Kurz & knapp: Geschwindigkeitsmessung mit dem LEIVTEC XV2
Der LEIVTEC XV2 ist ein Lasermessgerät, das zur mobilen Kontrolle eingesetzt wird.
Statt eines Blitzerfotos wird ein Beweisvideo der Geschwindigkeitsüberschreitung angefertigt.
Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kann das unter Umständen zu einer fehlerhaften Messung führen.
Geschwindigkeitsüberwachung per LEIVTEC XV2
Inhaltsverzeichnis
Im Bestreben, die Sicherheit auf den Straßen in Deutschland zu gewährleisten und für die Einhaltung des Tempolimits zu sorgen, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen nach dem Bußgeldkatalog mit Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot geahndet.
Für die Messung der Geschwindigkeit setzt die Polizei verschiedene technische Geräte und Messmethoden ein. Eine Option ist dabei das Lasermessgerät LEIVTEC XV2.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, was das Gerät der LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH auszeichnet und welche Fehler bei dieser Art der Geschwindigkeitsmessung auftreten können.
Wie funktioniert die Lasermessung per LEIVTEC XV2?
Hinter der Bezeichnung LEIVTEC XV2 verbirgt sich ein mobiles Messgerät, bei dem die Geschwindigkeit per Lasermessung erfasst wird. Allerdings handelt es sich beim LEIVTEC XV2 nicht um einen herkömmlichen Starenkasten, denn der Laser löst keinen Blitzer aus.
Dafür verfügt das Geräte über eine Videokamera, die die Geschwindigkeitsüberschreitung und die Messungen der Fahrzeuge dokumentiert. Dieses Beweismaterial ist ggf. sogar vor Gericht zulässig und kann zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt eingesehen werden.
Die eigentliche Messung erfolgt durch Infrarotstrahlen, die die Entfernung zum Fahrzeug messen. Dadurch, dass sich das Auto fortbewegt und somit die Entfernung zum Messgerät verändert, kann in der Auswertung die gefahrene Geschwindigkeit berechnet werden.
LEIVTEC XV2: Welche Fehlerquellen gibt es?
Bei jedem technischen Gerät können Fehler auftreten, auch der LEIVTEC XV2 ist davor nicht gefeit. Damit sichergestellt werden kann, dass die Messgeräte funktionieren, muss deshalb regelmäßig eine Eichung erfolgen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich
- Fehler bei der Bedienung
- Wahl des Standortes (Reflexion oder falscher Winkel bei der Messung)
- Fehlende Eichung
Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung per LEIVTEC XV2
Sollten Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung aufgetreten sein, können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Informationen über Ihre Erfolgschancen und das weitere Vorgehen erhalten Sie von einem Rechtsanwalt.
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