Kurz & knapp: Schmerzensgeld für einen Kieferbruch
Wer infolge einer unerlaubten Gewaltanwendung oder bei einem Verkehrsunfall einen Kieferbruch erleidet, kann vom Verursacher Schmerzensgeld verlangen.
Wie hoch das Schmerzensgeld bei einer solchen Verletzung ausfällt, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Schmerzensgeldtabellen können einen ersten Anhaltspunkt zum Schmerzensgeld bei einem Kieferbruch geben. Hier finden Sie eine solche Tabelle.
Wenn der Kiefer nachgibt
Inhaltsverzeichnis
„Noch so’n Spruch – Kieferbruch!“ Diese meist scherzhaft gemeinte Androhung von Schlägen, zeigt wohl eine der häufigsten Ursachen für eine Kieferfraktur. Allerdings kann es zum Beispiel auch durch den Aufprall im Zuge eines Autounfalls oder beim Sport zu einer solchen Verletzung kommen.
Beim Kieferbruch handelt es sich um eine der häufigsten und zugleich auch schmerzhaftesten Verletzungen im Gesicht. Daher wundert es nicht, dass sich die Geschädigten die Frage stellen, ob ihnen bei einem Kieferbruch Schmerzensgeld zusteht.
Doch besteht überhaupt ein gesetzlicher Anspruch auf Schmerzensgeld? Und was können Sie, wenn der Kiefer gebrochen ist, als Schmerzensgeld fordern? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Symptome beim Kieferbruch
Die Bezeichnung „Kieferbruch“ umfasst sowohl Frakturen des Ober- als auch des Unterkiefers, wobei in der Praxis hauptsächlich letzterer auftritt. Mit dieser Verletzung einhergehende Symptome sind vor allem starke Schmerzen im Kieferbereich sowie eine eingeschränkte Beweglichkeit im Gebiss.
Darüber hinaus kann es auch zu einer Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung, zum Taubheitsgefühl an der Unterlippe oder Einblutungen in Mund kommen. Nicht zuletzt ist es auch möglich, dass sich im Zuge eines Kieferbruchs Zähne lockern oder diese ganz ausfallen. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes kann ein Zahnverlust ein wichtiger Faktor sein.
Die Schwere der Verletzungen ist beim Unterkiefer vielfach auch auf seine Form zurückzuführen. Dieser bildet einen Halbkreis, welcher bei starken Krafteinwirkungen gerne an zwei Punkten nachgeben, ein sogenannter doppelter Kieferbruch. Das Schmerzensgeld fällt in diesen Fällen meist höher aus, denn in der Regel ist eine umfassende Operation notwendig.
Steht Ihnen laut Gesetzgeber beim Kieferbruch ein Schmerzensgeld zu?
Haben Sie im Zuge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung einen Kieferbruch erlitten, können Sie für eine solche körperliche Beeinträchtigung einen finanziellen Ausgleich fordern. Gemäß § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Sie daher nach einem Kieferbruch Schmerzensgeld verlangen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich allerdings nicht pauschal bestimmen, denn bei der Bemessung spielen die Kriterien des jeweiligen Einzelfalls eine wichtige Rolle. So finden unter anderem folgende Faktoren Beachtung:
- Art und Ausprägung der Verletzung
- Dauer der Verletzungsfolgen (insbesondere der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit)
- Umstände der Verletzung (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
- Verhalten nach der Verletzungshandlung (zum Beispiel die Leistung von Erster Hilfe)
Wie aus dieser Auflistung ersichtlich ist, handelt es sich bei der Bemessung von Schmerzensgeld um einen relativ komplexen Vorgang. Pauschale Aussagen lassen sich daher nur schwer treffen. Allerdings ist davon auszugehen, dass ein durch eine vorsätzliche Tat entstandener Kieferbruch ein höheres Schmerzensgeld nach sich zieht als eine entsprechende Verletzung bei leichter Fahrlässigkeit.
Schmerzensgeldtabelle zum Kieferbruch: Wie viel Schmerzensgeld ist üblich?
Sie haben infolge eines Unfalls oder einer Gewaltanwendung einen Kieferbruch erlitten? In dieser Situation stellt sich oft die Frage, welche Summe als Schmerzensgeld bei einem Kieferbruch als angemessen und verhältnismäßig gilt.
Als Orientierungshilfen können sogenannte Schmerzensgeldtabellen dienen. Dabei handelt es sich um Zusammenstellungen zu bisherigen Urteilen und den darin festgesetzten Schmerzensgeldern. Allerdings fehlen in diesen Auflistungen meist viele wichtige Informationen – wie zum Beispiel die Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder die sonstigen Begleitumstände – sodass diese nur eine grobe Einschätzung ermöglichen.
Einen Eindruck, über das in der Vergangenheit bei einem Kieferbruch gezahlte Schmerzensgeld, vermittelt nachfolgende Tabelle:
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
---|---|
Doppelte Unterkieferfraktur | ca. 1.000 Euro LG Mönchengladbach Az. 5 S 67/90 Urteil von 1991 |
Dreifache Unterkieferfraktur mit Zahnverlust | ca. 2.500 Euro OLG Köln Az. 9 U 215/95 Urteil von 1996 |
Doppelte Unterkieferfraktur | ca. 6.000 Euro LG München Az. 14 O 4102/13 Urteil von 2014 |
Doppelte Oberkieferfraktur nach Faustschlag | ca. 8.000 Euro LG Flensburg Az. 4 O 314/07 Urteil von 2008 |
Unterkieferfraktur mit Nervverletzung | ca. 16.000 Euro OLG Dresden Az. 4 U 1744/08 Urteil von 2011 |
Doppelter Kieferbruch | ca. 10.000 Euro Hannover Außergerichtlicher Vergleich von 2012 |
Eine individuelle Einschätzung über das bei Ihrem Kieferbruch mögliche Schmerzensgeld kann Ihnen ein fachkundiger Anwalt geben. Dieser benötigt dafür in der Regel sämtliche medizinischen Unterlagen und ggf. auch den Bericht der Polizei.
Helena meint
31. März 2020 at 14:06
Der Kieferbruch ist auf jeden Fall unangenehm für alle und schmerzhaft. Ich finde es gut, dass man das Geld für die Verletzungen im Gesicht bekommen kann. Es ist dabei wichtig, welche Kriterien und Faktoren zu dem Fall geeignet sind, um das Schmerzensgeld für die Behandlung zu kriegen. Danke für den Beitrag zum Thema Kieferbruch und Schmerzensgeld!