Kurz & knapp: Mobile Blitzer
Mobile Blitzer können im Gegensatz zu den fest installierten Modellen bei der Geschwindigkeitsmessung mit einem gewissen Überraschungseffekt aufwarten, da sie flexibel am Straßenrand aufgestellt werden können.
Die Funktionsweisen mobiler Blitzer sind unterschiedlich. So ist beispielsweise eine Messung durch Nachfahren möglich oder es kommt eine Lasertechnologie zum Einsatz.
Bei der mobilen Tempomessung kann es immer wieder zu Messfehlern kommen. Daher sollten Sie das Messergebnis stets kritisch hinterfragen, wenn Ihnen daran etwas komisch vorkommt, und ggf. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Mobile Radarfallen werden häufig genutzt
Inhaltsverzeichnis
Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Unfallursachen. Rasen Autofahrer über die Straße, können diese nicht mehr rechtzeitig abbremsen, wenn ein Hindernis auftaucht. Auch daher setzt die Polizei verstärkt auf Blitzer und Radarfallen, um die Geschwindigkeit zu kontrollieren.
Die Messungen können auf unterschiedliche Weisen vonstattengehen. So gibt es zum Beispiel stationäre und mobile Blitzer. Letztere haben den Vorteil, dass die Standorte nicht bekannt sind und somit ein gewisser Überraschungseffekt erzielt werden kann.
Blitzen mobile Blitzer immer ohne Blitz? Können Sie die Messung anfechten, wenn der Blitzer mobil zum Einsatz kam? Welche Toleranz wird abgezogen? All jenen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend, wie eine mobile Blitzanlage funktioniert.
Wie funktionieren neue mobile Blitzer?
Mobile Blitzer können über unterschiedliche Funktionsweisen verfügen. Ähnlich wie auch die stationären Modelle der Geschwindigkeitsmessung, arbeiten mobile Blitzgeräte häufig mit elektromagnetischen Wellen oder speziellen Lichtsignalen, welche vom jeweiligen Kfz reflektiert und an das Messgerät zurückgesendet werden.
Es gibt auch mobile Blitzer, die aus einem Fahrzeug heraus bedient werden können. Häufig kommt auch die Frage „Blitzen mobile Blitzer eigentlich?“ auf. Je nach Modell kann sich die Antwort unterscheiden. Es gibt auch die mobile Geschwindigkeitsmessung ohne Blitz. Folgende Modelle kommen dabei in Betracht:
- Nachfahren durch Polizeibeamte: Messen Polizisten die Geschwindigkeit mit einem mobilen Blitzer aus dem Fahrzeug heraus, wird kein Blitzerfoto angefertigt. Es wird viel mehr ein Video aufgezeichnet, welches als Beweismittel im Bußgeldverfahren genutzt werden kann.
- Lasertechnik: Die speziellen Laserstrahlen, die bei dieser Art der Geschwindigkeitsmessung zum Einsatz kommen, sind mit dem menschlichen Auge nicht zu erfassen. Durch den sich verringernden Abstand zwischen Messgerät und Fahrzeug kann das Tempo ermittelt werden. Kam es zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung, wird der Betroffene in aller Regel direkt mit dem Verstoß konfrontiert, da bei dieser Messmethode weder ein Foto noch ein Video angefertigt werden und diese somit nicht als Beweismittel in Betracht kommen.
- Schwarzlichtblitzer (mobil in Tunneln): Gerade im Tunnel wäre ein mobiler Blitzer, bei dem ein Blitz auslöst, eine Gefahrenquelle. Die Autofahrer könnten sich durch den grellen Blitz erschrecken und somit Unfälle verursachen. Daher kommen in Tunneln häufig Schwarzlichtblitzer zum Einsatz, bei denen kein Blitz auslöst.
Wo darf geblitzt werden? – Informationen dazu im Video
Kommen mobile Blitzer auch beim Motorrad zum Einsatz?
Kommen mobile Blitzer auf der Autobahn oder in der Stadt zum Einsatz, fragen sich Motorradfahrer häufig, ob ihr Fahrzeug von diesen Radarfallen überhaupt erfasst werden kann. Grundsätzlich ist dies natürlich möglich, allerdings kann sich die Ahndung einer Geschwindigkeitsüberschreitung als schwierig herausstellen.
Da der mobile Blitzer meistens von vorne auslöst, damit der Fahrer auf dem Blitzerfoto zu identifizieren ist, ergibt sich bei Motorradfahrern ein offensichtliches Problem: Dieser müssen sich an die Helmpflicht halten und sind somit nicht identifizierbar.
Da in Deutschland grundsätzlich die Fahrerhaftung gilt, kann auch nach Ermittlung des Halters der Verstoß nicht immer geahndet werden. Dies ist der Fall, wenn der Halter angibt, nicht der Fahrer gewesen zu sein.
Mobile Blitzer: Welche Toleranz wird abgezogen?
Bei den verschiedenen Arten der Geschwindigkeitsmessung ist stets eine Toleranz vom Messwert in Abzug zu bringen. Dadurch sollen eventuell auftretende Messfehler pauschal ausgeglichen werden. Der Toleranzabzug, wenn ein mobiler Blitzer genutzt wurde, gestaltet sich wie folgt:
- 3 km/h Abzug bei einer gefahrenen Geschwindigkeit unter 100 km/h
- 3 Prozent Abzug bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Bei Videonachfahrsystemen beträgt der Toleranzabzug stets 5 km/h bzw. 5 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
Können Radarwarner mobile Blitzer erfassen?
Mobile Blitzer sollen eigentlich vor allem einen Überraschungseffekt bringen. Die Standorte der stationären Messanlagen sind den meisten Autofahrern längst bekannt, sodass an genau dieser Stelle die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden kann.
Doch über so manche Blitzer-App können auch mobile Blitzer erkannt werden. Die App sendet dann ein entsprechendes Warnsignal aus. Dies ist allerdings verboten. § 23 Absatz 1c Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Mobile Blitzer: Die Messung anfechten
Egal ob stationäre oder mobile Blitzer, bei keiner Art der Geschwindigkeitsmessung können Fehler zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Dabei gibt es einige Fehlerquellen, die häufig auftreten. So kann es vorkommen, dass das Gerät nicht geeicht wurde oder das Personal einen mobilen Blitzer bedient, welches dafür nicht geschult wurde.
Erhalten Sie im Rahmen des Bußgeldverfahrens einen Bußgeldbescheid, sollte dieser immer überprüft werden. Entspricht der Vorwurf der Wahrheit? Ist es möglich, dass Sie tatsächlich zu schnell unterwegs waren?
Zweifeln Sie das Messergebnis an, können Sie binnen 14 Tagen nach Erhalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dieser ist schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens an die zuständige Bußgeldstelle zu richten.
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