Bußgeldkatalog: Unzureichende Ladungssicherung
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
vermeidbaren Lärm durch Ladung nicht verhindert | 10 Euro | |
Ladung ragt über das Kfz hinaus | ||
... nach hinten min. 3 m | 20 Euro | |
... nach hinten min. 1,5 m bei min. 100 km/h | 20 Euro | |
... nach vorne | 20 Euro | |
... nach hinten über einen Meter ohne Kenntlichmachung durch Leuchte | 25 Euro | |
nicht ausreichende Sicherung der Ladung gegen Herabfallen | 35 Euro | |
... mit Gefährdung | 60 Euro | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 75 Euro | 1 |
Fahrzeug geführt, das mit Ladung höher als 4,20 m war | 60 Euro | 1 |
Kurz & knapp: Ladung verloren
Kommt es in Folge einer unzureichenden Ladungssicherung zu einem Ladungsverlust, fällt ein Bußgeld für Fahrer und Fahrzeughalter an.
Bei einem Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Fahrers, der die Ladung verloren hat, die Schäden.
Ja. Hat der dahinter fahrende Fahrer seine Fahrweise nicht den Straßenverhältnissen angepasst oder war er zu schnell, kann ihm eine Teilschuld an dem Unfall angelastet werden.
Video: Was gilt bei der Ladungssicherung?
Ladung verloren: Gibt es ein Bußgeld?
Dutzende Kisten Bier, mehrere Tonnen Gülle oder hunderte Gläser eingelegter Gurken – immer wieder tauchen Schlagzeilen auf, dass ein Lkw seine Ladung verloren hat und in Folge dessen ganze Fahrbahnen gesperrt werden müssen. Auch bei Pkws macht sich die Fracht mitunter selbstständig und Dachkoffer, Fahrräder oder Kartons vom Anhänger landen während der Fahrt auf der Straße.
Inhaltsverzeichnis
Im besten Fall kommt es nur zu einer vorübergehenden Sperre der Fahrbahn, weil das Hindernis entfernt werden muss. Häufig ist aber auch ein Unfall die Folge, weil andere Fahrer der verlorenen Ladung nicht rechtzeitig ausweichen konnten oder weil die Fahrbahn durch diese rutschig wurde.
Ladungsverlust selbst stellt keinen Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften dar. Dennoch kommt in den meisten Fällen ein Bußgeld auf Sie zu, wenn Ihre Ladung verloren geht: nämlich dann, wenn falsche Ladungssicherung die Ursache dafür war. Denn dies wiederum ist ordnungswidrig und wird mindestens mit einem Bußgeld belangt.
Es spielt hierbei keine Rolle, ob die unzureichende Ladungssicherung bzw. der Ladungsverlust auf der Autobahn, der Landstraße oder innerhalb einer geschlossenen Ortschaft erfolgte. Die Sanktionen sind jeweils gleich. Die genauen Bußgelder und Punkte können Sie der obenstehenden Bußgeldtabelle entnehmen.
Diese Sanktionen gelten nicht nur für den Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter und der Verlader können hier sanktioniert werden, was insbesondere bei gewerblichen Lkw-Fahrten relevant ist.
Wenn der Ladungsverlust zum Unfall führt
Hat ein Fahrzeug seine Ladung verloren und kommt es dadurch zu einer Sachbeschädigung, fallen laut Bußgeldkatalog 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg an. Doch dies sind nicht die einzigen Kosten, mit denen der Fahrer rechnen muss. Denn als Verursacher des Unfalls muss er auch für die Schäden haften, die durch den Ladungsverlust entstanden sind.
In der Regel zahlt dann seine Haftpflichtversicherung. Wurde die Ladung allerdings verloren, weil der Autofahrer es versäumt hat, sie ausreichend zu sichern, kann grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
In diesem Fall muss der Verursacher damit rechnen, dass seine Versicherung zwar den Schaden bezahlt, ihn aber in Regress nimmt und sich zumindest einen Teil des Betrags wiederholt.
Kann der Besitzer der Ladung nicht mehr ausgemacht werden, bleibt der Geschädigte häufig auf den Kosten sitzen. Hat er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, zahlt diese in diesem Fall meist die Schäden.
Geschädigter kann Teilschuld am Unfall tragen
Nicht immer muss der Fahrer, der die Ladung verloren hat, in vollem Umfang für entstandene Schäden haften. Denn unter Umständen kann den Fahrern der folgenden Fahrzeuge eine Mitschuld angelastet werden, wenn sie
- ihre Fahrweise nicht den Straßen- oder Sichtverhältnissen angepasst haben,
- mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren oder
- den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten haben.
So entschied z. B. das Langericht Coburg (LG Coburg, Az.: 32 S 185/01) im Jahr 2001: Bei starkem Regen und Wind hatte ein Pkw ein Fahrrad verloren, welches auf die Fahrbahn fiel. Die beiden untermittelbar hinter ihm fahrenden Autos konnten rechtzeitig ausweichen, das dritte jedoch nicht, wodurch es zu einem Zusammenstoß kam. Da es den zwei Fahrern vor ihm gelungen war, das Hindernis zu umfahren, ging das Gericht davon aus, dass der dritte Fahrer seine Fahrweise nicht an die äußeren Umstände angepasst hatte, und wies seine Klage auf Schadenersatz ab.
Kommentar hinterlassen