Kurz & knapp: Lkw-Pausen
Lkw-Fahrer müssen gemäß Fahrpersonalverordnung und Arbeitszeitgesetz Pausen von der Lenkzeit und von der Arbeitszeit nehmen.
Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden 45 Minuten betragen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Eine Lenkzeitunterbrechung muss nach 4,5 Stunden Fahrt eingelegt werden. Zu beachten sind außerdem die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten.
Wie werden die Pausenzeiten für Lkw-Fahrer geregelt?
Inhaltsverzeichnis
Die Pause gehört zur Arbeit genauso dazu wie der Feierabend. Nach einer gewisser Arbeitszeit muss eine Pause genommen werden und die Arbeit darf erst nach einer bestimmten Dauer fortgeführt werden .
Lkw-Fahrer müssen besonders auf die Einhaltung der Pausenzeiten achten, da die Arbeitszeit hauptsächlich hinter dem Steuer eines Fahrzeugs verbracht wird. Nachdem eine gewisse Arbeitszeit vergangen ist, lassen Konzentration und Aufmerksamkeit nach. Im Straßenverkehr ist dies besonders gefährlich. Wird keine Pause eingelegt oder diese erst zu spät genommen, kann das zu Fahrfehlern oder einer verzögerten Reaktion führen und im schlimmsten Fall einen Unfall verursachen.
Um dies zu vermeiden, regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Pausen- und Arbeitszeiten von Berufskraftfahrern, die abhängig beschäftigt sind. Für selbstständige Kraftfahrer gilt hingegen das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG). Die Lenk- und Ruhezeiten regelt hingegen die Fahrpersonalverordnung (FPersV). Abhängig beschäftigte Lkw-Fahrer haben sich sowohl an das Arbeitszeitgesetz als auch an die Fahrpersonalverordnung zu halten.
Kraftfahrer haben also Pausen einzulegen. Doch wann und wie lange müssen Lkw-Fahrer Pausen machen? Können Lkw-Fahrer die Ruhepausen auch aufteilen? Muss am Wochenende auch eine Pause vom Lkw-Fahrer gemacht werden? Welche Unterschiede gibt es zwischen der Lkw-Pausenregelung für die Arbeitszeiten und der für die Lenkzeiten? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Pause von der Arbeitszeit: Wann müssen Lkw-Fahrer Pausen einlegen?
Selbständige sowie abhängig beschäftigte Lkw-Fahrer müssen gesetzliche Pausen einhalten. Gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz muss im Vorfeld festgelegt werden, wann Ruhepausen eingenommen werden und wie lang diese dauern sollen. Die Länge der Pause muss der Dauer der Arbeitszeit angepasst werden:
- Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten lang sein.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden darf die Pause nicht weniger als 45 Minuten betragen.
Lkw-Pause splitten: Geht das? Fahrer haben die Möglichkeit, die Lkw-Pause zu teilen. Die Pause muss demnach nicht am Stück genommen werden, sondern kann in einzelne Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Jeder Zeitabschnitt muss dabei aber mindestens 15 Minuten betragen.
In der Pause dürfen Lkw-Fahrer das Fahrzeug nicht führen und auch keinen anderen beruflichen Aktivitäten nachgehen, da hier nicht nur eine Pause von der Lenkzeit, sondern von der gesamten Arbeitszeit genommen wird. Zur Arbeitszeit zählen daher zum Beispiel auch die Zeiten, in denen:
- der Lkw be- oder entladen wird.
- der Lkw repariert, gewartet oder gereinigt wird.
- Behördengänge getätigt werden, die in Verbindung mit der Arbeit stehen.
Wie lang müssen die Ruhepausen der Lkw-Fahrer zwischen den Arbeitszeiten sein?
Nach der Beendigung der Arbeit muss eine längere Pause zwischen den einzelnen Arbeitszeiten erfolgen. Diese Pausenzeiten für Lkw-Fahrer werden gemäß § 5 ArbZG als Ruhezeit bezeichnet. Ist die tägliche Arbeitszeit beendet, darf die Arbeit erst nach einer Ruhezeit von elf Stunden wieder aufgenommen werden. Die Ruhezeit kann nicht unterbrochen werden.
