Kurz & knapp: Informationen zur Lichtzeichenanlage
Lichtzeichen haben gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) Vorrang gegenüber anderen Verkehrszeichen.
Es gibt verschiedene Arten von Lichtzeichen: Dauerlichtzeichen (Anzeigetafeln) und Wechsellichtzeichen (Ampeln). Mehr dazu erfahren Sie hier.
Werden Lichtzeichen missachtet, können Sanktionen in Form von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten die Folge sein.
Lichtzeichenanlage in der StVO
Inhaltsverzeichnis
Regelt eine Lichtzeichenanlage an einem Bahnübergang, an einer Kreuzung oder an einer Einmündung den Verkehr, müssen Autofahrer hier besonders aufpassen. Denn Lichtzeichen sind dafür bekannt, dass diese wichtige Anweisungen geben, wie zum Beispiel, ob gefahren werden darf oder ob gehalten werden muss. Außerdem haben Lichtzeichen laut § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Vorrang gegenüber allen anderen Verkehrszeichen:
Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.
Eine Lichtzeichenanlage ist für die Regelung des Verkehrs so wichtig, dass Fahrzeugführer außerdem beachten müssen, dass bis zu zehn Meter vor einem Lichtzeichen nicht gehalten werden darf, wenn dieses dadurch verdeckt werden würde. Wird der Verkehr durch eine Lichtzeichenanlage geregelt, dürfen Fahrzeuge hier nebeneinander fahren, auch wenn das Verkehrsaufkommen dies eigentlich nicht zulässt.
Es gibt verschiedene Lichtzeichenanlagen, die alle verschiedene Funktionen erfüllen. Ist eine Lichtzeichenanlage vorhanden, müssen sich Autofahrer in jedem Fall an die Anweisungen halten bzw. die Hinweise beachten. Im Folgenden soll genauer auf die Arten der Lichtzeichenanlagen eingegangen werden.
Dauerlichtzeichen
Bei einem Dauerlichtzeichen handelt es sich nicht um eine Verkehrsampel, sondern um große Anzeigetafeln, die über Fahrstreifen auf der Autobahn angebracht sind. Diese Art der Lichtzeichenanlage kann eine Fahrspur entweder sperren oder sie zum Befahren freigeben:
- Rote gekreuzte Schrägbalken bedeuten: „Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
- Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: „Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
- Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: „Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.
Die StVO schreibt vor, dass Fahrzeugführer auf Fahrspuren mit Dauerlichtzeichen nicht halten dürfen.
Wechsellichtzeichen
Das Wechsellichtzeichen ist die am häufigsten anzutreffende Form der Lichtzeichenanlage. Dabei handelt es sich nämlich um die herkömmliche Ampel, die sowohl außerorts, als auch innerorts anzutreffen ist. Jeder Fahrstreifen kann über ein eigenes Lichtzeichen verfügen, es kann aber auch für die gesamte Fahrbahn gelten. Zur Reihenfolge der angezeigten Lichtfarben und zur Anordnung legt die StVO in § 37 Folgendes fest:
Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
Doch was genau bedeuten die einzelnen Farben an einer Ampelanlage eigentlich laut der StVO? Laut § 37 haben die Farben folgende Bedeutung:
- Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“
- Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“
- Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“
Ist ein grüner Pfeil vorhanden, bedeutet dies, dass der Verkehr nur in Richtung des Pfeils freigegeben ist. Befindet sich der grün leuchtende Pfeil links hinter der Kreuzung, bedeutet dies, dass die Ampel des Gegenverkehrs auf Rot steht. Linksabbieger können die Kreuzung dann in Richtung des Pfeils ungehindert befahren und räumen.
Was ist eine Bedarfsampel?
Eine Lichtzeichenanlage wird als Bedarfsampel bezeichnet, wenn diese lediglich über ein rotes und ein gelbes Lichtzeichen verfügt. Sie zeigt also nur an, wann Autofahrer nicht fahren dürfen oder dass ein Wechsel bevorsteht. Solch eine Ampelschaltung lohnt sich an Stellen, wo eine Rotphase seltener ist. Durch die wegfallende Grünphase wird demzufolge Strom gespart.
Lichtzeichenanlage für Fußgänger und Radfahrer
Es gibt auch Lichtzeichenanlagen, die den Verkehr für Fußgänger und Radfahrer regeln. Diese Ampeln unterscheiden sich laut § 37 der StVO allerdings von denen für den Fahrverkehr:
Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt.
Bei der Fußgängerampel entfällt allerdings das gelbe Lichtzeichen, das einen Wechsel ankündigt. Die Farbreihenfolge ist hier Grün-Rot-Grün. Wechselt die grüne Ampel in dem Moment auf Rot, in dem ein Fußgänger gerade die Straße überquert, muss er dies zügig fortsetzen. Fahrradfahrer müssen in der Regel die Lichtzeichenanlage des Fahrverkehrs beachten, es sei denn, es ist eine Fahrradampel vorhanden.
Gelbphase bei einer Lichtzeichenanlage
Die Dauer der Gelbphase bei einem Wechsellichtzeichen ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die in der Zone vorgegeben ist, in der sich die Lichtzeichenanlage befindet. Je schneller ein Fahrzeug auf eine Ampel zufährt, desto länger steht die Ampel auf Gelb:
- Bei erlaubten 50 km/h: Ampel ist für drei Sekunden gelb
- Bei erlaubten 60 km/h: Ampel leuchtet vier Sekunden gelb
- Bei erlaubten 70 km/h: Ampel steht fünf Sekunden auf Gelb
Missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage
Wird das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet und die Ampel bei Rot überfahren, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Dieser gilt im Verkehrsrecht als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet werden.
Wird eine rote Ampel überfahren, liegt entweder ein einfacher Rotlichtverstoß vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde auf Rot stand. Hier droht in der Regel ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß hingegen war die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, als diese überfahren wurde. Dieser hat ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg zur Folge.
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