Bußgeldtabelle: Missachtung des Wochenendfahrverbots am Sonntag (Sonntagsfahrverbot)
Verstoß: | Punkte | Bußgeld (€) |
---|---|---|
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren | 0 | 120.- |
als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet | 0 | 570.- |
Bußgeldtabelle: Missachtung des Wochenendfahrverbots am Samstag (Ferienfahrverbot)
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Fahrzeug wurde trotz des Ferienfahrverbots geführt | 25 € |
... länger als 15 Minuten | 60 € |
Als Halter das Führen des Fahrzeugs trotz des Ferienfahrverbots zugelassen | 150 € |
Ausnahmegenehmigung wurde nicht mitgeführt | 10 € |
Kurz & knapp: Lkw-Fahrverbot am Wochenende
Ein Fahrverbot für Lkw-Fahrer, welches das gesamte Wochenende das ganze Jahr über gilt, gibt es in Deutschland nicht.
Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen im Jahr auf allen Strecken, das Samstagsfahrverbot hingegen nur in der Ferienzeit vom 1. Juli bis 31. August auf ausgewählten Strecken, in beiden Fällen aber nur für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger, die zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern eingesetzt werden.
Durch Ausnahmeregelungen können gewisse Fahrzeuge und Transporte von den Fahrverboten befreit werden. Bei Missachtung droht in der Regel ein Bußgeld.
Gibt es ein Wochenendfahrverbot für Lkw in Deutschland?
Inhaltsverzeichnis
Endlich Wochenende! Viele nutzen die Zeit an den letzten beiden Tagen der Woche, um sich auszuruhen oder um etwas zu unternehmen. Eine laute Autobahn in der Nähe des Wohnortes kann aber die wohlverdiente Ruhe stören und volle Straßen können dafür sorgen, dass der Wochenendtrip länger dauert als gedacht und zusätzlich an den Nerven zehrt.
Um einem zu hohen Verkehrsaufkommen auf deutschen Straßen entgegenzuwirken und den Lärm auf ein Minimum zu reduzieren, gibt es in Deutschland Lkw-Fahrverbote, die am Wochenende zum Tragen kommen. Eines vorweg: Ein Wochenendfahrverbot für Lkw, welches das ganze Jahr und das ganze Wochenende über durchgängig gilt, gibt es in Deutschland nicht. Es gibt allerdings ein Sonntagsfahrverbot und ein Samstagsfahrverbot in den Ferien. In der Ferienzeit besteht dann also tatsächlich so etwas wie ein Lkw-Fahrverbot am Wochenende.
Doch wann genau gelten Sonntagsfahrverbot und Ferienfahrverbot? Welche Fahrzeuge und welche Strecken sowie Straßen sind vom Lkw-Verbot am Wochenende in Deutschland betroffen? Gibt es hierbei auch Ausnahmen und welche Strafen drohen Lkw-Fahrern und Unternehmern, wenn die geltenden Fahrverbote missachtet werden? All das erfahren Sie im Folgenden.
Fahrverbot für Lkw am Wochenende: Samstagsfahrverbot in den Ferien
Zum Lkw-Fahrverbot am Wochenende gehört zum einen das Samstagsfahrverbot in den Ferien. Um den Ferienreiseverkehr zu entlasten, gibt es in Deutschland seit dem Jahr 1985 die Ferienreiseverordnung (FerReiseV). Diese legt fest, dass in der Ferienzeit bestimmte Strecken von Lkw nicht befahren werden dürfen.
Das sogenannte Ferienfahrverbot gilt an allen Samstagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich zum 31. August für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen und für Lkw mit Anhänger, die zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern eingesetzt werden. Dies gilt sowohl für den eigentlichen Transport der Güter als auch für damit verbundene Leerfahrten.
Das Wochenendfahrverbot für Lkw am Samstag gilt nur auf bestimmten Strecken auf Autobahnen und Bundesstraßen, da diese für den Ferienreiseverkehr eine wichtige Rolle spielen und zu dieser Zeit des Jahres besonders häufig von Pkw-Fahrern genutzt werden. Welche Streckenabschnitte betroffen sind, wird jedes Jahr neu durch die Ferienreiseverordnung festgelegt. Dort ist aufgeführt, welche Strecken auf welcher Autobahn bzw. Bundesstraße betroffen sind. Das Fahrverbot gilt grundsätzlich für beide Fahrtrichtungen.