Wochenendpause für Lkw-Fahrer
Lkw-Fahrer können am Wochenende eine Pause machen, müssen es aber nicht. Gemäß Fahrpersonalverordnung muss wöchentlich eine Ruhezeit von 45 Stunden eingenommen werden. Es bietet sich hierbei an, diese am Wochenende zu nehmen – insbesondere wegen des Sonntagsfahrverbots oder des Samstagsfahrverbots in den Ferien – Pflicht es aber nicht.
Pause von der Lenkzeit: Welche Lkw-Ruhepausen es außerdem gibt
Bei der oben beschriebenen Pause handelt es sich um die normale Arbeitspause, also eine Pause von der Arbeitszeit, die grundsätzlich von allen Arbeitnehmern eingenommen werden muss. Für Lkw-Fahrer sind aber noch zwei andere Pausenarten von Bedeutung:
- Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten
- Lenkzeitunterbrechung
Dabei handelt es sich um Pausen, die von der reinen Lenkzeit genommen werden müssen. Die Lenkzeit ist die Zeit, die ausschließlich hinter dem Steuer des Lkw verbracht wird. Alle anderen beruflichen Aktivitäten werden hierbei also nicht berücksichtigt. Deshalb ist die Lenkzeit auch nicht mit der Arbeitszeit gleichzusetzen. Allerdings werden in die Lenkzeit auch Wartezeiten, die beispielsweise an Ampeln, Bahnübergängen oder Kreuzungen verbracht werden, mit eingerechnet.
Wann müssen Lenkpausen von Lkw-Fahrern eingelegt werden?
Die Regelung bezüglich der Lkw-Pausen von den Lenkzeiten unterscheidet sich in manchen Punkten von der Pausenregelung für Lkw-Fahrer gemäß Arbeitszeitgesetz. Die Regelungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer werden nämlich durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) festgelegt.
Wichtig ist, dass hierbei zwischen einer Pause von der Arbeitszeit und der Lenkzeitunterbrechung unterschieden wird. Eine Lenkzeitunterbrechung ist nämlich eine Pause, die nur von der Lenkzeit genommen werden muss. Diesbezüglich gelten folglich auch andere Regeln als bei der Arbeitspause:
Die Lenkzeit muss spätestens nach 4,5 Stunden Fahrt unterbrochen werden, eine Pause von der Arbeitszeit ist hingegen, wie bereits erwähnt, erst nach sechs Stunden zu nehmen. Aufgrund dessen kann es dazu kommen, dass Lkw-Pausen von der Arbeitszeit oder der Lenkzeit schon früher eingelegt werden müssen:
- Frühere Pause von der Arbeitszeit: Wenn die bisherige Arbeitszeit an einem Arbeitstag nur aus Lenkzeit bestand, muss nach 4,5 Stunden eine Pause eingelegt werden. Es darf also nicht weitergefahren werden, bis sechs Stunden Arbeitszeit verstrichen sind.
- Frühere Pause von der Lenkzeit: Vor Beginn der Lenkzeit darf die Arbeitszeit höchstens anderthalb Stunden betragen, da andernfalls eine Pause von der Arbeitszeit vor Ablauf der 4,5 Stunden Lenkzeit eingenommen werden muss.
Rainer meint
8. August 2022 at 16:40
Hallo,
darf ein LKW-Fahrer auch die zweite Pause splitten, wenn er 10Std. Lenkzeit hat?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Uwe meint
26. März 2020 at 15:52
Wie lange muss die pausenzeit zwischen der neunten und zehnten Stunde betragen?
Meiselbach meint
11. Februar 2020 at 19:52
Frage – gilt die Bereitschaftszeit als Beifahrer als AZ oder kann diese auch als Pausenzeit angerechnet werden?