Bußgeldtabelle: Mindestprofiltiefe unterschritten
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe wurde nicht eingehalten | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung | 75 € | 1 |
... mit Unfallfolge | 90 € | 1 |
Kurz & knapp: Mindestprofiltiefe
Per Gesetz ist eine Mindestprofiltiefe bei Reifen vorgeschrieben. Demnach darf eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern nicht unterschritten werden.
Bei einer Unterschreitung der gesetzlichen Mindestprofiltiefe muss der Reifen ersetzt werden, da ansonsten ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig werden kann. Wurde dabei jemand gefährdet oder es kam sogar zu einem Unfall, steigt der Betrag auf 75 bzw. 90 Euro an. Der Punkt bleibt bestehen.
Es wird empfohlen, Reifen nicht bis auf die Mindestprofiltiefe abzufahren: Sobald das Reifenprofil bei Sommerreifen drei Millimeter beträgt, sollten sie erneuert werden. Winterreifen sollten Sie bereits ab einer Profiltiefe von vier Millimetern wechseln.
Die Mindestprofiltiefe spielt bei Reifen eine tragende Rolle
Inhaltsverzeichnis
Auf den Reifen eines Fahrzeugs lastet nicht nur ein großer Druck, sondern sie sind auch dem ständigen Kontakt mit der Fahrbahn ausgesetzt. Dadurch können sich Reifen mit der Zeit abnutzen und das Reifenprofil wird schwächer.
Dabei ist gerade dieses dafür verantwortlich, dass Reifen optimal auf der Straße haften. Verlieren sie an Haftung, hat das Auswirkungen auf das Fahr- und Bremsverhalten eines Fahrzeugs und auch auf die Fahrstabilität.
Deshalb dürfen Reifen eine gewisse Profiltiefe nicht unterschreiten. Doch welche Mindestprofiltiefe ist bei Autoreifen per Gesetz vorgeschrieben? Gibt es Unterschiede zwischen Sommer- und Winterreifen? Wie kann ich bei meinen Reifen die Profiltiefe messen? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Gesetzliche Mindestprofiltiefe: Welche Profiltiefe ist vorgeschrieben?
Da das Fahren mit einer zu geringen Profiltiefe ein Sicherheitsrisiko darstellt, ist per Gesetz eine Mindestprofiltiefe vorgeschrieben, die jeder Reifen aufweisen muss, der auf deutschen Straßen unterwegs ist. Welche Mindestprofiltiefe bei einem Reifen gegeben sein muss, wird durch § 36 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt:
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Doch für welche Fahrzeuge gilt die Regelung zur Mindestprofiltiefe?
- Die Reifen an Pkw, Lkw, Motorrädern müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweisen.
- Die Reifen von Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern dürfen hingegen eine Mindestprofiltiefe von 1 Millimeter haben.
Der ADAC empfiehlt, Reifen nicht auf die Mindestprofiltiefe abzufahren. So sollte die Profiltiefe der Reifen mindestens 4 Millimeter betragen. Bereits ab dieser Profiltiefe sollten Reifen also gewechselt werden.
Nutzt sich das Reifenprofil ab, verändern sich die Eigenschaften des Reifens und dieser kann nicht mehr richtig haften. Das kann negative Auswirkungen auf das Lenk- und Bremsverhalten haben. Die Leistungsfähigkeit eines Reifens wird durch Abrieb also eingeschränkt.
Diese Veränderungen werden Sie insbesondere auf nasser oder schneebedeckter Fahrbahn feststellen:
- Fahren mit abgenutztem Reifenprofil bei Nässe: Wasser kann nicht mehr richtig verdrängt werden.
- Fahren mit abgenutztem Reifenprofil auf Schnee: Der Bremsweg verlängert sich erheblich.
Video: Profiltiefe von Reifen
Autoreifen: Welche Profiltiefe bei Sommerreifen bzw. Winterreifen empfohlen wird
Um eine sichere Fahrweise zu gewähren, sollten Sie die Reifen also schon wechseln, bevor Sie die gesetzliche Mindestprofiltiefe mit Ihrem Pkw unterschreiten. Doch worin liegt diesbezüglich der Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen?
