Sanktionen für einen Mittelfinger im Straßenverkehr
Straftat | Sanktion |
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Beleidigung nach § 185 StGB | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Kurz & knapp: Mittelfinger im Straßenverkehr
Ja. Zeigen Sie jemandem den Mittelfinger im Straßenverkehr, so stellt dies eine Straftat dar. Sie machen sich dann der Beleidigung im Straßenverkehr gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig.
Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, wenn Sie jemandem einen Stinkefinger im Straßenverkehr zeigen, wird individuell vor Gericht festgelegt. In besonders schweren Fällen kann für diese Art der Beleidigung eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.
Erhalten Sie eine Anzeige wegen einem Mittelfinger im Straßenverkehr, so müssen Sie sich nicht zu der Sache äußern. Sie können von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Zudem empfiehlt es sich in diesem Fall, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Sie beraten und ggf. vor Gericht vertreten.
Beleidigung im Straßenverkehr – Mehr im Video
Mittelfinger im Straßenverkehr anzeigen
Inhaltsverzeichnis
Im Straßenverkehr können die Emotionen schnell hochkochen. Staus, Zeitdruck und eine falsche Fahrweise führen mitunter schnell dazu, dass einem Verkehrsteilnehmer die Sicherungen durchbrennen.
Häufig wird dann ein Mittelfinger im Straßenverkehr gezeigt. Dieser soll dem Gegenüber suggerieren, was derjenige von ihm bzw. seinem Verhalten hält. Sind Sie Opfer einer solchen Beleidigung geworden, können Sie eine Anzeige gegen den Betroffenen erstatten.
Von Amts wegen wird diese Straftat nicht verfolgt, sodass ein Strafantrag dringend erforderlich ist. Die Polizei wird dann die Ermittlungen aufnehmen. Allerdings sollten Sie sich hierbei nicht zu große Hoffnungen auf einen positiven Ausgang machen.
Nicht immer lässt sich das Zeigen von einem Mittelfinger im Straßenverkehr nachweisen, sodass die Ermittlungen in diesem Fall häufig an dem Punkt zum Erliegen kommen, an dem es Aussage gegen Aussage steht.
Gut zu wissen: Nicht selten kommt es vor, dass sich beide streitenden Parteien den Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen. Stellen beide Betroffenen eine Anzeige, kann der Richter gemäß § 199 von einer Bestrafung absehen, da es sich um eine wechselseitig begangene Beleidigung handelt.
Mittelfinger im Straßenverkehr: So beweisen Sie die Beleidigung
Viele Betroffene fragen sich: „Lohnt sich eine Anzeige wegen einem Stinkefinger im Straßenverkehr überhaupt?“. Wie bereits erwähnt, ist es tatsächlich so, dass viele Ermittlungen zu dieser Straftat im Sande verlaufen.
Denn ein Stinkefinger im Straßenverkehr lässt sich oft nur schwer nachweisen. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Verurteilung komplett ausgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang sind Zeugen von großer Bedeutung.
Bekommen Sie mit, dass auch andere Ihren Streit verfolgen, sprechen Sie diese Menschen aktiv an und lassen Sie sich in jedem Fall die Kontaktdaten geben. Sind Zeugen des Vorfalls vorhanden, haben Sie gute Chancen, dass der Verkehrsteilnehmer, welche Sie beleidigt hat, eine Strafe bekommt.
Mittelfinger im Straßenverkehr: Diese Strafe droht
Doch welche Strafe zieht das Mittelfinger zeigen im Straßenverkehr eigentlich konkret nach sich? Grundsätzlich handelt es sich dabei um die Straftat der Beleidigung. Das Strafmaß für eine solche wird in § 185 StGB definiert:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In aller Regel führt das Zeigen von einem Mittelfinger im Straßenverkehr nicht zu einer Freiheitsstrafe. Üblich ist hierbei eine Geldstrafe für den Betroffenen. Deren Höhe wird in Tagessätzen festgelegt.
Diese bemessen sich am Einkommen des Verurteilten. Die Anzahl der Tagessätze wird durch den Richter festgelegt. In das Urteil fließen alle Umstände ein, welche zu der Tat geführt haben.
Wichtig: Eine Geldstrafe wird an die Staatskasse gezahlt. Der Geschädigte erhält nichts davon. Er hat aber ggf. die Möglichkeit, einen Antrag auf Schmerzensgeld zu stellen. Dieser wird in einem separaten Verfahren bearbeitet und das Gericht entscheidet, in welcher Höhe dem Betroffenen eine Zahlung zusteht.
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