Bußgeldtabelle: Mindestabstand nicht eingehalten
Bußgeldtabelle: Mindestabstand beim Überholen unterschritten
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Mindestabstand zur Seite beim Überholen unterschritten | 30 | |
... mit Gefährdung eines Kindes, eines älteren Menschen oder einer hilfsbedürftigen Person | 80 | 1 |
... mit Unfall, bei dem ein Kind, ein älterer Menschen oder eine hilfsbedürftige Person verletzt wurde | 100 | 1 |
Bußgeldtabelle: Mindestabstand mit dem Lkw nicht eingehalten
Verstoß | Punkte | Bußgeld (€) |
---|---|---|
Mindestabstand von 50 Metern auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h mit einem Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht eingehalten | 1 | 80.- |
Mindestabstand von 50 Metern auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bzw. einem Kraftomnibus mit Fahrgästen nicht eingehalten | 1 | 120.- |
Bußgeldrechner zum Abstand
Kurz & knapp: Mindestabstand
Beim Autofahren, Überholen und Parken muss ein gewisser Mindestabstand gehalten werden.
Außerorts sollte mindestens der halbe Tachowert in Metern als Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gelassen werden, innerorts ein Abstand von 15 Metern oder drei Fahrzeuglängen.
Wird der Mindestabstand nicht eingehalten, drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot, je nachdem, mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde und um wie viel der Abstand unterschritten wurde.
Video: Das Wichtigste zum Mindestabstand
Legt die StVO einen Mindestabstand fest?
Inhaltsverzeichnis
Um sich selbst und andere Fahrzeugführer nicht zu gefährden, muss beim Autofahren ein Mindestabstand zu anderen Fahrzeugen eingehalten werden. Wird kein ausreichender Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen gehalten, kann das leicht zu einem Auffahrunfall führen.
Aber nicht nur beim Fahren, sondern auch beim Überholen und Parken ist es wichtig, einen Seitenabstand zu anderen Fahrzeugen einzuhalten, um eine Gefährdung oder eine Behinderung ausschließen zu können.
Doch welche Mindestabstände müssen beim Fahren, Parken und Überholen eingehalten werden? Wie groß muss der Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen innerorts und außerorts sein? Und welchen Abstand müssen Lkw-Fahrer einhalten? All das erfahren Sie im Folgenden.
Gesetzlicher Mindestabstand innerorts und außerorts
Beim Autofahren muss außerorts wie innerorts ein Mindestabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen eingehalten werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 4 Folgendes zum Abstand im Straßenverkehr:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Eine genaue Angabe zum einzuhaltenden Mindestabstand wird also durch die StVO nicht gegeben. Diese schreibt lediglich vor, dass der Abstand zum Vordermann so groß sein muss, dass der Hintermann rechtzeitig zum Stehen kommt, wenn der Vorausfahrende plötzlich bremst.
Etwas genauer wird in dieser Hinsicht der Bußgeldkatalog. Bei Abstandsverstößen ist nämlich entscheidend, wie hoch die Geschwindigkeit war, als der Abstandsverstoß begangen wurde. Wird der Mindestabstand dann um einen bestimmten Wert unterschritten, liegt ein Abstandsverstoß vor, der mit Sanktionen geahndet wird.
- Kann ich den einzuhaltenden Mindestabstand berechnen? Als Faustformel gilt hierbei, dass mindestens der halbe Tachowert in Metern als Abstand zum Vordermann eingehalten werden sollte. So können Sie also den einzuhaltenden Mindestabstand auf der Autobahn berechnen und auch den auf anderen Außerortsstraßen.
- Innerorts gilt hingegen eine andere Regel: Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und generell bei einer Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h sollte zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 15 Metern bzw. drei Fahrzeuglängen gehalten werden.
Bedenken Sie, dass es sich dabei um einen Mindestwert handelt, der nicht unterschritten werden sollte, aber überschritten werden kann. Vor allem bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen wie zum Beispiel bei Regen, Glätte usw. sollte der Abstand wesentlich größer als der Mindestabstand sein, da der Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung länger ausfällt als bei normalen Bedingungen.
