Kurz & knapp: Geschwindigkeitsmessung mit dem LAVEG
LAVEG bezeichnet ein Laser-Verkehrsgeschwindigkeits-Messgerät.
Das Gerät kann weder ein Foto noch ein Video anfertigen.
Wird ein Verstoß durch ein LAVEG festgestellt, wird der entsprechende Fahrer vor Ort von der Polizei mit dem Vorwurf konfrontiert.
Geschwindigkeitsüberwachung per LAVEG
Um gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorzugehen, kommen bei der Polizei verschiedene Messverfahren und Geräte zum Einsatz. Beim LAVEG (Laser-Verkehrsgeschwindigkeits-Messgerät) handelt es sich um ein mobiles Lasermessgerät der Firma Jenoptik.
Für viele Autofahrer erinnert das Gerät eher an ein Fernglas und wird deshalb nur selten beachtet. Allerdings kann dieses durch seine Messungen den Nachweis für einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) liefern und somit zu Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog führen.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, wie die Messung erfolgt und welche Messfehler auftreten können.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert die Lasermessung per LAVEG?
Bei der Messung mit dem LAVEG visiert ein Beamter der Polizei ein Fahrzeug durch den Sucher an und zielt auf dieses mit einem Laserstrahl. Dieser wird durch das Fahrzeug reflektiert und mittels einer Linse am Gerät wieder empfangen.
Das Gerät verarbeitet dann die Informationen zur Entfernung und ermittelt daraus die Geschwindigkeit des Kfz. Abgelesen wird die gemessene Geschwindigkeit dann durch einen Bildschirm und einen Außenmonitor. Im Gegensatz zu einem Laser-Blitzer kann dieses Messgerät kein Blitzerfoto der Betroffenen schießen. Die Beamten müssen deshalb den Täter noch vor Ort konfrontieren.
LAVEG: Welche Fehlerquellen gibt es?
Da es sich beim LAVEG um ein mobiles Lasermessgerät handelt, welches in der Regel per Hand bedient wird, können Messfehler auftreten. Damit die Messung erfolgreich und genau ist, muss während des gesamten Messvorgangs der gleiche Punkt auf dem Fahrzeug anvisiert werden. Dafür wird meist das Kennzeichen gewählt.
Um Übertragungsfehler zu vermeiden, sollten Sie sich nach der Messung das Display zeigen lassen.
Weitere Messfehler, die dazu führen können, dass eine Messung ungültig wird, finden Sie in der nachfolgenden Auflistung.
- Übertragungsfehler beim Messprotokoll
- Zielungenauigkeit
- schwierige Zuordnung der Messungen bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich
- Fehlende Eichung
Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung per LAVEG
Haben Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen Sie diesen nicht widerstandslos hinnehmen. Sie haben innerhalb einer Frist von zwei Wochen das Recht, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Ob sich ein solches Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, können Sie mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht abwägen.
Kommentar hinterlassen