Bußgeldkatalog: Lichthupe
Verstoß | Sanktion |
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Missbräuchlicher Einsatz der Lichthupe | 5 Euro Verwarngeld |
... dabei andere Verkehrsteilnehmer geblendet oder belästigt | 10 Euro Verwarngeld |
Nötigung durch den Einsatz der Lichthupe | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bis zu drei Punkte in Flensburg, ein bis drei Monate Fahrverbote oder Fahrerlaubnisentzug |
Kurz & knapp: Lichthupe
Jedes Kraftfahrzeug – egal ob Pkw, Motorrad oder Lkw – darf die Lichthupe einsetzen, um andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr aufmerksam zu machen oder um außerorts einen Überholvorgang anzukündigen.
Es ist nicht erlaubt, mit der Lichthupe z. B. andere Verkehrsteilnehmer zu grüßen, ihnen die Vorfahrt einzuräumen oder sie vor einer Geschwindigkeitskontrolle zu warnen.
Was ist eine Lichthupe überhaupt?
Inhaltsverzeichnis
Autofahrer haben verschiedene Möglichkeiten, anderen Verkehrsteilnehmern Signale zu senden und sich auf diese Weise mit ihnen zu verständigen. Eines davon ist die sogenannte Lichthupe. Es handelt sich dabei um ein kurzes Aufblenden des Fernlichts. Das helle Flackern hat eine starke Signalwirkung und ist eine gute Möglichkeit, die Aufmerksamkeit anderer Kraftfahrzeugfahrer zu erlangen.
Aber wann ist es eigentlich erlaubt, die Lichthupe zu betätigen? Zwar gibt es tatsächlich einige Situationen, in denen ihr Einsatz zulässig ist, aber in anderen Fällen gilt die Lichthupe auch als Nötigung, wofür eine Strafe anfällt. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wann gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Lichthupe eingesetzt werden darf und wann nicht.
Video: Der richtige Einsatz von Hupe und Lichthupe
Die Lichthupe in der StVO
Das Wort „Lichthupe“ suchen Sie im Gesetzestext vergeblich, denn tatsächlich handelt es sich hierbei um einen umgangssprachlichen Begriff. Gleiches gilt übrigens für „Hupe“. Trotzdem ist der Einsatz von beiden Signalen in der StVO geregelt. Sie werden hier „Leucht-“ bzw. „Schallzeichen“ genannt und im gleichen Paragrafen behandelt. Denn für die Lichthupe und die Hupe gelten die gleichen Bestimmungen, was bedeutet: Wann immer Sie die Hupe benutzen dürfen, können Sie stattdessen auch die Lichthupe einsetzen.
Wann dies der Fall ist, legt § 16 Abs. 1 StVO fest. Gemäß diesem gibt es nur zwei Situationen, in denen Sie derlei Warnzeichen benutzen dürfen:
- Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften ein anderes Fahrzeug überholen.
- Wenn Sie eine Gefährdung für sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer wahrnehmen.
Lichthupe beim Überholen außerorts
Wie genau funktioniert das eigentlich mit der Lichthupe beim Überholen? In der Fahrschule wird dieses Thema wenn überhaupt meist nur theoretisch behandelt. Denn zwar ist es Ihnen erlaubt, Ihren Überholvorgang außerhalb einer geschlossenen Ortschaft per Lichthupe anzukündigen, verpflichtet sind Sie dazu jedoch nicht.
Tatsächlich kommt hier in der Praxis die Lichthupe eher selten zum Einsatz. Dies liegt auch daran, dass der Führer des vorausfahrenden Fahrzeugs das Signal missverstehen und als Drängeln interpretieren kann.
Meist wird die Lichthupe nur dann eingesetzt, wenn das Fahrzeug, das überholt werden soll, besonders breit oder lang ist, wie z. B. ein Lkw oder ein Traktor. Hier kann das Signalisieren des Überholvorgangs durchaus Sinn machen, damit der Führer dieses Fahrzeugs die nötige Aufmerksamkeit an den Tag legt und z. B. ruhig in der Spur fährt oder seine Geschwindigkeit leicht verringert.
