Kurz & knapp: Mindestalter für den Führerschein
Für einen Führerschein der Klasse B ist ein Alter von 18 Jahren erforderlich bzw. von 17 Jahren beim begleiteten Fahren mit 17.
Die Führerscheinklassen A1 und AM können mit 15 Jahren, die Klasse A2 mit 18 Jahren erworben werden.
Das Mindestalter für einen Führerschein der Klasse A beträgt bei Direkteinstieg 24 Jahre. Besitzt der Führerscheinanwärter allerdings bereits einen Führerschein der Klasse A2, verringert sich das Mindestalter auf 20 Jahre.
Überblick: Welches Alter bei welchem Führerschein?
Führerscheinklasse | Mindestalter & Voraussetzungen |
---|---|
AM | 16 Jahre |
A1 | 16 Jahre |
A2 | 18 Jahre |
A | - 20 Jahre (bei Krafträdern + nur bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Führerscheinklasse A2) - 21 Jahre (bei dreirädrigen Kfz mit einer Leistung von über 15 kW) - 24 Jahre (bei Krafträdern) |
B + BE | - 17 Jahre (während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland) - 18 Jahre |
C1 + C1E | 18 Jahre |
C + CE | - 18 Jahre (nur mit Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bzw. während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland) - 21 Jahre |
D1 + D1E | - 18 Jahre (während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland) - 21 Jahre |
D + DE | - 18 Jahre (während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland im Linienverkehr bis 50 Kilometer bzw. ohne Fahrgäste) - 20 Jahre (während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf + nur bei Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Inland) - 21 Jahre (nur mit Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bzw. beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 Kilometer) - 23 Jahre (nur mit beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes) - 24 Jahre |
T | 16 Jahre |
L | 16 Jahre |
Quelle: § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Mindestalter: Beim Führerschein gilt eine Altersgrenze
Inhaltsverzeichnis
Gerade junge Menschen können es meist nicht erwarten, endlich ihren Führerschein machen zu können, bedeutet die Fahrerlaubnis doch für viele einen wichtigen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Doch bis es soweit ist, heißt es einige Jahre Geduld haben, denn es existiert eine Altersgrenze, um den Führerschein erwerben zu können.
Diese ist allerdings nicht für jede Art von Kraftfahrzeug bzw. für jede Führerscheinklasse gleich. Welches Mindestalter bei einem Führerschein der Klasse B vorgeschrieben ist und was für die Fahrerlaubnisklasse A gilt, haben wir Ihnen in diesem Ratgeber zusammengefasst.
Mindestalter für einen Führerschein der Klasse B
Die bekannteste Führerscheinklasse in Deutschland ist die Klasse B, denn diese berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Darunter fallen vor allem Pkw (aber auch kleinere Lkw), weshalb die meisten jungen Leute es nicht abwarten können, einen Führerschein der Klasse B zu besitzen.
Für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis muss ein Alter von mindestens 18 Jahren vorliegen; der Führerscheinanwärter muss also volljährig sein. Unter bestimmten Umständen wird das Mindestalter für diesen Führerschein jedoch auf 17 Jahre herabgesetzt, nämlich beim sogenannten „begleiteten Fahren mit 17“.
Dafür müssen eine oder mehrere Begleitpersonen bestimmt werden, die den minderjährigen Autofahrer bei jeder seiner Fahrten begleiten. Dies können z. B. die Eltern sein. Hat der Führerscheinneuling dann sein 18. Lebensjahr vollendet, darf er ohne Begleitung Auto fahren. Die genannten Regelungen gelten nicht nur für die Führerscheinklasse B, sondern auch für die Klassen B96 und BE.
Mindestalter für den Führerschein der Klasse A
Wer nicht bis zu seinem 17. Geburtstag warten möchte, bis er mobil sein kann, sollte in Erwägung ziehen, den Führerschein für ein zwei- bzw. dreirädriges Kraftfahrzeug zu machen, denn dieser kann mitunter schon ab 16 erworben werden. Dies gilt jedoch nur für die Klassen A1. Für die Klasse AM liegt das Mindestalter bei 15 Jahren.
Diese berechtigen zum Führen von leichten Zweirädern und Trikes, wobei die jeweilige Führerscheinklasse bestimmt, wie stark die Motorleistung und wie groß der Hubraum der Fahrzeuge sein darf. Mit der Klasse AM lassen sich außerdem auch Quads fahren.
Soll es ein leistungstärkeres Zweirad sein, wird eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 benötigt. Mit dieser können Motorräder mit einer Leistung von max. 35 kW gefahren werden, vorausgesetzt, diese wurden nicht von ursprünglich 70 kW gedrosselt und ihr Verhältnis von Leistung zu Leergewicht übersteigt nicht 0,2 kW/kg. Das Mindestalter für diesen Führerschein beträgt 18 Jahre.
Besitzt das Motorrad eine höhere Leistung, einen Hubraum von über 50 cm³ oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, muss die Führerscheinklasse A erworben werden, um damit fahren zu dürfen. Diese berechtigt auch zum Führen von Trikes mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mind. 46 km/h oder einem Hubraum von mehr als 50 cm³.
Für einen Führerschein der Klasse A hängt das Alter für den Erwerb von verschiedenen Faktoren ab. Besitzt der Führerscheinanwärter bereits einen Führerschein der Klasse A2 (Mindestalter 18), so darf er mit Vollendung des 20. Lebensjahrs den Führerschein der Klasse A erwerben. Andernfalls muss er warten, bis er 24 Jahre alt ist.
Wer mit dem A-Führerschein allerdings ein Trike fahren möchte, kann ihn schon ab Vollendung des 21. Lebensjahrs erwerben.
Nils E. meint
31. März 2022 at 17:39
Vielen Dank für diesen Beitrag über das Mindestalter für den Führerschein. Interessant, dass sich das Mindestalter für die Klasse A auf 20 Jahre verringert, wenn man schon einen anderen Führerschein besitzt. Ich möchte meinen Motorrad Führerschein in Zukunft auch machen und werde mich daher bemühen, ihn so früh wie möglich erhalten zu können.
Nada H meint
9. Juli 2021 at 4:14
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte gerne meinen Führerschein Antrag von PKW Gangschaltung auf Automatik ändern. Ich möchte auch wissen,ob die Änderung extra kostet.und wie viel Zeit soll ich warten.
Danke Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nada H