Kurz & knapp: Mischbereifung
Eine Mischbereifung liegt vor, wenn sich die an einem Fahrzeug montierten Reifen hinsichtlich ihrer Merkmale unterscheiden.
Grundsätzlich ist eine Mischbereifung zulässig, aber nicht empfehlenswert. Deshalb sollte stets angestrebt werden, die Achsen des Fahrzeugs mit einheitlichen Reifen zu bestücken. Welche Reifen Sie mischen dürfen, erfahren Sie hier.
Lässt sich eine Mischbereifung nicht vermeiden, sollte zumindest auf unterschiedliche Reifen pro Achse verzichtet werden.
Inhaltsverzeichnis
Ein Reifen kommt selten allein – bei der Bereifung von Fahrzeugen müssen immer mehrere Reifen angebracht werden, die in der Regel in Hinblick auf das Reifenmodell übereinstimmen und damit auch dieselben Eigenschaften besitzen.
Was passiert aber, wenn nur ein einzelner Reifen ersetzt werden muss, weil dieser defekt oder stärker abgenutzt ist als alle anderen? Müssen in diesem Fall gleich alle Reifen ersetzt werden, obwohl die anderen noch einwandfrei sind? Werden unterschiedliche Reifen miteinander kombiniert, wird das als Mischbereifung bezeichnet.
Doch ist eine Mischbereifung am Auto oder Motorrad überhaupt erlaubt? Welche Kombinationen sind zulässig? Dürfen Kfz-Besitzer Sommer- und Winterreifen mischen? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Was genau ist Mischbereifung?
Eine Mischbereifung liegt vor, wenn sich die an einem Fahrzeug montierten Reifen hinsichtlich der Profiltiefe, der Größe, der Breite, der Materialzusammensetzung sowie der Reifenart (Sommer- oder Winterreifen) unterscheiden. Die Unterschiede sind oft auch auf verschiedene Hersteller zurückzuführen.
Mischbereifung: Was ist erlaubt und was nicht?
Grundsätzlich ist eine Mischbereifung an einem Fahrzeug nicht verboten, es sei denn die Reifen unterscheiden sich in ihrer Größe. Muss beispielsweise einmal ein Notrad montiert werden, weil dies zur Weiterfahrt unbedingt nötig ist, kann es auch passieren, dass der Notreifen nicht dem Typ der anderen Reifen entspricht. Bei der Kombination von unterschiedlichen Reifen am Auto besteht also ein relativ großer Spielraum.
Laut ADAC hat eine Mischbereifung einen negativen Einfluss auf das Fahrverhalten. Eine unterschiedliche Profiltiefe, Gummimischung oder Profilgestaltung kann sich negativ auf die Fahrstabilität auswirken. Dies gilt nicht nur bei normalen Fahrbahnverhältnissen, sondern insbesondere auch auf nasser Fahrbahn. Besonders kritisch wird es, wenn sich ein Wasserfilm auf der Fahrbahn gebildet hat (Aquaplaning) und hier gebremst oder in Kurven gefahren werden soll.
Auch Winterreifen und Sommerreifen zu mischen, ist nach Meinung des ADAC nicht zu empfehlen, da Winterreifen aufgrund der speziellen Gummimischung andere Eigenschaften aufweisen und sich dadurch auch anders verhalten.
Grundsätzlich rät der ADAC davon ab, verschiedene Reifen am Auto anzubringen. Müssen Sie einen Reifen an Ihrem Fahrzeug ersetzen, sollte beim Nachkauf immer versucht werden, den gleichen Reifentyp zu erwerben.
Egal, welche Reifen Sie montieren und miteinander mischen wollen – in jedem Fall sollten Sie darauf achten, dass diese nicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern unterschreiten. Folgende Arten der Mischbereifung sind grundsätzlich zulässig:
- Mischung von Reifen, die nicht demselben Modell entsprechen bzw. nicht denselben Hersteller haben
- Mischung von Sommer und Winterreifen
- Mischung von Reifen unterschiedlicher Profiltiefen
- Mischung von Runflat-Reifen und Standardreifen
Es ist allerdings nicht erlaubt, Reifen unterschiedlicher Größen zu montieren. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn im Fahrzeugschein darauf hingewiesen wird, dass eine unterschiedliche Reifengröße auf Vorder- und Hinterachse zulässig ist.
Mischbereifung am Motorrad: Ist das zulässig? Auch beim Motorrad ist eine Mischbereifung grundsätzlich erlaubt. Hat Ihr Motorrad also unterschiedliche Reifen, hat das keinerlei Konsequenzen für Sie.
Unterschiedliche Reifen auf einer Achse: Geht das?
Unterschiedliche Reifen pro Achse sind zwar erlaubt, jedoch nicht zu empfehlen. Sollte es nicht möglich sein, Reifen des gleichen Reifentyps zu erhalten, sollten verschiedene Reifen auf einer Achse vermieden werden. Das heißt, zumindest die Reifen, welche auf derselben Achse (Vorder- oder Hinterachse) angebracht werden, sollten einheitlich sein.
Grundsätzlich sollten die Reifen, die ein besseres Profil aufweisen, immer auf der Hinterachse montiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug per Front- oder Heckantrieb betrieben wird.
Achten Sie bei der Bereifung auch immer auf die Angaben in der Bedienungsanleitung. Die darin enthaltenen Vorgaben sollten in jedem Fall eingehalten werden, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit neuen Reifen bestücken wollen.
Sommer- und Winterreifen mischen: Was ist zu beachten?
