Kurz & knapp: Mietwagen nach einem Unfall
Der Unfallgeschädigte kann einen Mietwagen auf Kosten des Unfallverursachers beanspruchen, solange er sein beschädigtes Kfz nicht nutzen kann. Voraussetzung ist, dass er seinen Wagen nachweislich nicht nutzen konnte (Nachweis erforderlich) und auf dieses jedoch angewiesen ist (lange Anfahrtswege zur Arbeitsstelle u. ä.). Ggf. kann dann auch eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden.
Der Geschädigte hat eine Schadenminderungspflicht und darf sich z. B. keinen teuren Luxuswagen mieten.
Ersatzwagen bei Unfall: Was ist möglich?
Verkehrsunfälle gehören zum Straßenbild. Es ist gut, wenn es beim Blechschaden bleibt und es nicht zu einem Personenschaden gekommen ist. Natürlich bleibt es ärgerlich, wenn durch einen Unfall die eigene Mobilität eingeschränkt wird, weil das Fahrzeug erst repariert werden muss oder einen technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Dann ist eine Reparatur nicht mehr möglich bzw. wirtschaftlich unsinnig.
Es liegt auf der Hand, dass ein Ersatzwagen nach einem Unfall herhalten muss. Immerhin müssen z. B. die Fahrtwege zwischen Arbeit und Zuhause weiterhin beschritten werden. Hat der Unfallgegner die Vollschuld, ergibt sich für Geschädigte ein Anspruch auf vollständige Schadensersatzleistung. Der beschädigte Wagen muss repariert oder durch ein vergleichbares Fahrzeug ersetzt werden. Auch die Mobilität muss wieder hergestellt werden. Ein Leihwagen nach dem Unfall bietet dafür häufig eine praktikable Lösung.
Auf einen zeitweisen Ersatz durch einen Mietwagen hat der Geschädigte nach einem Unfall häufig Anspruch. Insbesondere dann, wenn die Schäden am eigenen Fahrzeug so gravierend sind, dass damit nicht mehr gefahren werden kann. Ein Mietwagen hilft bei einem Totalschaden über die schwierige Phase hinweg, in der ein Neu- bzw. Gebrauchtwagen gefunden werden muss. Die Kosten für den Mietwagen trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers.
Selbst bei aufwändigeren Reparaturen, die durchaus mehrere Tage in Anspruch nehmen können, erhält ein Mietwagen nach einem Unfall die Mobilität. Berufstätige, Rentner und auch Hausfrauen sind häufig auf ihr Fahrzeug angewiesen. Termine müssen wahrgenommen oder Besorgungen erledigt werden. Doch wann genau besteht ein Anspruch auf einen Mietwagen bei unverschuldetem Unfall? Wie lange darf der Leihwagen in Anspruch genommen werden? Worauf sollten Sie unbedingt achten?
Inhaltsverzeichnis
Was bei einem Mietwagen nach einem Unfall zu beachten ist
Es leuchtet ein, dass die gegnerische Versicherung für den Ersatzwagen bei einem Unfall finanziell für den Schaden aufkommen muss. Dennoch gibt es häufig Streitigkeiten zwischen Geschädigten und dem Versicherer, die nicht selten vor einem Gericht oder sogar vor dem Bundesgerichtshof (BGH) enden. Damit Sie nicht auf den Mietwagenkosten nach einem Unfall sitzen bleiben, gibt es ein paar wichtige Punkte zu beachten.
Sammeln Sie unbedingt alle Belege. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind für die Schadensregulierung von hohem Wert. Wenn Sie diese nicht nachweisen können, werden sie in der Regel nicht durch die Versicherung ersetzt. Entscheidend für die Kostenübernahmen vom Leihwagen nach einem Unfall ist auch, wie lange Sie Ihr eigenes Fahrzeug tatsächlich nicht benutzen konnten.
Versicherungen verlangen häufig Belege für die genaue Dauer der Reparatur und die Standzeit des Unfallwagens bei der Werkstatt. Der Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug Ihnen nicht zur Verfügung stand, muss präzise nachgewiesen werden. Am besten gelingt dies anhand von Reparaturrechnungen. Nur das Gutachten des Sachverständigen zur Abrechnung reicht in der Regel nicht. Der Wagen muss nachweislich nicht benutzbar gewesen sein.
Kein Ersatzauto nach einem Unfall bei kurzen Wegen
Beachten Sie, dass es eine Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometern täglich gibt. Fahren Sie weniger, geht die Versicherung davon aus, dass ein Ersatzwagen bei einem Unfall nicht zwingend notwendig ist. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Leihwagen entfällt, dennoch können Sie in dieser Zeit finanziellen Mehraufwand gegenüber der Versicherung geltend machen.
Mietwagen nach einem Unfall: Wie lange gilt der Anspruch?
