Kurz & knapp: Kfz-Gutachten nach einem Unfall
Ein Kfz-Unfallgutachten benötigen Sie, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall durch Fremdverschulden Schäden aufweist. Die gegnerische Versicherung verlangt für die Schadenregulierung einen Nachweis über die Kosten für die Schäden.
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten ergeben sich aus der Schadenshöhe. Je größer der Schaden, desto umfangreicher und teurer das Gutachten.
Die Kosten für das Gutachten muss in der Regel die gegnerische Versicherung tragen, wenn Sie keine Mitschuld am Unfall haben. Auch wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragt.
Übersicht zu speziellen Themen rund um das Kfz-Gutachten:
Nach dem Unfall: Das Gutachten bestimmt den Schaden
Inhaltsverzeichnis
Jeden Tag kommt es auf deutschen Straßen zu zahlreichen Unfällen. Meist bleibt es beim Blechschaden. Wurde das eigene Fahrzeug beschädigt, hat der Halter das Recht auf eine Entschädigung. Damit die Entschädigung garantiert ist, muss für jedes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die im Schadensfall die Kosten für die Reparatur am PKW des Unfallgegners übernimmt.
Wer nicht nur die Schadenregulierung am Fremdfahrzeug gewährleisten, sondern auch Schäden am eigenen Kfz reguliert haben möchte, greift zur Kaskoversicherung. Gerade bei neueren bzw. teureren Fahrzeugen lohnt sich die Investition.
Im Zivilrecht ist es üblich, dass der Geschädigte nachweisen muss, welchen Schaden er erlitten hat. Nur der Hinweis, dass das Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt worden ist, reicht in der Regel für eine Schadensregulierung durch die Versicherung nicht aus. Der Nachweis geschieht in der Regel durch ein Auto-Gutachten. Dabei wird das beschädigte Kfz nach einem Unfall durch einen Gutachter untersucht und der konkret entstandene Schaden beziffert. Das Kfz-Gutachten bildet somit die Grundlage der Schadensregulierung.
Schadengutachten im Haftpflichtfall
Kam es zum Crash soll der Unfallschaden mittels Kfz-Gutachten berechnet werden. Dazu untersucht der Gutachter das verunfallte Auto, um den entstandenen Schaden zu beziffern.
In der Regel geht ein Kfz-Gutachten auf folgende Punkte ein:
- technischen Daten des Unfallwagens
- Ausstattung
- Beschreibung der unfallbedingten Schäden am Unfallfahrzeug
- Dokumentation der Schäden durch Fotos
- Bestimmung des Reparaturweges
- Berechnung der Reparaturkosten
- Ermittlung der unfallbedingten Wertminderung
- Angaben zu älteren nicht reparierten Schäden
- Reparaturzeit
- Wiederbeschaffungswert
- Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens bei Unwirtschaftlichkeit der Reparatur
- Restwert des Autos
- Unfallbedingte Ausfallzeit
Anhand dieser Daten hat die Versicherung eine Grundlage für die Schadensregulierung, die in manchen Fällen doch sehr komplex sein kann. Außerdem kann der Versicherer sicher gehen, dass er auch nur die Schäden bezahlen muss, die tatsächlich unfallbedingt hervorgerufen wurden. So prüft ein Sachverständiger auch die Plausibilität des Schadens. Im Haftpflichtfall darf ein Unfallgeschädigter selbst den Sachverständigen auswählen. Er ist nicht dazu verpflichtet, den von der Versicherung nach einem Autounfall vorgeschlagenen Gutachter zu beauftragen. Bei der Auswahl sollte er aber einige Sorgfalt walten lassen.
Obwohl die Versicherung grundsätzlich ein Kfz-Gutachten vom Geschädigten einfordert, kann es sein, dass sie sich bei Schäden unter der Bagatellgrenze von 750 Euro auch mit dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt, im besten Fall einer Vertragswerkstatt, zufrieden geben. In der Regel erfolgt die Schadensregulierung dann unkompliziert. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie anschließend die Schäden am Fahrzeug tatsächlich beheben lassen, denn die Reparaturkosten können fiktiv beglichen werden.
Mit dem Schadensgutachten, welches gleichzeitig ein Wertgutachten inklusive Wiederbeschaffungswert beinhaltet, können nahezu alle relevanten und schadensersatzfähigen Ansprüche begründet werden. Das gibt nicht nur der Versicherung, sondern auch dem Geschädigten ein gewisses Maß an Sicherheit, denn nach einem Unfall erfolgt die Abrechnung nach den im Gutachten gemachten Angaben.