Wenn Sie Winter- und Sommerreifen mischen, eignen sich folgende Kombinationen am besten:
- vorne nur Sommerreifen und hinten nur Winterreifen
- vorne nur Winterreifen und hinten nur Sommerreifen
Mischbereifung im Winter: Während der kalten Jahreszeit sollten Sie auf eine Mischbereifung mit Winterreifen und Sommerreifen verzichten, da in Deutschland mit dem Eintreten von winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht besteht.
Alle Reifen am Auto müssen demnach den Vorschriften für Winterreifen entsprechen. Ob dies der Fall ist, erkennen Sie an dem Alpine-Symbol auf der Reifenflanke. Eine Kombination von Winterreifen und Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen ist aber zulässig.
Georg meint
3. Dezember 2022 at 21:05
Bei gut (im Dunklem) gelagerten Reifen sind auch ältere als 10 Jahre durchaus noch verwendbar. So ist es eine Empfehlung, ein nicht verwendetes Ersatzrad mit einem zweiten gleichen Rad und gleichem Reifenhersteller auf einer Achse zu fahren. Bei Großserien-PKW-Herstellern ist es kaum ein Problem, ein gleiches Ersatzrad aufzutreiben. Sorgfältige Kontrolle auf Risse sollte auch bei neuwertigen Reifen selbstverständlich sein. Möglichst auch aus demselben Baujahr, da die Profilierungen geändert werden! Ich habe die Shore-Härte von fast 20 Jahre alten Ersatz-Reifen gemessen, die waren noch weich und nach zweijährigen Einsatz (max. Geschwindigkeitsbereich bis H) noch ohne Rissbildung. Dagegen fanden sich bei Neureifen eines großen Reifenherstellers bereits nach 3 Jahren Einsatz Risse an der Außenkante!
Dieter meint
9. Januar 2021 at 20:15
Mischbereifung ist verboten.
Unter Mischbereifung versteht man Radialreifen und Diagonalreifen auf einem AUTO zu verwenden.
Versicherungen können bei ungleicher Bereifung unter Umständen den Schadenersatz verweigern.
Es dürfen wegen der Betriebserlaubnis nur zulässige Reifen ( z.B. Größen) benutzt werden.
Der Reifen ist die einzige Verbindung zur Fahrbahn. Er soll alle Fehler des Fahrers ausbügeln.
Obwohl der Reifen oft mehr kann als der Fahrer, ist er kein Schutzengel. Bestenfalls dessen Gehilfe.
Thomas meint
19. Juli 2020 at 12:47
Nicht das Gesuchte ich wollte wissen wenn zum Beispiel vorne 205/50/16R montiert wurde ob an der Hinterachse 205/55/16R montiert werden darf. Im Fahrzeugschein steht nur 205/50 und der Reifenhändler hat gemeint die passen.
Jetzt schleifen die Hinterreifen am Radkasten.
erkan meint
5. Oktober 2020 at 0:17
das get ok. gruss erkan y.
Ursel meint
7. Juni 2023 at 15:14
Ich hätte mal eine Frage, wir sind im Urlaub in der Türkei, leider ist uns unterwegs hinten links der Reifen geplatzt. In Serbien hatten sie zwar die richtige Reifen Größe, aber leider nur einen Winterreifen. Jetzt meine Frage, dürfen wir in Deutschland damit den restlichen Sommer fahren, da wir nächstes Jahr sowieso neue Sommer Reifen brauchen?
Robert meint
31. März 2021 at 10:41
Ohne zu wissen welches Auto das ist, würde ich aus dem Bauch heraus sagen, das passt nicht. Ein 205/55R16 ist einem 205/50R17 in den Außenabmessungen ähnlich aber 17″-Felge (nicht 16″), meist wird dann aber der 225/45R17 genutzt.
Marcel F meint
16. Juli 2023 at 23:10
Nun ja…Diagonal-Reifen gibt’s nur noch bei Oldtimern ..
Also etwas überholt, diese Aussage.
Jürgen H. meint
10. Juni 2020 at 1:38
Hallo,
ich finde leider konkret zu meinem Thema nichts Passendes:
Ich habe 20 Zoll Sommerreifen mit Reifenbreite 255 hinten. Vorne habe ich 19 Zoll Winterreifen mit Reifenbreite 225. Im Fahrzeugschein ist logischerweise nur eins von beiden eingetragen (19 Zoll), aber die Reifengröße ist verschieden (im Fahrzeugschein steht 19 Zoll mit 225 und 19 Zoll mit 255).
Habe ich nun etwas zu befürchten oder ist im Fahrzeugschein ersichtlich, dass es erlaubt ist? Also mich stören die 19 und 20 Zoll – das ist verschieden und im Fahrzeugschein natürlich nicht so eingetragen.
LG
Jura
Robert meint
31. März 2021 at 10:37
Es ist nicht erlaubt, wenn es nicht explizit eingetragen wurde. Also die Felge W mit der Reifengröße X auf der Vorderache und die Felge Y mit der Reifengröße Z auf der Hinterache. Mir fällt jetzt auch kein TÜV-Prüfingenieur ein, den man damit behelligen könnte und nicht kopfschüttelnd wortlos die Tür vor der Nase zu macht.
Das einzige Auto das mir bekannt ist mir unterschiedlichen Felgendurchmessern ist der aktuelle Porsche 911 Turbo und auch hier steht das explizit in den COC-Papieren der Zulassung.
Donatas meint
23. Januar 2023 at 14:01
Hallo ich habe virne 215/55/r16 und hinten 215/60/r16 drauf. Ist das erlaubt?