Der Anspruch auf ein Mietauto gilt für den Beschädigten solange er sein eigenes Fahrzeug bzw. ein Ersatzfahrzeug nicht nutzen kann. Gerade die Beantwortung der Frage, ob ein Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden ggf. trotzdem repariert werden soll, kann einige Tage dauern. Für die Entscheidung zwischen Reparatur und Neubeschaffung wird eine gewisse Bedenkzeit eingeräumt. Verbraucherschützer warnen aber davor, einen Zeitraum von zehn Tagen zu überschreiten. Aus gutem Grund: Nach einem provozierten Hinauszögern kann der Anspruch auf einen Mietwagen nach dem Unfall vollständig erlöschen. Die Versicherung zahlt dann nichts mehr und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Außerdem sollten Sie Preise vergleichen. Gehen Sie nicht zum erstbesten Autoverleiher, der schlimmstenfalls überteuerte Preise hat. Preisvergleiche werden obligatorisch, wenn die Mietdauer über drei Tagen liegt. Als Geschädigter haben Sie zwar das Recht auf vollständigen Ersatz des Schadens, Sie müssen aber gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Kosten nicht unnötig steigen (Schadensminderungspflicht).
Es ist also nicht zulässig, einen Mietwagen nach dem Unfall zu buchen, der weitaus teurer ist als Ihr eigenes Fahrzeug. Wer eigentlich einen Kleinwagen fährt, darf sich keine Luxusklasse mieten. Wird dagegen verstoßen, können Versicherungen bis zu 15% der Ersatzforderung einbehalten. Auch wenn Ihnen ein Mietwagen nach dem Unfall von einer Privatperson zur Verfügung gestellt wird, muss mit einer Reduzierung der Kostenübernahme um 50 Prozent gerechnet werden.
Selcuk A meint
1. April 2022 at 0:00
Hallo,
ich wurde beim Spurwechsel angefahren und die Versicherung der Gegenseite hat auch schon reguliert. Mein Fahrzeug wurde nun über die Restwertbörse der Versicherung versteigert und verkauft. Ich habe mir beriets ein neues Auto bestellt, das erst im August ausgeliefert wird. Nun stehe ich da ohne Auto und muss für die Strecke zur Arbeit (50 km einfache Strecke) bis August 2022 ein Fahrzeug mieten. Muss die gegnerische Versicherung nun die Kosten für den Mietwagen übernehmen? Mich macht nur stutzig, dass ich ein Liebhaberfahrzeug in der Garage stehen habe mit Saisonkennzeichen im Sommer. Das Problem ist nur, dass das ein Sportwagen ist und durch die Strecke zur Arbeit enorm an Wert verlieren und mich sehr mit den Spritkosten usw. belasten wird. Deswegen sehe ich es nicht ein, dass die Versicherung von mir erwarten könnte, mit dem Zweitwagen zur Arbeit zu pendeln.
Karin meint
8. Oktober 2019 at 21:51
Hallo mein Name ist Karin,
ich hatte vor einigen Tagen einen Autounfall. Mir ist jemand hinten reingefahren. Die Person gesteht auch die volle Schuld. Ich habe einen Mietwagen für 2 Wochen erhalten. Ich habe jetzt nach 7 Tagen ein neues Auto gefunden. Dieses habe ich auch gekauft, jedoch dauert die Zulassung 3 Wochen. Wird mir der Mietwagen für diese Zeit noch gestellt oder muss ich ohne Kostenübernahme mit der BVG fahren??
Lg Karin
Kerstin meint
1. Februar 2018 at 13:20
Hallo,
im Jahr 2013 ist ein Auto in das parkende Auto meiner Mutter gefahren. Ihr Auto musste daraufhin in die WErkstatt zum reparieren und stand 9 Tage. In dieser Zeit hatte sie einen Leihwagen (auch in der gleichen Klasse lt. Schwacke wie ihr eigenes Auto) der Werkstatt. Es wurde vermeintlich alles durch die Schädiger-Versicherung beglichen. 2017 wurden die Kosten des Leihautos durch die Schädiger-Versicherung angezweifelt und als überhöht bezeichnet. Es wurde sich auf eine Teilzahlung geeinigt. Jetzt möchte aber die Werkstatt die ausstehenden 500 Euro von meiner Mutter einfordern.
Ist sie dazu noch verpflichtet? denn sie hat überhaupt keine Rechnung über den Leihwagen gesehen. Außerdem sind Rechnungen an sich nach 3 Jahren verjährt. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Kerstin
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 8:37
Hallo Kerstin,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen fachkundigen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hosting meint
13. Oktober 2016 at 20:23
Heute in der Fruh eine Bus ist in meine auto reingefahren.am parkplatz .der Gegner ist ganzlich Schuld. ..bekomme ichs leihwagen wahrend der Reparaturzeiten tragt der gegner versicherung oder zu wem solte ich erklaren was wurden sie empfahlen danke
bussgeldkatalog.de meint
17. Oktober 2016 at 9:15
Hallo Hosting,
trägt der Unfallgegner die volle Schuld, so übernimmt seine Haftpflichtversicherung den Schaden. Diese kommt auch für die Kosten eines Mietwagens auf. Der Unfallgegner muss den Vorfall seiner Versicherung melden. Und auch Sie sollten Ihre Versicherung informieren, für den Fall, dass der Unfallgegner seine Schuld abstreitet.
bussgeldkatalog.de