Bußgeldtabelle: Missachtung des Samstagsfahrverbots
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Fahrzeug wurde trotz des Ferienfahrverbots geführt | 25 € |
... länger als 15 Minuten | 60 € |
Als Halter das Führen des Fahrzeugs trotz des Ferienfahrverbots zugelassen | 150 € |
Ausnahmegenehmigung wurde nicht mitgeführt | 10 € |
Kurz & knapp: Lkw-Fahrverbot am Samstag
Um den Ferienreiseverkehr zu entlasten, gilt in Deutschland an allen Samstagen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August ein Lkw-Fahrverbot auf ausgewählten Strecken auf Autobahnen und Bundesstraßen.
Dieses gilt ausschließlich für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, die zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern sowie für damit verbundene Leerfahrten eingesetzt werden.
Einige Fahrzeuge und gewisse Transporte sind allerdings von der Regelung ausgenommen. Bei Missachtung des Fahrverbots droht ein Bußgeld.
Gibt es in Deutschland ein Samstagsfahrverbot für Lkw-Fahrer?
Inhaltsverzeichnis
Volle Autobahnen und lange Staus – das zeichnet den Ferienverkehr aus. Gerade dann, wenn Menschen entspannen wollen oder Zeit haben, etwas zu unternehmen oder in den Urlaub zu fahren, sind besonders viele Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs und verursachen Lärm und ein außerordentlich hohes Verkehrsaufkommen. Vor allem große Lkw sorgen für einen starken Geräuschpegel und nehmen besonders viel Platz auf der Fahrbahn ein.
Um in den Ferien den Lärm zu reduzieren und den Verkehr zu entlasten, gibt es in Deutschland das sogenannte Ferienfahrverbot für Lkw-Fahrer. Betroffen ist aber hierbei nicht der gesamte Ferienzeitraum, sondern immer ein bestimmter Wochentag, nämlich der Samstag. Deshalb wird in diesem Zusammenhang auch vom Samstagsfahrverbot gesprochen, welches zusammen mit dem Sonntagsfahrverbot das Wochenendfahrverbot bildet. Dass ausgerechnet der Samstag für das Lkw-Fahrverbot in den Ferien ausgewählt wurde, liegt daran, dass dieser Tag häufig zur Anreise bzw. zur Abreise genutzt wird.
Doch an welchen Samstagen im Jahr gilt dieses Lkw-Fahrverbot? Existiert dieses auf allen Straßen oder nur auf bestimmten Strecken? Welche Lkw-Fahrer müssen sich daran halten und welche Ausnahmen gibt es? Diese Fragen klären wir im Folgenden.
Wodurch wird das Lkw-Samstagsfahrverbot geregelt?
Seit dem Jahr 1985 gibt es die sogenannte Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung). Diese regelt in Bezug auf das Lkw-Fahrverbot am Samstag unter anderem:
- welche Lkw betroffen sind,
- auf welchen Strecken das Fahrverbot gilt
- sowie in welchem Zeitraum und zu welchen Uhrzeiten dieses besteht.
Grundsätzlich gilt das Samstagsfahrverbot nämlich nicht für alle Lkw-Fahrer und nicht für das gesamte Streckennetz Deutschlands. Da die Bundesländer zu unterschiedlichen Zeiten Sommerferien haben, gibt es außerdem einen festgelegten Zeitraum, in dem Lkw-Fahrer am Samstag nicht fahren dürfen. Des Weiteren gilt das Lkw-Fahrverbot nicht den gesamten Samstag, sondern nur zu bestimmten Zeiten. Dementsprechend legt die Ferienreiseverordnung in § 1 Folgendes fest:
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen (Zeichen 330.1 der Straßenverkehrs-Ordnung) und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht geführt werden.
Ferienzeit: Wie lange dürfen Lkw am Samstag fahren?
In den Ferien dürfen Lkw-Fahrer am Samstag bis 7.00 Uhr morgens auf allen Autobahnen und Bundesstraßen fahren. Danach darf auf den entsprechenden Strecken für 13 Stunden nicht mehr verkehrt werden. Ab 20.00 Uhr ist das Fahrverbot für die betroffenen Lkw wieder aufgehoben. Außerhalb des Ferienzeitraums gibt es diesbezüglich keine Beschränkungen.
Auf welchen Strecken dürfen Lkw am Samstag fahren?
Grundsätzlich sind vom Lkw-Fahrverbot am Samstag nur Autobahnen und vereinzelt Bundesstraßen betroffen. Außerdem gilt dieses dann nicht auf der gesamten Autobahn oder Bundesstraße, sondern nur auf bestimmten Streckenabschnitten. Welche Strecken darunter fallen, wird jedes Jahr in der Ferienreiseverordnung neu festgelegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Knotenpunkte im Ferienverkehr, wie zum Beispiel Autobahnkreuze oder Autobahndreiecke, die also im Reiseverkehr während der Ferien eine wichtige Rolle spielen.
