Kurz & knapp: Kennzeichenanzeige
Nach einem Verstoß im Straßenverkehr kann über das Kennzeichen der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden, der entweder der Fahrer war oder zur Fahrerermittlung beitragen soll.
Das Kennzeichen kann entweder auf einem Blitzerfoto abgelichtet oder von Beamten oder Zeugen notiert worden sein.
Sie können ein Kennzeichen auch selbst anzeigen, wenn Sie einen Verstoß beobachtet haben oder in einen Unfall verwickelt wurden und Fahrerflucht begangen wurde.
Was ist eine Kennzeichenanzeige?
Inhaltsverzeichnis
Für einen Verstoß im Straßenverkehr sollte gemäß Verkehrsstrafrecht der schuldige Fahrzeugführer zur Rechenschaft gezogen werden. Damit die Sanktionen auch gegen den Richtigen verhängt werden, kann bei unbekannten Tätern eine Fahrerermittlung eingeleitet werden.
Wird ein Verkehrssünder nicht gleich vor Ort unmittelbar nach dem Verstoß mit dem Vorwurf konfrontiert bzw. angehalten, kann anhand des Kennzeichens des Fahrzeugs der Halter ermittelt werden. Dies kann auf folgende Arten geschehen:
- Es wird ein Blitzerfoto vom Kennzeichen angefertigt, zum Beispiel nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtvertoß
- Die Beamten oder Zeugen notieren sich das Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeugs zum Beispiel nach einer Fahrerflucht oder bei Parkverstößen
Es kommt zur sogenannten Kennzeichenanzeige. Dabei wird zunächst die Identität und Anschrift der Person ermittelt, auf welche das Fahrzeug zugelassen ist:
- Halter als tatsächlicher Fahrer: Dies ist sinnvoll, weil eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es sich beim Halter auch um den Fahrer handelt.
- Halter als Ansprechpartner: Selbst wenn der Halter nicht der Fahrer ist, kann in aller Regel erst einmal davon ausgegangen werden, dass dieser zumindest wusste, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß.
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass der Fahrer, nicht der Halter, bei Verstößen haftet. Somit wird sichergestellt, dass auch wirklich die Person zur Rechenschaft gezogen wird, die gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat. Doch was ist, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann? Werden die Sanktionen dann gegen den Halter verhängt? Mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Was passiert nach der Kennzeichenanzeige?
Wenn Beamte oder Zeugen ein Kennzeichen anzeigen, wird also zunächst Name und Adresse des Fahrzeughalters ermittelt. Doch wie geht es dann weiter? In der Folge erhält der Halter Post von der Behörde. Ist nur das Kennzeichen vorhanden, kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob es sich bei dem Halter auch um den Fahrer handelt.
Der Halter erhält zunächst einen Anhörungsbogen. Durch diesen wird er über den Verstoß informiert. Er erfährt, um welche Art von Verstoß es sich handelt und wo und wann dieser begangen wurde. Er hat nun die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern und den Anhörungsbogen innerhalb einer Woche an die Behörde zurückzusenden. Der Halter hat hierbei folgende Möglichkeiten:
- Der Halter macht keine Angaben zur Sache und ignoriert den Anhörungsbogen. Beachten Sie, dass der Anhörungsbogen nicht in jedem Fall beantwortet werden muss. Sie müssen allerdings die Angaben zu Ihrer Person überprüfen und diese bei Fehlern oder Unvollständigkeit berichtigen. Es steht Ihnen also frei, sich zu äußern – Sie müssen sich nicht selbst belasten.
- Der Halter erkennt den Verstoß an und gibt zu, dass er der Fahrer war. In diesem Fall bekommen Sie einen Bußgeldbescheid zugesandt. Diesen erhalten Sie im Übrigen auch, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten.
- Der Halter gibt an, dass es sich bei dem Fahrer nicht um ihn handelt. Es wird eine Fahrerermittlung eingeleitet und der Halter erhält einen Zeugenfragebogen, auf welchem er den wahren Fahrer benennen muss. Die Aussage kann er nur verweigern, wenn zum Fahrer ein Verwandtschafts- oder Verschwägerungsverhältnis besteht.
Können Sie hingegen keine Angaben dazu machen, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes mit Ihrem Fahrzeug unterwegs war, kann eine Fahrtenbuchauflage erteilt werden.
Selbst eine Kennzeichenanzeige erstatten
Eine Kennzeichenanzeige selbst zu erstatten kann sinnvoll sein, wenn Sie einen Verstoß beobachtet haben. Sind Sie beispielsweise Zeuge, Unfallbeteiligter oder Unfallopfer und der Unfallverursacher entfernt sich unerlaubt vom Unfallort, sollten Sie sich unbedingt das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs notieren.
Gleiches gilt nach einer Gefährdung oder Sachbeschädigung. Hat ein anderer Fahrzeugführer zum Beispiel beim Ein- oder Ausparken einen Schaden an Ihrem Fahrzeug hinterlassen und fährt weg, ohne seine Personalien zu hinterlassen, sollten Sie sich das Kennzeichen merken und die Angelegenheit melden, sodass Sie am Ende nicht selbst für den Schaden aufkommen müssen.
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