Kurz & knapp: Was heißt kontrolliertes Trinken?
Manchmal wird im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ein Abstinenznachweis verlangt. Vor allem, wenn Suchtprobleme vorliegen. Ein Abstinenznachweis wird daher nicht immer gefordert.
Das heißt, dass Betroffene für mindestens 6 bis 12 Monate gänzlich auf Alkohol verzichten müssen. In diesem Fall ist auch von einem kontrollierten Trinken abzusehen.
Kontrolliertes Trinken steht für ein gesundes Verhältnis zu Alkoholika und bedeutet nur seltenen Genuss geistiger Getränke. Dieses ist möglich, wenn kein ausdrücklicher Abstinenznachweis erbracht werden muss.
MPU: Was ist kontrolliertes Trinken?
Wer wegen Alkohol zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss, kann unter Umständen zu einem Abstinenznachweis aufgefordert werden. In der Regel müssen Betroffene dann mindestens zwölf Monate auf Alkohol verzichten und dies durch mehrere Urin- oder Haaranalysen nachweisen. Aber selbst wenn keine solche Aufforderung im Raum steht, kann es für die eigentliche MPU hilfreich sein, einen Zeitraum von sechs Monaten der Abstinenz belegen zu können.
Dem Gutachter muss bewiesen werden, dass keine schwerwiegende Alkoholproblematik vorliegt bzw. nicht mehr vorliegt. Ein Abstinenznachweis kann diese Argumentation stützen, zeigt er doch, dass Betroffene sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen und an dem Problem arbeiten. Doch nicht immer muss komplett auf Alkohol verzichtet werden.
Manchmal reicht es dem Gutachter, wenn Betroffene kontrolliertes Trinken praktizieren. Die MPU kann trotzdem erfolgreich absolviert werden. Doch was heißt es, einen kontrollierten Alkoholkonsum zu haben?
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Abstinenznachweis?
Bei einem Abstinenznachweis wird über einen längeren Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten überprüft, ob Alkohol konsumiert wurde. Dazu müssen Betroffene mehrmals eine Urin- bzw. Haarprobe abgeben. Untersucht werden die Proben auf das Vorhandensein und die Konzentration von Ethylglucuronid (EtG). Dieser Abbaustoff entsteht durch Alkoholkonsum.
Abstinenzbeleg mittels Urinptobe:
- Halbes Jahr: Vier kurzfristige Termine zur Urinabgabe
- Ein Jahr: Sechs kurzfristige Termine zur Urinabgabe
Abstinenzbeleg mittels Haarprobe:
- Haarprobe: Drei Zentimeter lange, kopfnahe Haarsegmente
- Halbes Jahr: Zwei Haaranalysen
- Ein Jahr: Vier Haaranalysen
Warum werden kurzfristige Termine vereinbart?
Beim Abstinenznachweis soll ein langfristiger Nicht-Konsum nachgewiesen werden. Wären die Termine langfristig geplant, könnten Betroffene „schummeln“ bzw. sich auf die Untersuchung vorbereiten.
Alkohol kontrolliert trinken
Grundsätzlich ist der Konsum von alkoholischen Getränken in unserer Kultur gesellschaftlich akzeptiert, solange dieser in einem bestimmten Rahmen bleibt und keine andere Person dadurch gefährdet wird. Bei vielen Gelegenheiten gehört Alkohol scheinbar ganz natürlich dazu – sei es der Sektempfang auf einer Feier, der Glühwein zu Weihnachten oder das gemeinsame Anstoßen zu Silvester.
In einer Gesellschaft, in der Alkoholkonsum irgendwie dazu gehört, abstinent zu leben, ist auch nicht natürlich. Grundsätzlich ist es allerdings sinnvoll, auf Alkohol komplett zu verzichten, wenn eine Sucht zugrunde liegt. Ein kontrollierter, maßvoller Alkoholkonsum gehört für viele Menschen allerdings zum Leben.
Daher müssen auch nicht alle MPU-Teilnehmer einen Abstinenznachweis erbringen. Das müssen in der Regel nur Alkoholiker oder Kraftfahrer, die mehrfach alkoholisiert bzw. mit stark erhöhtem Blutalkohol Auto gefahren sind. Dann kann die Fahreignungsbehörde eine Suchtproblematik begründet vermuten. Für alle anderen genügt eigentlich kontrolliertes Trinken.
Wer bei Alkohol kontrolliertes Trinken praktiziert, hat ein gesundes Verhältnis zu dem Genussmittel. Dazu gehört auch ein verantwortungsvoller Umgang. Zu festlichen Anlässen darf durchaus mal zu einem Glas Sekt gegriffen werden. Wichtig ist aber, dass der Alkoholkonsum eher die Ausnahme als die Regel bleibt.
Die Verkehrspsychologen verstehen unter dem Begriff „kontrolliertes Trinken“ einen sehr seltenen und nicht spontanen Konsum von Alkohol.
Fazit: Kontrolliert Trinken oder abstinent bleiben?
Grundsätzlich ist es stets vom Einzelfall abhängig, ob ein MPU-Teilnehmer einen Abstinenznachweis vorlegen muss oder nicht. Wird ein solcher Beleg von den Behörden bzw. von der Begutachtungsstelle für Fahreignung gefordert, ist er zum Bestehen der medizinisch-psychologischen Untersuchung notwendig. Insbesondere beim vermutetem Alkoholismus oder entsprechenden Leberwerten ist dies sehr wahrscheinlich.
