Bußgeldkatalog: Lenkzeitüberschreitung
Verstoß | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Unternehmer |
---|---|---|
Tägliche Lenkzeit überschritten | ||
um bis zu 1 Stunde | 30 € | |
um bis zu 2 Stunden (je weitere angefangene halbe Stunde) | 30 € | 90 € |
um mehr als 2 Stunden (je weitere angefangene halbe Stunde) | 60 € | 180 € |
Bußgeldrechner: Was kostet eine Lenkzeitüberschreitung
Kurz & knapp: Lenkzeitüberschreitung
Die tägliche Lenkzeit von 9 Stunden und die wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden darf von Lkw-Fahrern nicht überschritten werden.
Die Höhe des Verwarn- bzw. Bußgeldes richtet sich nach der Dauer der Lenkzeitüberschreitung.
Wartezeiten, die vor Ampeln, Kreuzungen, Bahnübergängen oder in Staus verbracht werden, zählen zur Lenkzeit.
Regelungen zur Lenkzeit für Lkw-Fahrer
Inhaltsverzeichnis
Da die Arbeit hinter dem Steuer ermüdend sein kann und Lkw-Fahrer stets fit und aufmerksam am Straßenverkehr teilnehmen sollen, müssen Lkw-Fahrer in Deutschland gewisse Lenkzeiten beachten.
Sie müssen also nicht nur Pausen von der Lenkzeit, sogenannte Lenkzeitunterbrechungen, und Ruhezeiten, also längere Pausen von der Lenkzeit, einhalten. Auch bezüglich der Lenkzeit haben sich Lkw-Fahrer an genaue Vorgaben gemäß der Fahrpersonalverordnung (FPersV) zu halten.
So darf die Lenkzeit täglich höchstens neun Stunden betragen. Allerdings darf diese zweimal in der Woche auf zehn Stunden erhöht werden. Aber was passiert, wenn die Lenkzeit überschritten wird? Welche Strafe droht in diesem Fall? Wie hoch ist das Bußgeld bei einer Lenkzeitüberschreitung? Und was ist, wenn ein Stau die Ursache ist? All diese Fragen sollen im Folgenden geklärt werden.
Lenkzeit überschritten: Welches Bußgeld droht?
Halten sich Lkw-Fahrer nicht an die vorgeschriebenen Lenkzeiten, kann das ein Verwarn- bzw. Bußgeld zur Folge haben. Aber nicht nur die Fahrer werden belangt, wenn es zu Verstößen bezüglich der Lenkzeit kommt. Auch Unternehmer müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Die Höhe des Verwarn- bzw. Bußgeldes richtet sich nach der Dauer der Lenkzeitüberschreitung:
- Wird die Lenkzeit um mehr als eine Stunde überschritten, muss der Lkw-Fahrer mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen.
- Bei einer Lenkzeitüberschreitung von bis zu zwei Stunden, droht dem Fahrer je weitere angefangene halbe Stunde ein Verwarngeld von 30 Euro und dem Unternehmer ein Bußgeld von 90 Euro.
- Überschreitet ein Lkw-Fahrer die Lenkzeit mehr als zwei Stunden, kann das für ihn ein Verwarngeld von 60 Euro und für den Unternehmer ein Bußgeld von 180 Euro für jede weitere angefangene halbe Stunde bedeuten.
Was droht bei einer Lenkzeitüberschreitung mit dem Bus? Auch als Busfahrer müssen Sie bei einer Lenkzeitüberschreitung mit einem Bußgeld rechnen, das sich von dem für Lkw-Fahrer nicht unterscheidet. Die Regelungen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten in der FPersV gelten nämlich grundsätzlich für alle abhängig beschäftigten Berufskraftfahrer.
Welche Lenkzeiten sind für Berufskraftfahrer von Bedeutung?
Bei der Zeit, die Berufskraftfahrer hinter dem Steuer eines Fahrzeugs verbringen, muss grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Arten von Lenkzeiten unterschieden werden:
- Tageslenkzeit: All die Zeiten, welche Lkw-Fahrer tatsächlich am Steuer ihres Kfz verbringen. Dazu zählt auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Lenkzeitunterbrechungen und täglichen Ruhezeiten.
- Wochenlenkzeit: Ist die Summe aller Lenkzeiten und somit also die Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche. Diese liegt also zwischen den wöchentlichen Ruhezeiten.
Für die Wochenlenkzeit gilt im Übrigen, dass diese nicht mehr als 56 Stunden betragen darf. Außerdem dürfen Berufskraftfahrer innerhalb einer Doppelwoche nicht länger als 90 Stunden am Lenkrad sitzen.
Lenkzeitüberschreitung wegen Stau: Eine Ausnahme?
Zur Lenkzeit zählt nicht nur die Zeit, in welcher der Lkw tatsächlich fährt. Auch Wartezeiten, die vor Ampeln, Kreuzungen, Bahnübergängen oder in Staus verbracht werden, zählen dazu.
Wird die Lenkzeit überschritten und ein Stau ist der Grund dafür, wird hier keine Ausnahme gemacht und Sie müssen trotzdem mit einem Bußgeld rechnen.
Stehen Sie bereits länger im Stau und das Ende der Lenkzeit naht oder entsteht ein Stau kurz bevor Ihre Lenkzeit endet, sollten Sie umgehend die nächste Ausfahrt nehmen, damit es nicht zu einer Lenkzeitüberschreitung kommt.
Im Übrigen dürfen Lkw-Fahrer auch die Lenkzeitunterbrechung nicht verkürzen. Diese muss spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit eingenommen werden. Wird die Lenkzeitunterbrechung verkürzt, liegt nicht in jedem Fall auch eine Lenkzeitüberschreitung vor. Aber auch bei einer Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung kann ein Bußgeld von 30 bis 160 Euro drohen.
Johann S meint
3. Dezember 2023 at 9:44
alles recht und gut aber das was ich gesucht habe ist auf ihrer seite nicht zu finden und zwar Lenk & Ruhezeiten für Berufskraftfahrer.
Ich wurde in der Schweiz anghalten und kontrolliert wurde zu 5350€ verdonnert jetzt suche ich den Schweizer Bußgeldkatalog um mich bei Gericht zu wehren bin aber niergends fündig geworden.