Kurz & knapp: Wechsel des Kennzeichens
Ein Wechsel des Kennzeichens kann vor allem nötig werden, wenn ein Halterwechsel erfolgt, also in der Regel bei Kauf oder Verkauf.
Die Kosten eines Kennzeichenwechsels liegen im zweistelligen Bereich bei etwa 30 Euro.
Seit 2015 ist ein Umzug kein Grund mehr für einen Kennzeichenwechsel.
Nummernschilder austauschen: Ist dies jederzeit möglich?
Inhaltsverzeichnis
Kfz-Kennzeichen erfüllen eine wichtige Rolle, werden durch sie die Fahrzeuge doch überhaupt erst unterscheidbar und eindeutig ihrem Halter zurechenbar. Nur durch das Aufzeichnen der Nummernschilder können Verkehrssünder überführt und für ihr regelwidriges Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden.
Doch Kraftfahrer müssen nicht dauerhaft mit demselben Schild vorliebnehmen, sie können ihr Kennzeichen auch jederzeit wechseln. Aus welchen Gründen können Sie das Nummernschild wechseln? Welche Unterlagen benötigen Sie für den Wechsel von Ihrem Kfz-Kennzeichen? Diese und weitere Fragen wird Ihnen der vorliegende Ratgeber beantworten.
Video: Kennzeichenummeldung und Wunschkennzeichen
Gründe für den Wechsel vom alten Kennzeichen
Es gibt viele Gründe, warum ein Fahrzeughalter sein Autokennzeichen plötzlich wechseln möchte. Sei es, dass er sich für ein Wunschkennzeichen entscheidet, welches aus der zufälligen Buchstaben- und Ziffernfolge ein Nummernschild mit persönlichem Bezug macht, oder weil er mit dem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk einen neuen Lebensabschnitt einläutet, der sich auch in seinem Kennzeichen widerspiegeln soll. Der Kennzeichenwechsel ist hier eine freiwillige Entscheidung des Kfz-Besitzers.
Vor dem Januar 2015 war es in vielen Bundesländern verpflichtend, bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk die Nummernschilder zu wechseln. Seitdem können Betroffene das Nummernschild tauschen, müssen es aber nicht.
In den vorliegenden Fällen ist es sogar Pflicht, das Kfz-Kennzeichen zu wechseln:
- Beim Halterwechsel
- Beim Autoverkauf
- Beim Abmelden des Wagens
Kfz-Kennzeichen tauschen: Notwendige Unterlagen
Um das Kennzeichen zu wechseln, benötigt die zuständige Behörde einige Dokumente von Ihnen, bevor Sie das Nummernschild wirklich austauschen können:
- Ausweisdokumente, wie Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung 1 bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung 2 bzw. Fahrzeugbrief
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- Nachweis über die Abgasuntersuchung
- Altes, zu wechselndes Kennzeichen
Darüber hinaus können weitere Unterlagen angefordert werden, wenn Sie die Kennzeichen wechseln möchten:
- Sucht der Fahrzeughalter die Zulassungsstelle nicht persönlich auf, muss er dem Bevollmächtigten eine Vollmacht ausstellen und seine Ausweispapiere mitgeben.
- Ist das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen, ist, um das Kennzeichen zu tauschen, die Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten nebst deren Ausweisen vorzulegen.
- Handelt es sich bei dem Auto, dessen Nummernschilder zu wechseln sind, um einen Firmenwagen, ist ein Auszug aus dem Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung einzureichen. Lässt sich der Chef vertreten, ist zusätzlich eine Vollmacht auszustellen.
- Gehört der Wagen hingegen einem Verein, muss dies durch einen Auszug aus dem Vereinsregister nachgewiesen werden.
Kfz-Kennzeichen wechseln: Kosten
Es versteht sich von selbst, dass der Kennzeichenwechsel mit Kosten verbunden ist. Da ist zum einen die Gebühr, die die Behörde für ihren Arbeitsaufwand verlangt, und zum anderen sind da die Kosten für die Prägung der neuen Kennzeichen. Entscheiden Sie sich, wegen eines Wunschkennzeichens das Nummernschild zu wechseln, steigen die Kosten noch einmal zusätzlich.
Auch wenn die Kosten für den Kennzeichenwechsel je nach Zulassungsstelle leicht variieren können, sollten Sie etwa 30 Euro dafür veranschlagen. Während sie im Internet bereits für unter 10 Euro zwei neue Nummernschilder bestellen können, wird dies bei der Prägewerkstatt vor Ort etwas teurer. Entscheiden Sie sich gar für spezielle Schilder, wie z. B. 3D-Kennzeichen, können sich die Kosten sogar auf 50 Euro belaufen. Haben Sie sich für ein Wunschkennzeichen entschieden und wollen deshalb das Kennzeichen wechseln, kostet dies zusätzlich 10,20 Euro.
Tipp der Redaktion: Hilfreiche Informationen zur Reservierung und Kosten gibt es auf: 3d-kennzeichen.de.
Wie können Sie das Kennzeichen auswechseln?
Die Fahrzeughalter, die ihr Kennzeichen wechseln möchten, sind häufig nicht sicher, wie sie die neuen Schilder an ihrem Fahrzeug montieren können. Darum wollen wir Ihnen erklären, wie Sie das Kfz-Kennzeichen ganz leicht austauschen können. Befolgen Sie, um Ihr Nummernschild zu wechseln, einfach unsere Anleitung.
Bevor Sie die neuen Schilder anbringen, müssen Sie zunächst einmal die alten entfernen.
- Lösen Sie, um das Kennzeichen zu wechseln, bei der Halterung die untere Leiste. Hierzu können Sie mithilfe eines Schlitzschraubenziehers die Leiste der Nummernschild-Halterung nach vorne hebeln, bis sie sich abziehen lässt.
- Entfernen Sie das alte Schild. Setzen Sie dazu den Schraubenzieher unter dem Nummernschild an und hebeln es vorsichtig heraus. Dabei empfiehlt es sich, den Dreher an verschiedenen Stellen anzusetzen.
- Anschließend können Sie bei dem Auto das Kfz-Nummernschild einfach wechseln, indem Sie das neue Kennzeichen in den Kennzeichenhalter einsetzen und die Leiste einrasten lassen.
Simone meint
28. Juli 2022 at 19:14
Ich habe ein Auto vor ei paar Jahren auf meinen Namen angemeldet(für meinen Nochmann) nun nach der Trennung hat er das Auto auf sich selbst umgemeldet und die Kennzeichen mit übernommen ,kann er das einfach so
Suzana meint
6. Juni 2022 at 22:24
Guten Tag!
Können sie mir bitte sagen können, ob ein Termin benötigt wird, um die Autokennzeichen zu ersetzen?
Liebe Grüße
Helmut meint
2. Juli 2021 at 9:01
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei mir wurde das vordere Kennzeichen zerkratzt.
Frage; wie kann ich ein neues Schild bekommen ?
H.R.
Frank meint
10. März 2021 at 12:44
Auch bei Halterwechsel kann das alte Kennzeichen übernommen werden, selbst wenn der neue Halter in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt. Es besteht also keine Pflicht, bei Halterwechsel bzw. Autoverkauf auch das Kennzeichen zu wechseln.