Wird nicht explizit der Nachweis der Abstinenz erwartet, müssen Betroffene selbst entscheiden, ob sie diesen beibringen wollen, um ihre Argumentation auf Fakten zu stützen. Zu bedenken ist allerdings, dass ein Beleg für die Abstinenz nicht zwingend zu einer erfolgreichen MPU führt. Vielmehr geht es darum, dass Betroffene sich mit ihren Verfehlungen auseinandergesetzt und entsprechende Verhaltensänderungen umgesetzt haben.
Kontrolliertes Trinken kann ebenso erfolgreich sein. Wichtig ist, dass eine gründliche MPU-Vorbereitung stattgefunden hat. Dazu kann auch ein Beratungsgespräch gehören, in dem die Frage erörtert wird, ob im Einzelfall lieber Abstinenz oder kontrolliertes Trinken nachgewiesen werden sollte. Eine kostenlose Erstberatung wird oftmals bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung angeboten.
Andi meint
12. Januar 2021 at 19:52
Hallo
Wurde 2010 mit einem Alkoholspiegel von 1.64 Profile abgehalten und der Führerschein entzogen jetzt möchte ich ihn wieder machen.
Mein MPU Berater sagt ich muss einen komplett Abstinenz Nachweis mit Haarproben machen.
Die Frage warum muss ich das ?
Auf der Seite hier steht das es eher bei mehrfachen vorkommen oder Alkoholikern der Fall ist….warum dann auch bei mir ?
Alaa meint
13. April 2020 at 0:30
Ich saß im Auto und trank Alkohol. Ich fuhr das Auto 60 Meter, um es an der richtigen Stelle zu parken. Die Polizei kam und buchte den Führerschein sechs Monate später. Ich erhielt vom Gericht einen Brief, dass die Fahrverbotsfrist abgelaufen war und der Führerschein von nun an erlaubt war. Mein Anhang kam unter den gleichen Umständen, ich war damals sehr glücklich, aber nach ein paar Monaten erhielt ich eine Benachrichtigung von der Führerscheinstelle, dass ich ihnen eine erfolgreiche MPU bringen sollte, dann lief ich schnell aus, aber die MPU wurde negativ und eine Kopie der Entscheidung wurde an die Behörde geschickt.
Ich habe die MPU-Entschließung gut gelesen und mir wurde gezeigt, dass einige der während des Interviews gestellten Fragen falsch beantwortet wurden, weil ich die deutsche Sprache nicht beherrschte und daher keine genauen Antworten geben konnte (Unfähigkeit auszudrücken).
Ich bin 34 Jahre alt
Ich bin in der Probezeit
Ich trinke nur gelegentlich Alkohol (einmal alle 4-6 Monate)
Ich bin verwirrt, ich kenne die Konsequenzen nicht und weiß nicht, wie ich handeln soll. Bitte helfen Sie mit Ratschlägen
uwe meint
6. April 2019 at 13:40
habe2006 wegen trunkenheit meinen führerschein verloren.2mal mpu nicht bstanden.
Siebeneichler meint
9. Februar 2019 at 11:14
Wenn man an einem Alkoholabstinenz Programm teilnimmt und man wurde zu einem Urintest eingeladen darf man nach diesem Urintest Alkohol in geringen Mengen zu nehmen weil der nächste Test erst in einigen Wochen ist??? Und wie weit zurück kann man Alkohol im Urin feststellen?
Denise meint
24. Januar 2019 at 12:03
Hallo ich hab meinen Führerschein wegen Alkoholkonsum 2013 abgegeben… Eine Mpu würde angeordnet Abstinenz Nachweis zwei mal nicht bestanden trotz Abstinenz habe auf Führerschein verzichtet… Nun meine Frage möchte es gern noch einmal versuchen muss ich erst zur Führerscheinstelle beantragen oder kann ich mit dem Abstinenz Nachweis beginnen und dann neu beantragen zur Mpu zugegelassen zu werden?
bussgeldkatalog.de meint
30. Januar 2019 at 16:12
Hallo Denise,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thomas meint
20. Mai 2018 at 11:50
Wer entscheidet, ob ein MPU-Aspirant ohne Vorlage des Alkohol-Abstinenznachweises zur MPU zugelassen wird? Im vorliegenden Fall wurde dem Autofahrer F. mit 1,60 Promille die Fahrerlaubnis entzogen. Dies geschah im Juni 2008. Für F. wurde nach dem Ablauf der Sperrfrist im April 2009 eine MPU angeordnet. F. scheute die Teilnahme an der MPU, und er verzichtete auf die Rückerlangung des Führerscheins für knapp zehn Jahre. Fahrer F. ist zu der Ansicht gelangt, dass die Trunkenheitsfahrt von 2008 sehr lange zurückliegt. Kann F. sich zum Kontrollierten Trinken bewerben? Das heißt, kann F. ohne Vorlage eines Alkohol-Abstinenznachweises zur verkehrspsychologischen Untersuchung zugelassen werden?
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 10:45
Hallo Thomas,
in der Regel wird dies von der Fahrerlaubnisbehörde oder der MPU-Begutachtungsstelle angeordnet. Wie im Einzelfall entschieden wird, können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Beachten Sie, dass die Auflage einer MPU in der Regel nach zehn Jahren obsolet wird, also verjährt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de