Winterreifen: Ganzjahres- oder Winterreifen weisen besondere Eigenschaften auf, um das sichere Fahren auf Schnee zu ermöglichen. Das Einhalten der empfohlenen Mindestprofiltiefe bei den Winterreifen eines Pkw ist besonders wichtig, da der Reifen im Winter gut auf der schnee- oder eisbedeckten Fahrbahn haften muss. Die Leistungsfähigkeit des Reifens ist auf Schnee durch ein zu geringes Reifenprofil extrem eingeschränkt. Der Bremsweg verlängert sich und die Zugkraft verringert sich, Anfahren oder das Fahren an Steigungen wird erschwert.
Sommerreifen: Auch hier kann eine zu geringe Profiltiefe beim Auto dafür sorgen, dass die Fahr- und Bremseigenschaften negativ beeinflusst werden. Auf nasser Fahrbahn kann Wasser durch ein schwaches Profil nicht mehr optimal verdrängt werden, die Reifen gleiten also auf dem Wasserfilm. Auch das Bremsen bei Nässe wird durch das Unterschreiten der empfohlenen Mindestprofiltiefe negativ beeinflusst. Der Bremsweg verlängert sich.
Der ADAC empfiehlt daher Autoreifen ab folgender Profiltiefe zu ersetzen:
- Winterreifen: ab 4 Millimetern
- Sommerreifen: ab 3 Millimetern
Profiltiefe: Unterschied zwischen Neureifen und Altreifen
Bei Neureifen ist das Reifenprofil am stärksten ausgeprägt. Bei Altreifen ist das Profil je nach Abnutzungsgrad schwächer. Dadurch ergeben sich Unterschiede im Brems- und Fahrverhalten auf nasser und trockener Fahrbahn.
Wann Reifen erneuert werden sollten, richtet sich also nach der gefahrenen Kilometerzahl und auch nicht unbedingt nach dem Alter. Reifen altern nämlich auch während der Lagerung. In der Regel sollte aber ab einem Reifenalter von sechs Jahren ein Reifenwechsel in Betracht gezogen werden, unabhängig vom Abnutzungsgrad.
Die Profiltiefe von Neureifen unterscheidet sich je nach Hersteller und Reifenmodell. Meist weisen neue Reifen jedoch eine Profiltiefe zwischen sieben und neun Millimetern auf.
Wie kann ich die Reifenprofiltiefe messen?
Der ADAC empfiehlt, die Reifenprofiltiefe mehrmals im Jahr zu überprüfen, um auszuschließen, dass die Mindestprofiltiefe unterschritten.
Um die Profiltiefe zu messen und festzustellen, ob die vom ADAC empfohlene Mindestprofiltiefe an Ihrem Auto eingehalten wird, können Sie einen einfachen Trick anwenden. Sie benötigen dazu lediglich eine 1-Euro-Münze.
Der goldene Rand dieser Münze ist exakt drei Millimeter breit. Halten Sie diese also in die Mitte des Reifenprofils, zeigt Ihnen der Goldrand an, ob der Reifen die minimale Profiltiefe unterschreitet oder nicht:
- Goldrand verschwindet nicht: Das Reifenprofil weist eine Tiefe von weniger als 3 Millimetern auf. Der Reifen sollte gewechselt werden.
- Goldener Rand verschwindet: Die Profiltiefe der Autoreifen beträgt noch über 3 Millimeter. Sie können bedenkenlos weiterfahren.
Mindestprofiltiefe bei Reifen unterschritten: Welches Bußgeld droht?
Unterschreitet das Reifenprofil die Mindesttiefe, stellt das nicht nur ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar. Wird die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht eingehalten, kann ein Bußgeld die Folge sein. Dieses erhöht sich noch, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam:
- Führen Sie als Halter ein Fahrzeug, dessen Reifen die Mindestprofiltiefe unterschreiten, kann ein Bußgeld von 75 Euro drohen.
- Gefährden Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 90 Euro.
- Kam es infolgedessen zu einem Unfall, kann ein Bußgeld von 110 Euro fällig werden.
Unterschreitet die Profiltiefe der Autoreifen den gesetzlichen Mindestwert, wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Renate meint
8. April 2020 at 9:27
SgDuH,
kleiner Hinweis – bitte um Überprüfung und Korrektur:
Meiner Meinung nach wurden im obigen Text beim Tipp zur Prüfung der Profiltiefe mit einer 1-Euro-Münze die Aussagen verwechselt und sind somit falsch.
Goldener Rand verschwindet = mehr als 3 mm – weiterfahren
Goldener Rand sichtbar = weniger als 3 mm – Reifen wechseln
MfG Renate
bussgeldkatalog.de meint
30. Juni 2020 at 11:38
Hallo Renate,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Text entsprechend angepasst.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de