Bußgeldtabelle: Verstoß gegen die Kindersitzpflicht
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung / sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes. | 60 | 1 |
Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede Sicherung / sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder. | 70 | 1 |
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf dem Beifahrersitz, obwohl dieser mit einem betriebsbereiten Airbag ausgerüstet war. | 25 | - |
Kurz und knapp: Die Kindersitzpflicht in Deutschland
Ein Kindersitz ist solange Pflicht, bis ein Kind 12 Jahre alt oder größer als 150 cm ist. Für Kinder, die älter oder größer sind, gilt die gesetzliche Anschnallpflicht im Auto.
Grundsätzlich sind unterschiedliche Kindersitze bzw. Rückhalteeinrichtungen zulässig. Dennoch umfasst die Kindersitzregelung bestimmte Normen, denen Kindersitze entsprechen müssen, um die vorgegebenen Sicherheitsstandards zu erfüllen. Es handelt sich hierbei um die Prüfnormen UN ECE Reg. 44/04, UN ECE Reg. 44/03 sowie UN ECE Reg. 129 (i-Size). Sie können die jeweilige Norm am Prüfsiegel erkennen, das am Kindersitz angebracht ist. Weitere Informationen zu den Kindersitz-Prüfnormen finden hier.
Ein Verstoß gegen die Kindersitzpflicht im Auto stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet wird. Eine Auflistung der möglichen Bußgelder finden Sie in unserer Tabelle.
Das Video klärt Sie über die Kindersitzpflicht im Auto auf
Der Kindersitz: Bis wann ist er Pflicht in Deutschland?
Inhaltsverzeichnis
Ob beziehungsweise bis wann ein Kindersitz Pflicht ist und in einem Kraftfahrzeug vorhanden sein muss, wenn ein Kind in diesem befördert wird, hängt von zwei Faktoren ab: dem Alter des Kindes oder dessen Körpergröße.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Kindersitzpflicht in Deutschland sind in § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Dort heißt es:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den […] Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind […].
§ 21 Abs. 1a StVO
Dementsprechend greift die Pflicht für eine Rückhalteeinrichtung im Auto bzw. die Kindersitzpflicht für
- ein Alter bis 12 Jahre oder
- eine Größe bis 150cm.
Trifft eine der beiden Bedingungen zu, ist ein Kindersitz im Auto Pflicht, da Kinder in diesem Fall einem anderen Verletzungsrisiko als erwachsene Personen ausgesetzt sind. Die üblichen Dreipunkt-Sicherheitsgurte können ihnen bei Verkehrsunfällen nicht den notwendigen Halt bieten. Deshalb soll ein Kindersitz sicherstellen, dass der Gurt optimal verläuft und ein Kind ausreichend gesichert ist. Sobald Kinder größer oder älter sind, gilt auch für sie die gesetzliche Gurtpflicht.
Die Bestimmungen der Kindersitzregelung gelten nicht in Bussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.
Können Sie anstelle eines Kindersitzes eine Sitzerhöhung verwenden?
Bis wann ist ein Kindersitz mit Rückenlehne im Auto gesetzlich vorgeschrieben? Bis wann ein klassischer Kindersitz Pflicht ist und ab welchem Zeitpunkt Sie eine eine Sitzerhöhung verwenden dürfen, ist von der Größe und dem Körpergewicht des Kindes abhängig. Dabei gilt, dass ein Kind
- mindestens 15 kg wiegen muss, wenn die Sitzerhöhung über eine Rückenlehne verfügt oder
- mindestens 22 kg schwer und größer als 125 cm sein muss, wenn bei der Sitzerhöhung keine Rückenlehne vorhanden ist.
Bis wann braucht man eine Sitzerhöhung? Auch bei der Sitzerhöhung gilt die gleiche Bestimmung zur Verkehrssicherheit, die beim klassischen Kindersitz im Auto Pflicht ist: Kinder müssen entweder kleiner als 150 cm oder bis zu 12 Jahre alt sein.
Dürfen Kinder in einem Kindersitz vorne im Auto mitfahren?
Die Kindersitzpflicht umfasst das Alter oder die Körpergröße, sie schreibt jedoch nicht vor, wo Sie einen Kindersitz im Auto anbringen müssen. Insofern Kinder durch den Kindersitz oder die Sitzerhöhung ausreichend gesichert sind, dürfen diese im Auto auch auf dem Beifahrersitz mitfahren.
