Kurz & knapp: Kleinkraftrad
Ein Kleinkraftrad ist ein Zweirad oder Dreirad, welches über einen Verbrennungsmotor verfügt. Dieser darf einen Hubraum von maximal 50 cm³ aufweisen. Kleinkrafträder dürfen über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h verfügen. Es gibt auch Modelle, die mit einem Elektromotor angetrieben werden.
Grundsätzlich müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) beispielsweise zum Tempolimit oder der Promillegrenze halten. Welche spezifischen Verkehrsregeln für ein Kleinkraftrad Anwendung finden, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B, so ist in dieser ebenfalls die Fahrerlaubnisklasse AM inkludiert. Es ist demnach erlaubt, mit dem Autoführerschein ein Kleinkraftrad zu fahren.
Wichtige Informationen zum Kleinkraftrad
Kleinkrafträder gehören zum Stadtbild
Inhaltsverzeichnis
Für viele junge Menschen sind Moped und Roller die ersten motorisierten Fahrzeuge, mit denen sie am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie das entsprechende Mindestalter erreicht haben. Das Kleinkraftrad bedeutet also oft den Einstieg in die motorisierte Verkehrswelt.
Gerade in großen Städten, wo die Parkplätze oft rar sind, sind Kleinkrafträder von Vorteil. Doch welche Fahrzeuge fallen eigentlich genau unter diesen Begriff? Gibt es Verkehrsregel, die speziell für das Kleinkraftrad gelten?
Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund. Sie erfahren zudem, wie Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Kleinkraftrad begangen werden, gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden.
Welche Fahrzeuge fallen unter den Begriff „Kleinkraftrad“?
Das Kleinkraftrad ist quasi der kleine Bruder von Motorrädern. Es handelt sich meist um ein Zweirad. Doch es gibt auch Dreiräder, welche in diese Kategorie fallen. Diese werden mit einem Elektro- oder Verbrennungsmotor betrieben.
Für diesen ist ein Hubraum von maximal 50 cm³ zulässig. Damit ein Fahrzeug als Kleinkraftrad gilt, darf es eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Zu den bekanntesten Kleinkrafträdern gehören das Mofa, das Moped und der E-Scooter.
Gut zu wissen: Bezüglich der Höchstgeschwindigkeit gibt es einige Ausnahmen. Einige Führerscheinbesitzer dürfen auch Modelle fahren, welche eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h erreichen können.
Gelten für das Fahren mit einem Kleinkraftrad besondere Regeln?
Ein Kleinkraftrad fällt in die Gruppe der zulassungsfreien Fahrzeuge. Allerdings muss das Kraftrad über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Zudem sind Sie verpflichtet, wie bei jedem anderen Kfz, welches am Straßenverkehr teilnimmt, eine Versicherung abzuschließen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist für das Kleinkraftrad eine Haftpflicht-Versicherung. Diese soll dafür sorgen, dass Schäden, die einem anderen Verkehrsteilnehmer bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall entstehen, gedeckt sind.
Eine Teil- oder Vollkasko ist hingegen nicht verpflichtend. Grundsätzlich müssen sich Kleinkraftrad-Fahrer an alle Regeln der StVO halten, die auch für andere Verkehrsteilnehmer gelten. Es gibt jedoch noch einige spezifische Regelungen für Rollerfahrer:
- Das Fahren auf dem Gehweg ist untersagt
- Parken auf dem Gehweg ist ebenfalls untersagt (wobei viele Ordnungsämter hierbei aufgrund des fehlenden Parkraums Ausnahmen machen)
Zudem ist gemäß § 21a Abs. 2 StVO vorgeschrieben, dass Sie auf dem Kleinkraftrad einen Helm tragen müssen:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Wichtig: Ein Kleinkraftrad braucht keinen TÜV. Das bedeutet aber nicht, dass Sie auf regelmäßige Checks in der Werkstatt Ihres Vertrauens verzichten sollten.
Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten mit dem Kleinkraftrad
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Bußgelder auf Sie zukommen können, wenn Sie mit dem Kleinkraftrad eine Ordnungswidrigkeit begehen:
Verstoß | Geldbuße | Punkte |
---|---|---|
Unerlaubte Personenbeförderung auf dem Kleinkraftrad | 5 Euro | |
Gegen die Helmpflicht verstoßen | 15 Euro | |
Kind ohne Helm auf einem Kleinkraftrad befördert | 60 Euro | 1 Punkt |
Gehweg genutzt | 10 Euro | |
… mit Behinderung | 15 Euro | |
… mit Gefährdung | 20 Euro | |
… mit Unfall | 25 Euro | |
Parken auf dem Gehweg | 20 Euro | |
… länger als 1 Stunde | 30 Euro | |
… mit Behinderung | 30 Euro | |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung | 35 Euro | |
Versicherungskennzeichen fehlt | 40 Euro | |
Prüfbescheinigung nicht mitgeführt | 10 Euro | |
Fahren ohne Prüfbescheinigung | 20 Euro |
Brauche ich für ein Kleinkraftrad einen Führerschein?
Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich, ob sie einen Führerschein für das Kleinkraftrad benötigen. Die Antwort auf diese Frage hängt maßgeblich davon ab, welches Kleinkraftrad Sie fahren möchten. Möchten Sie ein Mofa fahren, ist dafür lediglich eine Prüfbescheinigung vonnöten.
Um diese zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Mofa-Kurs in einer Fahrschule belegen. Dort werden Ihnen die theoretischen und praktischen Grundlagen für eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr vermittelt.
Zum Abschluss der Ausbildung müssen Sie eine Theorieprüfung absolvieren. Eine praktische Fahrprüfung ist für dieses Kleinkraftrad allerdings nicht vorgesehen. Anders sieht das aus, wenn Sie mit einem Moped oder einem Motorroller fahren möchten.
Um diese Kleinkrafträder fahren zu dürfen, müssen Sie eine Ausbildung für die Führerscheinklasse AM absolvieren. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Zum Abschluss müssen Sie eine Praxis- sowie eine Theorieprüfung ablegen.
Mit welchem Alter darf ich ein Kleinkraftrad fahren?
Bis Ende 2019 lag das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM noch bei 16 Jahren. Aufgrund einer Rechtsverordnung konnten die Bundesländer zunächst selbst bestimmen, ob sie das Mindestalter auf 15 Jahre herabsetzen. Seit dem 28.07.2021 gilt nun bundesweit, dass der Führerschein der Klasse AM mit 15 Jahren gemacht werden kann.
Achtung: Sie dürfen ein Kleinkraftrad, für welches die Führerscheinklasse AM benötigt wird, mit 15 Jahren nur im Inland fahren. Bewegen Sie das Moped beispielsweise in Spanien, so kann es sich dann um Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln und strafbar sein.
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