Kurz & knapp: Krad fahren
Als Krad oder Kraftrad werden gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zweirädrige Kfz bezeichnet, die bei einem Verbrennungsmotor über einen Hubraum von mehr als 50 cm3 verfügen und/oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreichen.
Welche Fahrerlaubnis benötigt wird, hängt davon ab, was für ein Krad Sie fahren möchten. So verlangt der Gesetzgeber je nach Leistung des Kfz die Führerscheinklasse A1, A2 oder A. Besitzer der Führerscheinklasse B haben zudem über die Schlüsselzahl B196 die Möglichkeit, die entsprechende Berechtigung zu erwerben.
Ja, Krafträder die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen, unterliegen in Deutschland der Helmpflicht. Ein Verstoß gegen diese Verkehrsregel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich.
Der Bußgeldkatalog sieht bei Verkehrsverstößen mit dem Krad in der Regel identische Sanktionen wie für Autofahrer vor. Allerdings gibt es auch spezielle Tatbestände, die nur bei Krafträdern Anwendung finden. Eine Übersicht möglicher Ordnungswidrigkeiten samt Sanktionen liefert diese Tabelle.
Bußgeldkatalog zum Krad
Tatbestand | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Fahren auf dem Hinterrad mit Gefährdung | 50 | |
Fahren ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder Tagfahrleuchten | 10 | |
… mit Gefährdung | 15 | |
… mit Unfallfolge | 35 | |
Unerlaubte Personenbeförderung | 5 | |
Verstoß gegen die Helmpflicht | 15 | |
… bei einem Kind | 60 | 1 |
… bei mehreren Kindern | 70 | 1 |
Was zählt als Kraftrad?
Inhaltsverzeichnis
Bei der Bezeichnung „Kraftrad“ – oder abgekürzt „Krad“ – handelt es sich um einen Begriff aus dem Verkehrsrecht, der bestimmte Motorräder beschreibt. Was diese Kfz konkret auszeichnet, ergibt sich aus § 2 Nr. 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In der Begriffserklärung heißt es:
Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
Gemäß dieser Definition ist das Krad also ein Fahrzeug, das entweder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreichen kann oder über einen Hubraum von mehr als 50 cm3 verfügt. Diese Merkmale ermöglichen eine eindeutige Abgrenzung zum Kleinkraftrad. Darüber hinaus sind sie aber auch für die notwendige Fahrerlaubnis von Bedeutung, wenn Sie mit einem Krad fahren wollen.
Denn für das Krad muss im Führerschein abhängig von der Leistung des Kfz eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen verzeichnet sein: A1, A2 oder A. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl B196 zu erweitern. Hierbei handelt es sich um eine kostengünstige Option, um die Berechtigung zum Führen von Motorrädern der Klasse A1 zu erwerben. Der Gesetzgeber schreibt dafür lediglich eine Fahrerschulung ohne Prüfungen vor, allerdings gilt die Fahrerlaubnis ausschließlich in Deutschland.
Mit dem Krad fahren: Welche Vorgaben muss das Kfz erfüllen?
Damit ein Krad auf Straßen fahren darf, muss das Kfz den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zu den geltenden Voraussetzungen zählen dabei:
- Zulassung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Gültige Hauptuntersuchung
Darüber hinaus muss das Krad über ein Kennzeichen verfügen. Dabei unterscheiden sich die Vorschriften deutlich von denen für Pkw. So ist beim Krad das Nummernschild nur hinten vorgeschrieben, weshalb die meisten Blitzer Verkehrsverstöße mit einem solchen Kfz nicht verwertbar dokumentieren können. Darüber hinaus fällt das Kennzeichen in der Regel kleiner aus. Möglich sind dabei Breiten von 180, 200 und 220 mm bei einer Höhe von 200 mm.
Um mit dem Krad verkehrssicher zu fahren, gilt es zudem, die Vorgaben zur Beleuchtung zu beachten. Diese ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und sehen folgende Leuchten und Strahler vor:
- weißer Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
- rote Schluss- und Bremsleuchten
- roter Rückstrahler
- zwei gelbe Blinker
- Beleuchtung fürs Kennzeichen
Ist das Krad mit einem Beiwagen ausgestattet, muss das Kfz auch über Begrenzungsleuchten und einen zusätzlichen roten Rückstrahler verfügen.
Verkehrsregeln fürs Krad: Worauf beim Fahren zu achten ist
Für Verkehrsteilnehmer, die mit einem Krad fahren, gelten üblicherweise die regulären Verkehrsregeln für Pkw. Härtere oder leichtere Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsunterschreitungen oder der Nutzung von elektronischen Geräten am Steuer sieht der Bußgeldkatalog demnach nicht vor.
Allerdings gibt es Verkehrsregeln, die ausschließlich für Krafträder gelten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen sollen. So schreibt der Gesetzgeber etwa eine Helmpflicht vor, um den Fahrer und mögliche Mitfahrer bei einem Unfall vor schweren Kopfverletzungen zu bewahren. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, nur auf dem Hinterrad von einem Krad zu fahren oder beide Hände vom Lenker zu nehmen. Ebenfalls untersagt ist, ein Kraftrad mit einem anderen Fahrzeug abzuschleppen oder sich mit dem Krad an ein anderes Kfz zu hängen. Um die Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu erhöhen, müssen Sie am Tag außerdem das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten einschalten.
Wollen Sie Personen auf dem Kraftrad mitnehmen, müssen Sie zudem die Vorgaben zur Personenbeförderung beachten. So verlangt der Gesetzgeber gemäß § 21 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dafür einen besonderen Sitz. Laut § 61 StVZO muss das Kfz außerdem über ein Haltesystem für Beifahrer und ein weiteres Paar Fußstützen verfügen. Handelt es sich bei dem Mitreisenden um ein Kind, sind ein spezieller Kindersitz und Schutzvorrichtungen für die Füße vorgeschrieben, wenn es mit auf dem Krad fahren soll.
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