Übersicht zu speziellen Themen rund um die Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer
Bußgeldkatalog: Verstoß gegen gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer
Verstoß | Bußgeld für den Fahrer | Bußgeld für den Fahrzeughalter |
---|---|---|
Unterschreiten der täglichen Ruhezeit bzw. Überschreiten der täglichen Lenkzeit | ||
... bis zu 60 Minuten | 30 € | |
... bis zu 3 Stunden je angefangener weiterer Stunde | 30 € | 90 € |
... mehr als 3 Stunden je angefangener weiterer Stunde | 60 € | 180 € |
Lenkzeitunterbrechung war zu kurz | ||
... bis zu 15 Minuten | 30 € | 90 € |
... mehr als 15 Minuten (pro angefangene weitere 15 Minuten) | 60 € | 180 € |
Kurz & Knapp: Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer
Die Lenk- und Ruhezeiten werden durch die EU-Verordnung 561/2006 vorgeschrieben.
Die Ruhezeiten sind nicht mit den gesetzlichen Pausen und die Lenkzeiten nicht mit den Arbeitszeiten gleichzusetzen.
Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten gelten sowohl für Linien- als auch Reisebusfahrer.
Darum müssen Busfahrer Ruhe- und Lenkzeiten einhalten
Inhaltsverzeichnis
Dass ein übermüdeter Fahrer hinter dem Steuer eines Kraftfahrzeugs eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt, bedarf keiner Erklärung. Bringt besagtes Fahrzeug obendrein mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage, erhöht sich dieses Risiko beträchtlich, denn ein solches Gefährt kann bei einem Unfall natürlich viel mehr Schaden anrichten als ein Pkw. Umso wichtiger ist es, dass der Führer eines solchen Fahrzeugs ausgeruht ist. Aus diesem Grund gelten in der gesamten EU gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und Lkw-Fahrer.
Dies legt die EU-Verordnung 561/2006 fest, welche seit 2007 in Kraft ist. In Deutschland wird diese maßgeblich durch das Fahrpersonalgesetz (FPersG) und die Fahrpersonalverordnung (FPersV) umgesetzt.
Der folgende Ratgeber befasst sich mit den Lenk- und Ruhezeiten im Bus.
Die Ruhe- und Lenkzeiten für Busfahrer im Reisebus
Wird von Lenk- und Ruhezeiten im Bus gesprochen, ist es zunächst wichtig zu klären, was darunter zu verstehen ist.
Die Lenkzeit beschreibt die Zeit, in der der Busfahrer sein Fahrzeug im Straßenverkehr führt. Dies betrifft neben dem eigentlichen Fahren z. B. auch das Warten an Bahnschranken, Ampeln, Kreuzungen und in Staus. Die Lenkzeiten sind Teil der Arbeitszeiten, aber nicht mit diesen gleichzusetzen. Denn in die Arbeitszeit fallen auch die Aufgaben, die der Fahrer neben seiner Lenktätigkeit zu verrichten hat. Das kann z. B. das Einchecken von Fahrgästen sein, die Instandsetzung des Busses oder das Entladen des Gepäcks.
Als Ruhezeit wiederum gilt die Zeit, die der Fahrer nicht im fahrenden Fahrzeug verbringt und in der er auch keine anderen Tätigkeiten, die in seinen Arbeitsbereich fallen, verrichtet. Es darf auch kein Bereitschaftsdienst für den Busfahrer während der Ruhezeiten stattfinden. Die Ruhezeiten sind nicht mit den vorgeschriebenen Pausen gleichzusetzen und dürfen auch nicht mit diesen verrechnet werden.
Bei Reisebussen gelten für Busfahrer die gleichen Lenk- und Ruhezeiten wie für Lkw-Fahrer. Was das konkret bedeutet, erläutern wir im Folgenden.
Regelungen zu den Bus-Lenkzeiten
Die Lenkzeiten für Fahrer von Reisebussen sind folgendermaßen geregelt:
- Die zulässigen Lenkzeiten im Reisebus betragen prinzipiell maximal 9 Stunden am Tag.
- Allerdings darf die tägliche Lenkzeit zweimal pro Woche auf maximal 10 Stunden ausgedehnt werden.
