Bußgelder – Abstandsverstöße mit Lkw
Verstoß | Punkte | Bußgeld (€) | Lohnt ein Einspruch? |
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Mit einem Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mehr als 50 km/h auf der Autobahn gefahren und den gesetzlichen Mindestabstand von 50 Metern nicht eingehalten | 1 | 80.- | Hier prüfen ** |
Mit einem kennzeichnungspflichtigen Kfz über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder einem Kraftomnibus mit Fahrgästen mehr als 50 km/h auf der Autobahn gefahren und den gesetzlichen Mindestabstand von 50 Metern nicht eingehalten | 1 | 120.- | Hier prüfen ** |
Kurz & Knapp: Das Wichtigste zum LKW-Abstand
Ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h müssen LKW einen Abstand von mindestens 50 m zum Vorausfahrenden einhalten.
Bei einem LKW muss der Abstand immer so groß sein, dass bei einem plötzlichen Bremsen angehalten werden kann, ohne einen Unfall herbeizuführen. Der Bremsweg verlängert sich mit höheren Geschwindigkeiten, daher muss auch der Abstand größer werden.
Wird mit dem LKW der Abstand nicht eingehalten, kann das ein Bußgeld zwischen 80 und 120 Euro sowie einem Punkt in Flensburg führen.
Video: Das Wichtigste zum Mindestabstand
Warum Lkw Abstand halten sollten – Grundlagen in der StVO
Auffahrunfälle sind in Deutschland keine Seltenheit. Doch nicht nur Pkw fahren zu dicht auf. Erhöhter Zeitdruck lässt auch Lkw-Fahrer öfter auf der Autobahn drängeln. Hat ein Lkw den Abstand nicht eingehalten, kann es bei hoher Geschwindigkeit schnell zu schweren Unfällen kommen.
Doch welche Strafen gibt es für einen zu geringen Lkw-Abstand? Ein neues Punktesystem ist seit Mai 2014 in Kraft. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, welche Sanktionen Sie laut neuem Bußgeldkatalog 2024 erwarten, wenn Sie bei einer Abstandskontrolle als Lkw-Fahrer dabei erwischt wurden, wie Sie den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhalten.
Inhaltsverzeichnis
Welcher Lkw-Abstand ist vorgeschrieben?
Für ein Fahrzeug mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht legt die StVO 50 Meter Mindestabstand zum vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer fest, wenn die gefahrene Geschwindigkeit 50 km/h überschreitet. Doch dieser Mindestabstand für Lkw ist als Richtlinie zu verstehen. Es ist verboten, diesen zu unterschreiten – doch die 50 Meter gelten nicht immer als ausreichender Sicherheitsabstand für Lkw.
Das Verkehrsrecht sieht vor, dass der Sicherheitsabstand ausreicht, wenn ein plötzliches Bremsmanöver des Vordermannes nicht zum Unfall führt. Das bedeutet, dass der Abstand bei Lkw so groß sein muss, dass der Fahrer rechtzeitig anhalten kann, wenn beispielsweise ein vorausfahrender Pkw bremst. Reizen Sie die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h aus, verlängert sich der Abstand entsprechend.
Ein Fahrer darf jedoch nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Führt ein grundloses, plötzliches Abbremsen zum Unfall, ist ein Bußgeld von 30 Euro fällig.
Einen Sonderfall stellen Fahrzeuge mit besonderen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Züge, die länger als sieben Meter sind, dar. Bei Ihnen muss der Abstand außerhalb geschlossener Ortschaften groß genug sein, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann. Dies gilt jedoch nicht bei Strecken, auf denen ein Überholverbot liegt, wenn mehrere Fahrstreifen in Fahrtrichtung vorhanden sind oder wenn der Lkw zum Überholen ausschert.
Der Lkw-Sicherheitsabstand variiert je nach Gegebenheiten
Bei Lkw muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug länger als der Anhalteweg sein. Dieser setzt sich aus dem tatsächlichen Bremsweg des Lkw und der Reaktionszeit des Fahrers zusammen.
In der Tat reagieren Fahrer bei plötzlichen Manövern meist erst nach einer „Schrecksekunde“. Währenddessen fährt der Lkw ungebremst weiter. Erst danach beginnt der Fahrer zu bremsen und leitet so den Bremsweg ein.
Der Bremsweg ist bei Lkw deutlich länger als bei Pkw. Er hängt von mehreren Faktoren ab:
- Geschwindigkeit: Je schneller der Lkw, desto länger ist der Bremsweg. Achten Sie deshalb auf eine angepasste Geschwindigkeit.
- Ladung: Der Weg verlängert sich, je schwerer die Ladung ist. Bei einer Überladung des Lkw oder fehlender Ladungssicherung ist das Bremsverhalten nicht mehr zu kontrollieren.
- Straßenneigung: Beim Bergabfahren verlängert sich der Weg zum absoluten Stillstand, beim Bergauffahren verringert er sich hingegen.
Der richtige Sicherheitsabstand wird demnach stets neu ausgerechnet und an die Situation angepasst.
Lkw-Abstandsverstoß: Bußgeldkatalog zum Lkw-Abstand
Ein Abstandsverstoß bei Lkw hat 2024 laut Verkehrsrecht schwere Folgen: Ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld sind laut Lkw-Bußgeldkatalog zu erwarten. In der Regel gibt es jedoch kein Fahrverbot für einen zu geringen Sicherheitsabstand. Das entsprechende Bußgeld, wurde der Abstand vom Lkw nicht eingehalten, beträgt bis zu 120 Euro. Für Fahrzeuge, die Passagiere oder kennzeichnungspflichtige Güter befördern, sind die Ahndungen am härtesten.
Da auf Autobahnen meist schneller als 50 km/h gefahren wird, gelten dort 50 Meter als Mindestabstand.
Bei einer Abstandsmessung blitzt das Gerät nicht immer. Sie können also auch ein Bußgeldbescheid für einen nicht eingehalten Lkw-Abstand auf der Autobahn erhalten, obwohl Sie keinen Blitzer bemerkt haben.
Beim Überholen: Abstand bei Lkw auf der Autobahn
Gerade bei Überholvorgängen ist es für Lkw schwer, den Mindestabstand einzuhalten. Immerhin muss das Überholmanöver laut StVO in 45 Sekunden vorbei sein. Sogenannte „Elefantenrennen“ führen zu Punkten und Bußgeldern.
Deshalb fahren viele Fahrer erst dicht auf, bevor sie den Blinker setzen und ausscheren. Muss der vorausfahrende Fahrer in dieser Situation unerwartet stark abbremsen, kommt es zum Unfall mit dem Lkw. Überholvorgänge bergen eine weitere Schwierigkeit:
Schert das überholende Fahrzeug zu früh ein, muss der Überholte unweigerlich bremsen, um seinen Sicherheitsabstand wieder einzuhalten. Eine Abstandsmessung der Lkw direkt nach dem Überholmanöver führt deshalb oft zum Bußgeldbescheid.
Nico G. meint
3. März 2020 at 19:31
Hallo,
Ein anderer Lkw fuhr mit ca. 5 m Abstand vor meinem Lkw von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn auf. Ich vergrößerte sofort nach und nach meinen Sicherheitsabstand. Ca. 400 m weiter fand eine Abstandsmessung statt und ich hatte bei den beiden letzten weissen Messpunkten wieder einen Abstand von ca. 60 m. Kann ich dafür einen Bußgeldbescheid bekommen wenn ich die 300 m vor der Brücke noch nicht ganz auf 50 m Abstand war ?
Gruß Nico