Lkw-Wochenendfahrverbot: Grundsätzliches Sonntagsfahrverbot für Lkw-Fahrer
Das Lkw-Fahrverbot am Wochenende beinhaltet zum anderen das grundsätzliche Sonntagsfahrverbot für Lkw, welches durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben ist. Dieses gilt an allen Sonntagen im Jahr in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und für Lkw mit Anhänger, die zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern sowie für damit verbundene Leerfahrten genutzt werden.
Das Sonntagsfahrverbot gilt zwar ganzjährig, aber dafür nicht den ganzen Tag. Ab 22.00 Uhr am Sonntag dürfen Güter nämlich wieder wie gewohnt von besagten Lkw transportiert werden. Das Wochenend-Fahrverbot für Lkw am Sonntag gilt nicht nur auf bestimmten Strecken und Straßen, sondern auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland.
Übrigens: Das Sonntagsfahrverbot ist gleichzeitig ein Feiertagsfahrverbot. Das heißt, sämtliche Regelungen bezüglich des Sonntagsfahrverbots für Lkw sind auch an den Feiertagen eines Bundeslandes gültig.
Im Video: Das Feiertagsfahrverbot für Lkw
Lkw-Fahrverbot an Wochenenden: Welche Ausnahmen gibt es?
Gibt es eigentlich auch Lkw, die am Wochenende vom Lkw-Fahrverbot grundsätzlich befreit sind? Tatsächlich gibt es beim Lkw-Wochenendfahrverbot in Deutschland auch einige Ausnahmen, sodass in bestimmten Fällen Lkw trotz Fahrverbot am Wochenende Güter transportieren können. Dies trifft zum Beispiel in folgenden Fällen zu:
- beim kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße
- beim kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße
- bei der Beförderung von Lebensmitteln wie Milch, Fleisch, Fisch und leicht verderbliches Obst und Gemüse und den entsprechenden Leerfahrten
Beim Wochenendfahrverbot am Sonntag gilt außerdem für folgende Fahrzeuge eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dem Zweck dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Fahrzeuge, die Güter geladen haben, die zum Inventar des Fahrzeugs gehören
- Zugmaschinen, die eine Hilfsladefläche besitzen, die eine Nutzlast vom 0,4-fachen des zulässigen Gesamtgewichts nicht übersteigt
- Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge
- Arbeitsmaschinen (zum Beispiel landwirtschaftliche Maschinen wie Mähdrescher)
In dringenden Fällen kann bei der Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf Befreiung von dem Fahrverbot am Wochenende für Lkw gestellt werden. Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel aber nur erteilt, wenn ein Transport mit anderen Verkehrsmitteln ausgeschlossen ist. Die Genehmigung erhalten Antragsteller bei Bewilligung in schriftlicher Ausführung. Diese muss dann beim Transport bzw. bei der entsprechenden Leerfahrt im Lkw mitgeführt werden.
Fahrverbot für Lkw am Wochenende: Welche Strafe droht bei Missachtung?
Ein Lkw-Fahrverbot am Wochenende zu ignorieren, kann Sanktionen zur Folge haben. Wird das Fahrverbot an Samstagen in der Ferienzeit missachtet, gilt dies als ordnungswidrig.
Das heißt, wer vorsätzlich oder fahrlässig trotz des bestehenden Fahrverbots einen Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen oder mit Anhänger führt oder das Führen eines solchen Lkw zulässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dementsprechend wird nicht nur der Lkw-Fahrer zur Kasse gebeten, sondern auch der Unternehmer. Folgende Verwarn- bzw. Bußgelder werden bei einem Verstoß fällig:
- Wurde das Fahrzeug trotz des bestehenden Fahrverbots am Samstag geführt, droht dem Fahrer ein Verwarngeld von 25 Euro. Bei mehr als 15 Minuten wird sogar ein Bußgeld von 60 Euro fällig.
- Wurde durch den Halter das Führen des Fahrzeugs während des Lkw-Fahrverbots am Samstag für mehr als 15 Minuten zugelassen, droht diesem ein Bußgeld von 150 Euro.
- Wurde die entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro gerechnet werden.
Wird das Fahrverbot für Lkw am Wochenende, im Speziellen am Sonntag, missachtet, kann auch das mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch hier kann sowohl der Fahrer als auch der Halter des Lkw für einen Verstoß belangt werden:
- Hat der Fahrer gegen das Sonntagsfahrverbot verstoßen, droht diesem ein Bußgeld von 120 Euro.
- Wer als Halter zulässt, dass ein Lkw trotz des Sonntagsfahrverbots geführt wird, muss mit einem Bußgeld von 570 Euro rechnen.
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