- Als Folge daraus darf die gesamte Lenkzeit innerhalb einer Woche nicht mehr als 56 Stunden betragen: (4 Tage x 9 Stunden) + (2 Tage x 10 Stunden) = 56 Stunden an 6 Arbeitstagen.
- Gleichzeitig beträgt die zulässige Gesamtlenkzeit über zwei aufeinanderfolgende Wochen aber nur maximal 90 Stunden.
- Dies bedeutet: Hat ein Fahrer in einer Woche das absolute Maximum von 56 Stunden Lenkzeit voll ausgereizt, darf er in der darauf folgenden Woche eine Gesamtlenkzeit von 34 Stunden nicht überschreiten: 90 Stunden – 56 Stunden = 34 Stunden.
Die gesetzlichen Ruhezeiten für Busfahrer
Auch die Ruhezeiten für das Fahrpersonal sind gesetzlich geregelt:
- Nach einer Tagesschicht müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit eingelegt werden.
- Es ist erlaubt, diese Ruhezeit nicht am Stück zu nehmen, sondern sie in zwei Blöcke zu splitten. In diesem Fall erhöht sich die zulässige Ruhezeit auf wenigstens 12 Stunden und die Aufteilung muss folgendermaßen erfolgen: erster Block mit 3 Stunden und der zweite Block mit 9 Stunden.
- Zudem besteht die Möglichkeit, die tägliche Ruhezeit innerhalb einer Arbeitswoche insgesamt dreimal auf jeweils 9 Stunden zu kürzen. Dies wird als reduzierte Ruhezeit bezeichnet.
- Jede Arbeitswoche endet mit der sog. Wochenruhezeit, welche wiederum mindestens 45 Stunden betragen muss. Die Wochenruhezeit ist am Stück zu nehmen.
- Hat ein Busfahrer in einer Woche die 45 Stunden Wochenruhezeit geleistet, ist es möglich, die Wochenruhezeit in der darauf folgenden Woche auf bis zu 24 Stunden zu verkürzen. In diesem Fall muss aber in der dritten Woche nicht nur die komplette Wochenruhezeit von 45 Stunden genommen, sondern auch die gekürzten Stunden (maximal 21) aus der zweiten Woche nachgeholt werden.
- Diese nachgeholten Stunden müssen sich wiederum direkt entweder an die Wochenruhezeit anschließen oder an eine tägliche Ruhezeit.
Um die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten im Bus vorschriftsgemäß einzuhalten, ist offenbar einiges an Rechenkünsten gefragt.
Pausenregelung für Busfahrer
Auch wann Busfahrer Pausen von den Lenkzeiten einlegen müssen, ist gesetzlich festgelegt. Im Vergleich zu den Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten im Bus ist diese jedoch gerade zu simpel: Nach maximal 4,5 Stunden Lenkzeit müssen mindestens 45 Minuten Pause eingelegt werden. Danach kann der Fahrer sein Kfz erneut für höchstens 4,5 Stunden lenken, bevor er eine weitere 45-minütige Pause machen muss – falls er dann nicht ohnehin Feierabend hat.
Aber natürlich gibt es auch hier wieder ein paar besondere Vorschriften:
- Es ist zulässig, die 45 Minuten Pause aufzuteilen. In diesem Fall muss die erste Fahrtunterbrechung 15 Minuten und die zweite 30 Minuten betragen. Trotzdem gilt, dass nach einer Lenkzeit von insgesamt 4,5 Stunden zusammen 45 Minuten Pause genommen sein müssen.
- Sollte sich ein zweiter Fahrer an Bord befinden, reicht es aus, wenn dieser einfach nach spätestens 4,5 Stunden den ersten Fahrer ablöst.
Gibt es auch Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer im Linienverkehr?
Oft wird angenommen, dass die gesetzlichen Ruhe- und Lenkzeiten für Busfahrer im Linienverkehr nicht gelten würden, weil diese ja ohnehin immer nur „im Kreis“ fahren und sich nicht wie bei einem Reisebus hunderte von Kilometern von ihrem Wohnort entfernen.
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