Kurz & Knapp: Mischkonsum und seine Folgen
Der offizielle Begriff für Mischkonsum lautet „multipler Substanzgebrauch“. Damit ist der Konsum mehrerer Rauschmittel gemeint, z. B. Alkohol und Drogen oder verschiedene Arten von Drogen.
Mischkonsum kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Mischkonsum signalisiert den Behörden üblicherweise, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen, sodass häufig eine MPU angeordnet wird.
Potenzierung von Gefahren des Drogenkonsums
Inhaltsverzeichnis
Drogen wie Crystal Meth sind allein bereits gefährlich genug. Manche Konsumenten jedoch nehmen sogar mehrere Arten von Drogen gleichzeitig oder kurz hintereinander ein, z. B. LSD und Crystal Meth oder Speed und MDMA. Aber auch eine Kombination von Alkohol und Drogen ist möglich. Der Fachbegriff für eine solche Drogeneinnahme ist „multipler Substanzgebrauch“, während die umgangssprachliche Bezeichnung „Mischkonsum“ lautet.
Welche Gründe gibt es für einen Mischkonsum? Welche Wirkung hat diese Art der Drogeneinnahme? Wird bei Mischkonsum mit Alkohol am Steuer immer die Fahrerlaubnis entzogen? All diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.
Welche Folgen hat der Mischkonsum?
Warum kombinieren manche Menschen verschiedene Drogen miteinander? Mögliche Gründe für einen Mischkonsum von berauschenden Substanzen sind unter anderem diese:
- Neugierde, Experimentierfreudigkeit
- Hoffnung auf eine verstärkte Wirkung
Durch die Einnahme verschiedener Drogen, die zeitlich so erfolgt, dass sich deren Wirkungen überlappen, entstehen gesundheitlich gefährliche Effekte. Diese unterscheiden sich je nach den Drogen, die dabei konsumiert werden. Ein besonders hohes Risiko besteht bei der Kombination von Drogen und Alkohol. Im Folgenden sind einige Beispiele für Mischkonsum und deren Folgen aufgelistet:
- Tabak und Alkohol: Dieser Mischkonsum ist relativ weit verbreitet. Gesundheitliche Folgen sind ein erhöhtes Risiko einer Krebs- sowie einer Herz-Kreislauf-Erkrankung. Außerdem kann es zu Erektions- bzw. Menstruationsstörungen kommen.
- Cannabis und Alkohol: Dieser Mischkonsum beinhaltet die Gefahr von Übelkeit bzw. Erbrechen. Darüber hinaus werden die Orientierungsfähigkeit und das Reaktionsvermögen stark beeinträchtigt. Auch Halluzinationen sind möglich.
- MDMA (Ecstasy) und Alkohol: Dieser Mischkonsum erhöht die Gefahr einer Alkoholvergiftung sowie von Leberschäden. Außerdem kann es zu Überhitzungserscheinungen kommen. Bei langfristigem Mischkonsum sind Gedächtnisstörungen möglich.
- LSD und Cannabis: Dieser Mischkonsum erhöht die Gefahr einer Psychose.
Ist bei Mischkonsum der Führerschein sofort weg?
Da bei einem Mischkonsum Drogen eingenommen werden, ist die Frage naheliegend, wie sich dies auf die Fahrerlaubnis und den Führerschein auswirkt. Denn Drogen am Steuer sind verboten.
Das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr hat in der Regel diese Sanktionen zur Folge:
- Zum ersten Mal gegen das Drogengesetz verstoßen: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
- Zum zweiten Mal gegen das Drogengesetz verstoßen: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot
- Zum dritten Mal gegen das Drogengesetz verstoßen: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot
Wird ein Mischkonsum festgestellt, beispielsweise von Alkohol und Cannabis („Gras“ in der Umgangssprache), kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 3 Absatz 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG):
Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.
In der Regel ist ein Mischkonsum für den Gesetzgeber ein Zeichen dafür, dass der betroffene Verkehrsteilnehmer ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Dabei muss es sich bei dem Mischkonsum nicht unbedingt um Alkohol und Cannabis handeln; auch z. B. Cannabis und Speed disqualifizieren den Konsumenten normalerweise als Inhaber eines Führerscheins.
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