Kurz & Knapp: Geschwindigkeitsmessung per Lichtschranke
Die Messung per Lichtschranke besteht aus mehreren Lichtsensoren. Eine Unterbrechung der damit gebildeten Lichtschranken durch ein Auto wird registriert. Wurden alle Lichtsensoren durchbrochen, können daraus die Werte zur Geschwindigkeit ermitteln werden.
Grundsätzlich gilt die Geschwindigkeitsmessung per Lichtschranke als sehr zuverlässig. Fehler können trotzdem auftreten bspw. bei falscher Installation, fehlerhafter Software oder wenn mehrere Fahrzeuge die Schranke durchqueren.
In Deutschland können z. B. ESO µP 80, ESO ES 1.0 und ESO 3.0 verwendet werden.
Nachweis per Laser, Lichtschranke, Blitzer und Co.
Inhaltsverzeichnis
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist die häufigste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Jedes Jahr erhalten tausende Kraftfahrer einen Bußgeldbescheid für das Ignorieren der Höchstgeschwindigkeit. Punkte und Bußgelder sind an der Tagesordnung. Bei schweren Verstößen kann sogar ein Fahrverbot verhängt werden.
Um eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachzuweisen, gibt es in Deutschland verschiedene Verfahren und Geräte. Am bekanntesten ist die Messung per Radargerät. Zum Einsatz kommen aber auch Laserpistole, Induktionsmessung, Lichtschranke sowie die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren.
Flexible Geschwindigkeitsmessung per Lichtschranke
An Geräte zur Geschwindigkeitsmessung werden vom Gesetzgeber und von den Gerichten verschiedene Ansprüche gestellt. Lichtschrankenmessgeräte erfüllen diese weitgehend. Sie sind kurzfristig, präzise, unauffällig und flexibel einsetzbar. Dadurch sind sie gut geeignet für die mobile Verwendung. Die Berechnung der Geschwindigkeit erfolgt per Weg-Zeit-Berechnung.
Während stationäre Blitzer auf eine Gefahrenstelle begrenzt sind, kann mit Lichtschranken die Geschwindigkeitsmessung auf fast allen Straßen stattfinden. Kraftfahrer müssen also stets befürchten, in eine Verkehrskontrolle zu geraten. Im Sinne Verkehrspädagogik sollen durch die Kontrollen Kfz-Führer dazu erzogen werden, die Geschwindigkeit einzuhalten.
Toleranz der Lichtschranke: Geschwindigkeitsmessung im Vergleich
Je nach Genauigkeit des Messgeräts bzw. des Messverfahrens gibt es eine vorgeschriebene Fehlertoleranz. Zur Kompensation etwaiger Messfehler wird sie dem gemessenen Wert abgezogen. Kommt die Lichtschranke bei der Geschwindigkeitsmessung zum Einsatz, liegt der Toleranzabzug bei 3 % bzw. bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen.
Wie viel wird abgezogen? (Auswahl)
- Lasermessgerät: 3 Prozent (bis 100 km/h = 3 km/h)
- Radarmessgerät (stationär): 3 Prozent (bis 100 km/h = 3 km/h)
- Messung mit Radar (aus einem Fahrzeug: ): 4-5 Prozent (bis 100 km/h = 4-5 km/h)
- Nachfahren mit geeichter Messeinrichtung: 5 Prozent (bis 100 km/h = 5 km/h)
- Nachfahren mit nicht geeichtem Tachometer: 20 Prozent (bis 100 km/h = 20 km/h)
Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung per Lichtschranke?
Wird per Blitzer des Typs „Lichtschranke“ die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, müssen bei den Modellen Eso μP 80 und LS 4.0 drei Sensoren hintereinander aufgebaut werden. Diese bestehen jeweils aus sogenannten Lichtwerfern und Lichtempfängern, die auf der linken und rechten Straßenseite aufgebaut werden. Beim Einseitensensor (z. B. Eso ES 1.0) werden vier Sensoren verbaut. Ein Empfangsgerät ist aber nicht notwendig. Der Aufbau erfolgt nur auf einer Seite der Fahrbahn.
Die Lichtwerfer und Lichtempfänger (bei zweiseitigen Geräten) bilden jeweils eine Lichtschranke. Wird diese von einem Fahrzeug durchfahren, kann die Unterbrechung der Lichtstrahlen vom Messgerät registriert werden. Wurden alle drei (zweiseitig) bzw. vier (einseitig) Lichtschranken passiert, liegen dem Messgerät mehrere Werte vor. Aus diesem wird die Geschwindigkeit per Weg-Zeit-Berechnung ermittelt.
Entscheidend ist also die Durchfahrzeit der Lichtschranken. Ein Blitzer löst aus und schießt ein Bild, sobald die Höchstgeschwindigkeit durch ein Fahrzeug überschritten wurde. Das entstandene Bild dient dann dem Nachweis des Verstoßes und der Ermittlung des Temposünders.
Lichtschranke: Ist die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft?
Grundsätzlich ist die Lichtschranke zuverlässig. Die Geschwindigkeitsmessung hat sich für die Behörden und vor den Gerichten bewährt und gilt als ein zuverlässiges Verfahren. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat zudem mehrere Geräte der Firma Eso zugelassen. Dennoch gibt es bekannte Fehlerquellen. Sollte die Messung der Geschwindigkeit nicht korrekt sein, kann dies einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid rechtfertigen.
Bekannte Fehlerquellen:
- Mehrere Fahrzeuge passieren gleichzeitig die Lichtschranke: Eine Geschwindigkeitsmessung kann dann nicht erfolgen, weil die Werte keinem Fahrzeug eindeutig zugeordnet werden können.
- Fehlerhafte Software: Trotz diverser Updates kommt es noch immer häufig zu fehlerhaften Messergebnissen.
- Eichgenauigkeit: Das Lichtschrankenmessgerät muss regelmäßig geeicht werden.
- Bedienungsfehler: z. B. falsche Installation
- Reflexionen bzw. Streuungen des Lichtsignals können zu fehlerhaften Werten führen.
Radarwarner sind bei einer Lichtschranke nutzlos!
Der große Vorteil von Lichtschranken ist, dass sie durch Radarwarner nicht aufgespürt und durch Laserjammer nicht gestört werden können. Der Begriff „Radarfalle“ ist daher eigentlich falsch, wenn per Lichtschranke die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wird. Radarstörer haben also auch keine Auswirkungen auf das gemessene Ergebnis.
Übrigens: Geräte, welche zur Verhinderung der Geschwindigkeitsmessung genutzt werden können (z. B. Radarwarner, Laserjammer und Blitzer-App), dürfen gemäß § 23 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht betriebsbereit mitgeführt werden. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Rolf meint
13. Dezember 2020 at 14:00
Wie kann es sein beiner Messung per Lichtschrank auf einen Wert von 150 km/Std zu kommen, wenn es sich um ein Mietfahrzeug welches auf 130 km/Std
gedrosselt ist.
Ich haben das Fahrzeug nie schneller wie 135 Std/km fahren können, denn dann schaltete es ab. Laut GPS (Navigationsgerät) fuhr der Wagen genau 130 Std/km.
Ich habe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gemacht und es wird nicht akzeptiert.
Was sol ich machen?
Gruß
Rolf