Kurz & knapp: Kfz-Zulassung
In Deutschland dürfen nur Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, welche über eine Kfz-Zulassung verfügen.
Voraussetzungen, um eine Pkw-Zulassung erhalten zu können, sind eine Typengenehmigung für das Fahrzeug und eine vorliegende Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist in Deutschland Pflicht.
War die Zulassung vom Kfz erfolgreich, wird dieses mit einem amtlichen Nummernschild und der Zulassungsbescheinigung nachgewiesen.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Kfz-Zulassung:
Warum eine Zulassung für das Auto beantragt werden muss
Inhaltsverzeichnis
Auf deutschen Straßen dürfen nur Fahrzeuge fahren, welche eine Kfz-Zulassung besitzen. Ohne Anmeldung des Wagens dürfen Sie mit diesem nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Auch für eine kurze Nutzung muss zumindest ein Kurzzeitkennzeichen vorhanden sein.
Liegt keine Pkw-Zulassung vor und der Betroffene wird bei einer Verkehrskontrolle erwischt oder gar in einen Unfall verwickelt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen. § 3 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert bezüglich der Notwendigkeit einer Kfz-Zulassung Folgendes:
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Durch die Kennzeichen wird sichergestellt, dass jedes Fahrzeug auch dem entsprechenden Halter zugeordnet werden kann. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn mit dem Kfz Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten verübt werden.
Über einen simplen Datenabgleich kann die Polizei oder Bußgeldstelle somit direkt herausfinden, auf wen das jeweilige Kfz zugelassen ist. Dies ist ein wichtiger Schritt im Bußgeldverfahren, da dem Halter somit fristgerecht ein Anhörungsbogen zugestellt werden kann.
Wer darf ein Kfz bei der Zulassungsbehörde anmelden?
Hartnäckig hält sich der Mythos, dass die Person, welche eine Fahrzeugzulassung beantragt, auch über einen Führerschein verfügen muss. Dies ist allerdings ein Irrglaube. Eine Fahrerlaubnis ist keine zwingende Voraussetzung, um eine Kfz-Zulassung beantragen zu können.
Und sogar Minderjährige können unter Umständen eine Kfz-Zulassung beantragen. Dies ist allerdings nur unter den beiden nachfolgenden Voraussetzungen möglich:
- Die betreffende Person erfüllt aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz oder
- wenn die Person eine Fahrerlaubnis für die entsprechende Führerscheinklasse besitzt (zum Beispiel beim begleiteten Fahren mit 17).
Zudem ist noch die Zustimmung des bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich, damit eine minderjährige Person ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden darf.
Das Kfz bei der Zulassungsstelle anmelden: So gehen Sie vor
Haben Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen erworben, dürfen Sie diesen nicht im öffentlichen Straßenverkehr führen, bis eine Kfz-Zulassung beantragt wurde. Es empfiehlt sich, einen Termin bei der zuständigen Behörde zu vereinbaren.
Ein Vorsprechen ohne Termin ist in den meisten Fällen zwar auch möglich, allerdings müssen Sie dann mit heftigen Wartezeiten rechnen. Vor dem Behördengang sollten Sie alle notwendigen Unterlagen zusammentragen. Welche das sind, verraten wir im folgenden Abschnitt.
Notwendige Unterlagen zur Kfz-Zulassung
Wollen Sie Ihr Auto zulassen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer (dabei handelt es sich um eine elektronische Versicherungsbestätigung, welche nachweist, dass für den Wagen eine Haftpflichtversicherung besteht)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Handelt es sich bei dem Wagen, für welchen Sie eine Kfz-Zulassung beantragen, um einen Gebrauchtwagen oder ein stillgelegtes Fahrzeug, sind zusätzlich die nachfolgenden Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Letzter TÜV-Bericht
- Alte Kennzeichen (sofern vorhanden)
Können Sie das Kfz auch online zulassen?
Der digitale Fortschritt soll auch Behördengänge reduzieren und an vielen Stellen vereinfachen. So ist es beispielsweise in einigen Fällen möglich, das eigene Fahrzeug online abzumelden. Auch die Beantragung oder Verlängerung von einem Anwohnerparkausweis kann im Internet abgewickelt werden.
Eine Kfz-Zulassung ist online bis dato allerdings noch nicht möglich, eine persönliche Vorsprache ist hierbei zwingend erforderlich. Zumindest einen Termin können Sie aber über das Internet buchen. Dadurch lässt sich die Wartezeit meist etwas reduzieren.
Auto zulassen: Welche Kosten entstehen?
Vor dem Gang zur Zulassungsstelle steht häufig die Frage: „Was kostet eine Kfz-Zulassung eigentlich?“ im Raum. Diese ist gar nicht so leicht zu beantworten, da die Gebühren für die Kfz-Zulassung nicht bundeseinheitlich geregelt sind.
Zudem variieren die Preise je nach Zulassungsart. Wollen Sie die Zulassung für einen Pkw, der gebraucht ist, beantragen, kostet das in aller Regel weniger als eine Neuwagenzulassung. Diese kostet durchschnittlich 26 Euro.
Autozulassung von einem Dienstleister übernehmen lassen
Wie bei jedem anderen Behördengang sollten Sie auch für die Kfz-Zulassung einige Zeit einplanen. Selbst, wenn Sie einen Termin haben, garantiert dies noch lange nicht, dass dieser auch eingehalten wird. Häufig sind die Zulassungsstellen schlicht überlastet und es fehlt an Personal.
Wer seine wertvolle Zeit nicht mit Warten verbringen möchte, kann einen Dienstleister damit beauftragen, die Kfz-Zulassung zu beantragen. Durch eine Zulassungsvollmacht für das Kfz wird dies ermöglicht. Anbieter für bundesweite Zulassungen ist beispielsweise Kroschke.
Je nachdem, welchen Dienstleister Sie in Anspruch nehmen, müssen Sie die Vollmacht sowie weitere notwendige Unterlagen entweder in der Filiale abgeben oder ein Angestellter holt diese direkt bei Ihnen zuhause ab.
karl-rudolf meint
23. Februar 2021 at 14:59
Vielen Dank für diese übersichtliche INFO.