Lichthupe bei Gefährdung
Möchten Sie andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr warnen oder darauf aufmerksam machen, dass sie selbst eine Gefahr darstellen, dürfen Sie die Lichthupe sowohl außerhalb als auch innerhalb von geschlossenen Ortschaften verwenden. Dies ist z. B. in folgenden Situationen denkbar:
- Das entgegenkommende Fahrzeug fährt mit Fernlicht und blendet nicht rechtzeitig ab.
- Das entgegenkommende Fahrzeug fährt trotz schlechter Sichtverhältnisse ohne die erforderliche Beleuchtung.
- Das vorausfahrende Fahrzeug hat ein defektes Rücklicht, eine offenstehende Kofferraumklappe oder einen anderen Sicherheitsmangel, den der Fahrer selbst nicht wahrnehmen kann.
- Sie passieren eine unerwartete Gefahrenstelle, z. B. ein Hindernis auf der Fahrbahn, und möchten entgegenkommende Fahrzeuge vor dieser warnen.
Ist die Lichthupe auf der Autobahn erlaubt?
Auch auf der Autobahn darf die Lichthupe eingesetzt werden, um vor einer Gefahr zu warnen oder die Überholabsicht deutlich zu machen. Gerade Letzteres sollte jedoch richtig ausgeführt werden, damit das Signal nicht fälschlicherweise als Nötigung interpretiert wird. Denn dann kann die Lichthupe auf der Autobahn eine Strafe nach sich ziehen.
Fahren Sie auf der Autobahn auf der linken Spur und vor Ihnen befindet sich ein Fahrzeug, das langsamer unterwegs ist als Sie, dürfen Sie von Weitem mit der Lichthupe auf sich aufmerksam machen. Damit signalisieren Sie dem Vorausfahrenden, dass Sie ihn überholen wollen, und geben ihm Gelegenheit, auf die rechte (oder eine mittlere) Spur auszuweichen.
Auch ist es wichtig, die Lichthupe wirklich nur kurz einzusetzen. Fahren Sie hingegen dicht beim Vordermann auf und blenden über längere Zeit auf, lässt sich dies eher als Drängeln interpretieren. Dies kann als Nötigung mit der Lichthupe ausgelegt werden und ist strafbar.
Lichthupe: Welche Strafe droht bei Missbrauch?
Häufig stellt das widerrechtliche Benutzen der Lichthupe lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, z. B. wenn Sie damit jemanden Grüßen oder ihn vor einer Geschwindigkeitskontrolle warnen. Dafür ist üblicherweise nur ein Verwarngeld von 5 Euro fällig – 10 Euro, wenn Sie andere dabei geblendet oder belästigt haben.
Wird Ihnen allerdings Nötigung vorgeworfen, liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit vor, sondern eine Straftat. Und eine solche kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bis zu drei Punkte in Flensburg, ein bis drei Monate Fahrverbote oder Fahrerlaubnisentzug sind hier möglich.
Detlev N. meint
30. Juli 2022 at 12:05
Das Lichthupenverbot wurde 1992 per Fehl-Urteil eingeführt und in den Medien verbreitet.
In den vergangenen 30 Jahren dürften einige 100 Menschen wegen dieser Fake-News ihr Leben auf der Autobahn gelassen haben.
Man stelle sich vor, man fährt mit 100 km/h im Sicherheitsabstand (50 Meter) hinter jemandem her. Wie soll dieser auf die Idee kommen, dass der Nachfolgene gerne zügig überhohlen möchte?
Also fahren die meisten Autofahrer seit dieser Fake-News zu dicht auf.
In der Praxis wurde durch diesen Justiz-Murks also eine Signalisierung (Lichthupe) durch eine Gefährdung ersetzt.