Fahrradträger ein E-Kennzeichen. Für genauere Infos wenden Sie sich jedoch am besten an Ihre Zulassungsstelle.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Alfred J. meint
6. Mai 2020 at 9:22
Hallo,
ich muss ein gebraucht gekauftes Fahrrad in ca. 200 KM abholen.
Ein bekannter von mir hat ein AHK Fahrradträger, darf ich das Kfz Kennzeichen hinten von mein angemeldetes Auto abmontieren UND an den Träger anbringen ?
Der Träger wird erst abgebaut wenn ich zurück zuhause bin.
Stefan S. meint
31. Mai 2019 at 20:25
Hallo, kann ich auch das Kennzeichen vom Pkw nehmen und an dem Fahrradträger montieren?
Mit besten Grüßen aus dem Allgäu
Dieter meint
16. September 2019 at 12:52
Davon würde ich die Finger lassen. Die Idee ist zwar vordergründig zielführend, aber das gesiegelte Kennzeichen gehört zum Auto und stellt mit diesem eine sog. zusammengesetzte Urkunde dar.
Wenn der Fahrradträger an die Anhängerkupplung geschweißt und somit fest zum Auto gehörig wäre,
ginge das. Aber so könnte es Probleme geben.
Roland meint
22. April 2023 at 9:45
Das ist nicht korrekt. Mit dieser Logik könnte quasi nie ein Fahrradheckträger an einem Mietwagen betrieben werden. Es sei denn der Verleiher liefert dann das Folgekennzeichen gleich mit…
Hangl meint
5. April 2019 at 14:14
Hallo, alle Angaben die hier zu lesen sind haben mir sehr geholfen und bin total zufreieden.
bussgeldkatalog.de meint
5. April 2019 at 15:02
Hallo Hangl,
vielen Dank. Das freut uns sehr.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de