In § 1 Absatz 1 der Ferienreiseverordnung sind alle Autobahnstrecken und in Absatz 3 alle Streckenabschnitte auf Bundesstraßen aufgeführt, die in dem jeweiligen Jahr von Lkw an Samstagen während der Ferien nicht zu befahren sind. Das Fahrverbot gilt dann grundsätzlich für beide Fahrtrichtungen.
Fahrverbot für Lkw am Samstag in den Ferien. Welche Ausnahmen gibt es?
Gewisse Lkw-Arten sind vom Lkw-Fahrverbot am Samstag in der Ferienzeit befreit. Dies gilt gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung zum Beispiel für Lkw, die eine zulässige Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen aufweisen und dabei ohne einen Anhänger unterwegs sind. Wird der Lkw außerdem nicht zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern sondern für private Zwecke genutzt, gilt auch hier das Fahrverbot nicht.
Aber auch für bestimmte Fahrzeuge gibt es eine gesetzliche Ausnahmeregelung gemäß § 2 der Ferienreiseverordnung. So sind zum Beispiel Fahrzeuge der Polizei, des öffentlichen Straßendienstes, der Feuerwehr oder der Bundeswehr von dem Fahrverbot für Lkw am Samstag befreit.
Auch beim Gütertransport mit dem Lkw gibt es gewisse Ausnahmen. So gilt das Lkw-Fahrverbot am Samstag in den Ferien beispielsweise in folgenden Fällen nicht:
- Wenn es beim Gütertransport zu einer Kombination aus Schienenverkehr und Straßenverkehr kommt: vom Versender bis zum anliegenden Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger.
- Wenn es beim Gütertransport zu einer Kombination aus Wasserstraßenverkehr und Straßenverkehr kommt: zwischen Ladestelle oder Entladestelle und einem Hafen, der in einem Umkreis von 150 Kilometern liegt.
- Wenn es sich bei den beförderten Gütern um frische Milch, frisches Fleisch, frischen Fisch sowie jeweils entsprechende Erzeugnisse oder um leicht verderbliches Obst und Gemüse handelt. Die Befreiung vom Fahrverbot gilt hierbei nicht nur für die eigentliche Fahrt, sondern auch für entsprechende Leerfahrten.
Samstagsfahrverbot: Ausnahmegenehmigung durch Straßenverkehrsbehörde
Lkw-Fahrer haben gemäß § 4 der Ferienreiseverordnung außerdem die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Dies ist in der Regel aber nur möglich, wenn eine gewisse Dringlichkeit gegeben ist.
Wollen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, müssen Sie sich hierfür an die Straßenverkehrsbehörde wenden, die sich in dem Bezirk befindet, in welchem:
- die Ladung entweder aufgenommen wird oder
- der Antragsteller wohnhaft ist oder seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.
Wird dem Antrag stattgegeben und eine Ausnahmegenehmigung erteilt, ist diese unbedingt bei der entsprechenden Fahrt sowie bei der Leerfahrt im Fahrzeug mitzuführen.
Lkw-Fahrverbot am Samstag missachtet: Welche Strafe droht?
Wird das am Samstag geltende Fahrverbot für Lkw missachtet, kann das nicht nur für den Fahrer Konsequenzen haben. Auch der Unternehmer bzw. Halter des Fahrzeugs muss mit Sanktionen rechnen, wenn er das Führen des Kfz trotz des geltenden Fahrverbots zulässt. In der Regel wird die Missachtung des Ferienfahrverbots mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet:
- Als Lkw-Fahrer müssen Sie bei Missachtung des Samstagsfahrverbots mit einem Verwarngeld von 25 Euro rechnen. Führen Sie das Fahrzeug dabei mehr als 15 Minuten, erhöht sich die Geldbuße auf 60 Euro.
- Als Halter das Führen des Fahrzeugs trotz des Fahrverbots am Samstag zuzulassen, kann ein Bußgeld von 150 Euro zur Folge haben.
Wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt, diese aber nicht mitgeführt und war dementsprechend bei einer Kontrolle nicht vorzeigbar, kann das ein Verwarngeld von 10 Euro nach sich ziehen.
Klaus G meint
16. Juni 2022 at 12:18
Soontags dürfen ja LKW mit Anhänger mit dem Zul Gesammtgewicht 3,5 tonnen des Zuges nicht fahren.
Ist das Samstagfahrverbot für LKW mit Anhänger mit dem zulässigen Gesamtgewicht vom kpl Zug von 3,5 tonnen gültig?
Ich habe das nicht richtig verstanden.
L.G.
Joachim meint
28. August 2021 at 12:46
Kann die Mautstelle das missachten des Fahrverbot in den Ferien für Lkw über 7,5 to
an die Busgeldstelle melden ?