Mindestabstand zur Ampel: Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ich einhalten, wenn ich bei Rot halten muss? Wenn Sie an einer Ampel anhalten müssen, sollten Sie sich in jedem Fall an der Haltelinie orientieren. Wird hier angehalten, bleibt Fußgängern genug Platz, um die Straße zu überqueren und die Ampel kann von hier gut gesehen werden.
Mindestabstand nicht eingehalten: Welche Strafe droht
Welche Sanktionen bei einem Abstandsverstoß drohen, hängt zum einen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab und zum anderen davon, um wie viel der Mindestabstand unterschritten wurde. In der Regel droht ein Verwarn- oder Bußgeld, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot können die Folge sein.
- Bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h kann ein Abstandsverstoß ein Verwarngeld von 25 Euro nach sich ziehen.
- Bei einem Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h können schon ein Bußgeld von 75 bis 320 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.
- Bei einer Unterschreitung des Mindestabstands bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 75 bis 320 Euro, ein bis zwei Punkten in Flensburg und bei einer hohen Abstandsunterschreitung mit einem Fahrverbot von ein bis zwei Monaten rechnen.
- Wurde der Mindestabstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h nicht eingehalten, kann ein Bußgeld von 100 bis 400 Euro, ein bis zwei Punkte in Flensburg und bei einer hohen Unterschreitung des Mindestabstands ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten die Folge sein.
Welchen Mindestabstand müssen Lkw einhalten?
Für größere Fahrzeuge wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen oder Omnibusse sieht die StVO eine besondere Regelung bezüglich der Einhaltung des Mindestabstands vor:
Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
Grund dafür sind die längeren Bremswege und dass größere Fahrzeuge auf einer Fahrspur so viel Platz einnehmen, dass überholende Fahrzeuge dadurch weniger Platz zum Einscheren haben.
Übrigens: Fahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt oder die einen mehr als sieben Meter langen Zug führen, müssen außerorts einen ausreichend großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug lassen, sodass ein überholendes Kfz ohne Probleme einscheren kann.
Seitenabstand beim Überholen: Welchen Mindestabstand muss ich einhalten?
Der Überholvorgang ist immer ein aufwendiges Manöver im Straßenverkehr, bei welchem einiges beachtet werden muss. Wird hier nicht richtig aufgepasst, kann es ganz schnell zu einer Behinderung, Gefährdung oder gar zu einem Unfall kommen. Die StVo regelt in § 5 Folgendes zum Sicherheitsabstand beim Überholen:
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.
Wie groß genau der Mindestabstand beim Überholen sein muss, legt die StVO hingegen nicht fest. Es gilt aber:
- Beim Überholen von anderen Fahrzeugen mindestens ein Seitenabstand von einem Meter gehalten werden sollte.
- Wird ein Motorradfahrer überholt, sollte der Abstand noch größer sein.
- Wollen Sie Fahrradfahrer oder haltende Busse überholen, sollte ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.
Mindestabstand beim Parken: Wie viel Platz muss ich lassen?
Beim Parken muss an bestimmten Stellen einen gewisser Mindestabstand mit dem Auto eingehalten werden:
- An Fußgängerüberwegen: Beim Parken vor und hinter einem Zebrastreifen ist ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
- Vor Kreuzungen und Einmündungen: Wer an einer Kreuzung oder Einmündung parken will, muss einen Abstand von 5 Metern eingehalten werden.
- An Ampeln: Beim Parken vor und hinter einer Lichtzeichenanlage darf ein Mindestabstand von 10 Metern nicht unterschritten werden.
- Auf dem Parkplatz zu anderen Fahrzeugen: Es mindestens sollte so viel Platz gelassen werden, dass andere Fahrzeugführer problemlos in ihr Fahrzeug ein- und aussteigen können, in der Regel sind das mindestens 70 Zentimeter.
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