Gutachten nach einem Unfall mit Kaskoversicherung
Bei einer Kaskoversicherung unterscheidet sich die Erstellung eines Gutachtens nur unwesentlich von der Haftpflichtversicherung. Zu beachten ist allerdings, dass der Versicherte nicht eigenmächtig einen Gutachter nach einem Autounfall beauftragen darf. Dies obliegt der Versicherungsgesellschaft. Im Kaskobereich akzeptieren die Versicherungen häufig einen Kostenvoranschlag bis 2.000 Euro. Erst bei höheren Schäden verlangen sie ein Kfz-Gutachten.
Beachten Sie auch den Unterschied zwischen Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung. Während erstere für nahezu alle Schäden aufkommt, selbst wenn diese schuldhaft bzw. fahrlässig entstanden sind, tut das die Teilkasko nicht. Diese versichert in der Regel:
- Brand und Explosion (beispielsweise Kabelbrand)
- Diebstahl, Raub und Unterschlagung
- Unwetterschäden
- Schäden durch Wildunfall (meist nur Haarwildschäden)
- Marderschäden
- Kurzschlussschäden
- Glasbruch
Wer kommt nach einem Unfall als Gutachter in Frage?
Das Kfz-Gutachten wird bestenfalls von einem „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ durchgeführt. Vor Gericht und bei den Versicherungen genießen diese eine besonders hohe Glaubwürdigkeit.
Gesetzlich ist aber nicht vorgeschrieben, wer sich als Sachverständiger bezeichnen darf. Der Nachweis der Qualifikation sowie ein Sachkundenachweis sind nicht verpflichtend. Allerdings sind Gutachter ohne ausreichend Sachkenntnis auch leichter zu widerlegen. Aussagen in einem Kfz-Gutachten haben für die Versicherung oder vor Gericht kein hohes Gewicht, nicht selten Verlangen die Versicherer dann ein Gegengutachten. Gleiches gilt bei zu parteiischen Kfz-Gutachten.
Sind die aufgeführten Schadenspositionen für die Versicherung nicht plausibel, hat sie das Recht, selbst ein Gutachten erstellen zu lassen. Als Unfallgeschädigter müssen Sie dieses in der Regel ermöglichen.
Was kostet ein Kfz-Gutachten für ein Auto?
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten sind grundsätzlich abhängig von der Schadenshöhe. Zur Berechnung gibt es entsprechende Tabellen. Naturgemäß erhöht sich das Honorar mit der Komplexität des Falls. So können für das Gutachten vom Auto die Kosten auch auf Basis eines Stundenlohns kalkuliert werden.
In der Regel spielen die Kosten für das Kfz-Gutachten nach einem Unfall weder für einen Unfallgeschädigten noch für einen Kaskoversicherten eine Rolle. Im Haftpflichtfall sind die Kosten für den Sachverständigen Teil des zu ersetzenden Sachfolgeschadens. Bei einem Kaskoschaden beauftragt die Versicherung den Sachverständigen selbst und muss daher die Kosten tragen.
Was kostet ein Unfallgutachten?
Der Schaden bestimmt in der Regel die Höhe der Kosten für das Kfz-Gutachten. Im Standardfall kann mit einem absteigenden Prozentsatz gerechnet werden.
Ein Beispiel:
35 % bei einer Schadenshöhe von 1.000 Euro ergibt ein Honorar von 350 Euro.
7,5 % bei einer Schadenshöhe von 20.000 Euro ergibt ein Honorar von 1.500 Euro.
Kann man ein Kfz-Gutachten anfechten?
Ist der Unfallgegner mit den Kfz-Gutachten nicht einverstanden, weil es parteiisch wirkt oder die Qualifikation des Sachverständigen in Frage steht, kann das Gutachten beanstandet werden. Versicherungen brauchen in der Regel nicht die Kosten eines unsachgemäß erstellten und damit unbrauchbaren Kfz-Gutachtens tragen. Werden beispielsweise Schäden benannt, die durch den Unfall nicht entstanden sind, muss die Versicherung dafür auch keine Schadensregulierung durchführen.
In solchen Fällen muss mit einem Gegengutachten bzw. einer Nachbesichtigung gerechnet werden. Der Sachverständige wird dann aber von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bestellt. Diesem muss in der Regel Zugang zum Unfallwagen gewährt werden.
Gibt es keine Einigung in Bezug auf das Unfallgutachten bzw. die darin beschriebene Schadenshöhe, bleibt der Gang zum Gericht unvermeidlich. Nicht selten müssen Richter bei der Schadensregulierung eingreifen. Der Gutachter kann in den Verhandlungen als Zeuge befragt werden.
Joachim H. meint
12. Mai 2020 at 22:18
Vielen Dank für die Erläuterung, wie die Kosten eines Kfz-Gutachtens von der Höhe des Schadens abhängen. Als ich von der Arbeit nach Hause fuhr, fuhr mir ein betrunkener Fahrer mit seinem Fahrzeug in die Seite meines Autos. Mein Fahrzeug ist ziemlich beschädigt, sodass ich sicher sein werde, dass ich die Mittel für ein Kfz-Gutachten habe.