Kurz & knapp: Geschwindigkeitsmessung mit dem LEIVTEC XV3
Der LEIVTEC XV3 ist ein Laser-Messgerät, das mit Infrarot arbeitet.
Statt eines einzelnen Beweisfotos fertigt der LEIVTEC XV3 mehrere Bilder pro Sekunde an.
Zu Messfehlern kann es beispielsweise kommen, wenn kein korrekter Messwinkel eingestellt wurde.
Geschwindigkeitsüberwachung per LEIVTEC XV3
Inhaltsverzeichnis
Bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vor. Damit diese Sanktionen auch verhängt werden können, muss die Tat allerdings eindeutig nachgewiesen werden.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen setzt die Polizei zu diesem Zweck verschiedene Geräte zur Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit ein. Ein Beispiel für ein solches Messgerät ist der LEIVTEC XV3.
Im nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie die wichtigsten Informationen über dieses Gerät, welches Messungen mit einem Laser durchführt.
Wie funktioniert die Lasermessung per LEIVTEC XV3?
Beim LEIVTEC XV3 handelt es sich um ein Lasermessgerät mit Infrarot. Dabei werden während der Messung Lichtsignale ausgesandt, die vom kontrollierten Fahrzeug reflektiert werden. Das Messgerät bestimmt aus der Veränderung der Signale die Entfernung zum Fahrzeug und berechnet damit die Geschwindigkeit.
Liegt auf der Messstrecke eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor, wird eine Kamera ausgelöst, die mehrere Bilder pro Sekunde aufnimmt. Die Beamten erhalten dadurch ein genaues Ablaufprotokoll vom Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).
LEIVTEC XV3: Welche Fehlerquellen gibt es?
Bestimmte Faktoren können dazu führen, dass eine Messung ungültig wird. Dies kann besonders dann von großer Bedeutung sein, wenn ein Fahrverbot droht oder Sie die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung nicht begangen haben. Liegt beim LEIVTEC XV3 beispielsweise ein Messfehler vor, kann dieser einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen.
- Ungültige Eichung
- Falscher Messwinkel
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich (falsche Messzuweisung)
- Fehlende Testmessungen oder fehlerhafte Justierung
Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung per LEIVTEC XV3
Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, gegen einem Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Erst nach dem Ablauf dieser Frist gilt der Bescheid als rechtskräftig. Über Ihre Erfolgschancen bei Messungen durch den LEIVTEC XV3 kann Sie ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufklären. Zudem kann er Ihnen dabei helfen, mögliche Messfehler aufzudecken.
Langer meint
6. April 2018 at 10:15
Jupp. Bei mir blitze es auch rot. Also falsche Angaben hier… Wenn es denn das Gerät war…
eva meint
19. September 2017 at 14:23
Na bei mir hat das Gerät rot geblitzt, auch wenn hier steht das es das tagsüber nicht macht.