Kurz & knapp: Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung
Ja, die Autoversicherung für ein Kurzzeitkennzeichen ist notwendig. Ohne Versicherungsschutz kann dieses nicht beantragt werden.
Fahrzeughalter können selbst entscheiden, ob sie nur eine Haftpflichtversicherung, eine Teil- oder eine Vollkasko für das Kurzzeitkennzeichen abschließen. Welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist, richtet sich häufig nach dem Zweck, für den das Kennzeichen gebraucht wird.
Die Kosten der Kfz-Versicherung für Kurzzeitkennzeichen variieren je nach Anbieter und Tarif und lassen sich nicht pauschal angeben. In der Regel bewegen sie sich jedoch zwischen 30 und 100 Euro.
Versicherung: Auch bei Kurzzeitkennzeichen ist sie Pflicht
Inhaltsverzeichnis
Soll ein Fahrzeug vom Verkäufer zum Käufer überführt oder dem TÜV vorgeführt werden, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit welchem das Fahrzeug für fünf Tage im Straßenverkehr zugelassen ist. Auch für eine Probefahrt oder den Export können Sie ein Kurzzeitkennzeichen, manchmal auch als „Tageskennzeichen“ bekannt, benutzen.
Für den Antrag müssen Sie diverse Unterlagen und Angaben bereithalten, u. a. auch die Versicherungsnummer für Ihr Kurzzeitkennzeichen. Denn ohne Versicherung ist keine Beantragung möglich.
Als Autoversicherung für Kurzzeitkennzeichen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung ausreichend, die bei den meisten Anbietern schnell und unkompliziert abgeschlossen werden kann. In der Regel ist es dafür ausreichend, das Fahrzeug und die Laufzeit anzugeben. Wenn Sie möchten, können Sie auch eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung mit Vollkasko abschließen, allerdings wird diese nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Haben Sie die Versicherung abgeschlossen, erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen. Es handelt sich dabei lediglich um eine Nummer, die der Zulassungsstelle jedoch allerhand Informationen über Ihre Versicherung liefert. In den meisten Fällen wird die eVB innerhalb weniger Minuten per E-Mail versandt. Damit ist die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung direkt aktiviert und üblicherweise zehn Tage lang gültig. In dieser Zeit sollten Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen.
Was kosten Kfz-Kurzzeitkennzeichen mit Versicherung?
Eine häufig gestellte Frage in Bezug auf die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung betrifft deren Kosten. Diese lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten, da jede Versicherungsgesellschaft ihre eigenen Preise festlegen kann. Und auch dann spielen meist zahlreiche Faktoren eine Rolle, um bei einem Kurzzeitkennzeichen die Kosten für die Versicherung festlegen zu können, wie z. B.
- die Art des Fahrzeugs (Pkw, Lkw, Motorrad etc.)
- der Zweck des Kurzzeitkennzeichens (Probefahrt, Überführung, Export, Fahrt zum TÜV)
- die Laufzeit der Versicherung
- der Umfang des Versicherungsschutzes
- das Alter und die Schadensfreiheitsklasse des Fahrers
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen mit Versicherung insgesamt?
Neben dem Beitrag für die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung müssen Sie noch weitere Kosten bedenken, wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen wollen. Dies sind:
- Gebühren für den Antrag: ca. 12 bis 15 Euro
- Prägung der Nummernschilder: ca. 15 bis 20 Euro
Die Preise können je nach Zulassungsstelle leicht variieren. Addieren Sie diese Ausgaben zu den Kosten für die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung hinzu, bewegen Sie sich insgesamt in einem Rahmen von gerundet 60 bis 135 Euro. Die Versicherung stellt hier üblicherweise den höchsten Betrag dar.
Kommentar hinterlassen