Dennoch gilt es auch hier bestimmte Sicherheitsvorgaben unbedingt einzuhalten. Beispielsweise ist bei der Beförderung von Kleinkindern bis zu 15 Monaten ein sogenannter Reboarder, das heißt, ein Kindersitz, der rückwärts ausgerichtet ist, Pflicht. Sie dürfen einen Reboarder jedoch nur dann auf dem Beifahrersitz montieren, wenn Sie den Beifahrer-Airbag deaktivieren. Dieser kann bei einem Verkehrsunfall nämlich zur Gefahr werden, wenn der Kindersitz gegen die Fahrtrichtung ausgerichtet ist.
Eine ausführliche Erläuterung darüber, warum ein Kindersitz, der gegen die Fahrtrichtung ausgerichtet ist, Pflicht ist, und welche gesetzlichen Regelungen in Deutschland gelten, wenn Sie Kinder auf dem Beifahrersitz mitfahren lassen wollen, finden Sie in unserem Artikel Ab wann dürfen Kinder im Auto vorne sitzen?
Die Kindersitzprüfnormen: Welche Sicherheitsvorgaben muss ein Kindersitz erfüllen?
Neben der Größe und dem Alter von Kindern bezieht sich die Kindersitzpflicht in § 21 Abs. 1a StVO auf bestimmte Anforderungen, die Kindersitze erfüllen müssen. Diese Anforderungen basieren auf den Regelungen der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE oder UN/ECE, kurz auch ECE) und werden als UN/ECE-Regelungen bezeichnet.
Aktuell sind drei Kindersitz-Prüfnormen parallel gültig und zugelassen, die
- UN ECE Reg. 44/04,
- UN ECE Reg. 44/03,
- UN ECE Reg. 129 (i-Size).
Diese Normen kategorisieren Kindersitze entweder nach festen Gewichtsklassen oder der Körpergröße.
Kindersitze der älteren UN ECE Reg. 44 dürfen ab dem 1. September 2023 nicht mehr verkauft werden. Nur für Lagerware gilt eine einjährige Übergangsfrist. Danach werden ausschließlich Kindersitze der neueren Norm UN ECE Reg. 129 (i-Size) angeboten. Ein Verwendungsverbot der älteren Normen ist aktuell allerdings nicht geplant. Sie können Kindersitze der alten Norm auch nach dem 1. September 2023 hinaus weiterhin benutzen.
Kindersitzpflicht: Die Prüfnormen UN ECE Reg. 44/ 04 und 44/03
Die Kindersitz-Normen UN ECE Reg. 44/04 und 44/03 unterteilen Kindersitze in insgesamt 5 Körpergewichtsklassen.
Klasse | Gewicht | Ungefähres Alter |
---|---|---|
0 | max. 10 kg | bis ca. 1 Jahr |
0+ | max. 13 kg | bis ca. 1,5 Jahre |
I | 9 bis 18 kg | ca. 1,5 bis 4 Jahre |
II | 15 bis 25 kg | bis ca. 7 Jahre |
III | 22 bis 36 kg | ca. 7 bis 12 Jahre |
Während die Gewichtsklassen verbindlich sind, dienen die zusätzlich angegebenen Altersbereiche ausschließlich der Orientierung und sind Hinweise.
Kindersitzpflicht: Die Prüfnormen UN ECE Reg. 129 (i-Size)
Die Kindersitz-Norm UN ECE Reg. 129, die auch als i-Size bezeichnet wird, wurde im Jahr 2013 eingeführt und ist somit die neueste Kindersitz-Prüfnorm. Sie teilt Kindersitze nach der Körpergröße des Kindes ein. Dabei können Hersteller die jeweiligen Größenbereiche selbst festlegen.
Klasse | Körpergröße |
---|---|
Q0 | bis 60 cm |
Q1 | 60 bis 75 cm |
Q1,5 | 75 bis 87 cm |
Q3 | 87 bis 105 cm |
Q6 | 105 bis 125 cm |
Q10 | bis 125 cm |
Solange ein Kind nicht älter als 15 Monate ist, muss der verwendete Kindersitz ein Reboarder sein, der der i-Size-Norm entspricht.
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