Kurz & knapp: Gesetzliche Vorschriften zum Mofafahren mit Anhänger
Ja, grundsätzlich darf auch mit einem Mofa ein Anhänger gezogen werden.
Es gelten dieselben gesetzlichen Bedingungen wie für andere Anhänger auch (Gesamtgewicht, Anhängelast etc.).
In der Regel eignen sich vor allem Fahrradanhänger für die Ankupplung am Mofa.
Mofaanhänger: Was Sie wissen sollten
Inhaltsverzeichnis
Verkehrsrechtlich gilt das Mofa als ein fahrerlaubnis- und zulassungsfreies Fahrzeug. Um es fahren zu dürfen, ist lediglich eine Prüfbescheinigung und ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben. Ist bereits ein Führerschein vorhanden, reicht dieser als Nachweis der Fahrberechtigung. Wer vor 1965 geboren ist, darf ohnehin das Mofa fahren.
Doch wie verhält es sich bei einem Mofa mit Anhänger? Ist das überhaupt erlaubt und worauf ist dabei zu achten? Gibt es speziell für Mofa zugelassene Anhänger? Und was sollten Sie beim Mofa in puncto Anhängerkupplung wissen? Auf all dies gehen wir im nachfolgenden Ratgeber ein.
Mofa mit Anhänger: Das ist erlaubt!
Gemäß § 4 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist ein Mofa ein einspuriges Fahrräder mit Hilfsmotor, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h liegt. Ob mit diesen Fahrzeugen Hänger gezogen werden dürfen, kann in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Erfahrung gebracht werden. Und tatsächlich: Laut § 61a StVZO darf ein Mofa einen Anhänger ziehen.
Für diese Anhänger gelten grundsätzlich dieselben Bau- und Betriebsvorschriften wie für Fahrräder. Überschreiten Sie also nicht die Marke von 25 km/h, dürfen Sie an Ihrem Mofa einen entsprechenden Anhänger führen.
Welche Anhänger sind fürs Mofa geeignet?
Wie bereits erwähnt, benötigen Sie keinen speziellen Mofaanhänger. Es genügt, wenn Sie sich im Handel für einen geeigneten Fahrradanhänger entscheiden. Die Auswahl ist riesig. Für nahezu jede Funktion gibt es ein Modell. Wollen Sie für Ihr Mofa selbst einen Anhänger bauen, müssen Sie sich an den Maßgaben der StVZO orientieren.
Sie brauchen eine Anhängerkupplung für das Mofa
Oftmals erhalten Sie eine passende Kupplung beim Kauf des Fahrradanhängers. Ist diese nicht für das Mofa geeignet, können Sie aber auch im Fachgeschäft eine andere Anhängerkupplung finden. Wenn Sie sich für eine Kupplung zwischen Mofa und Anhänger entscheiden, sollten Sie unbedingt auf eine hochwertige Verarbeitung achten. Edelstahlkupplungen gibt es bereits ab 10 Euro.
Günter S meint
20. April 2022 at 13:24
Guten Tag
ich finde ,das Tema “ Mofa mit Anhänger“ ist in der STVZO /STVO nicht eindeutig geregelt !
Es heißt zwar, das nach § 61a StVZO Mofas mit Anhänger fahren dürfen . ABER , was ist mit den
Motorroller (Rex , Explorer usw.) die als Mofa in der Betriebserlaubnis eingetragen sind ?
ODER Motorroller, die vom Hersteller als MOFA gebaut wurden (25km/h, kurze Sitzbank, nur 1 Sitz eingetragen , keine Sozius-Fußstützen ) , dürfen solche Mofa-Roller auch mit Anhänger fahren ??
MOFA IST MOFA ,oder nicht ?
MM meint
9. September 2020 at 1:37
Darf man einen Fahrradanhänger den man an einer Mofa anhängen darf auch an einem Roller gedrosselt auf 25km/h – zb. piaggio zip 25 anhängen?
Günter meint
1. August 2021 at 12:34
Wenn eine Stützlast für Anhänger in der Betriebserlaubnis des Motorrollers
eingetragen ist, kann man mit den Roller einen Anhänger anhängen.
Anderenfalls kann man sich eine Anhängerkupplung zwar anbauen , die aber
von einen Kfz-Sachverständigen/Gutachter (DEKRA) abgenommen werden muss (Einzelabnahme).
Patrik meint
10. Oktober 2024 at 19:57
ja wenn ein motorroller auf 25 kmh getrosselt ist zählt er als mofa
Tobias C. meint
12. August 2020 at 2:13
Unlogisch:
Beim Auto traut man dem Fahrer zu mit Anhänger nicht schneller als 80 oder 100kmh (was ist erlaubt?) zu fahren. Man verlangt nicht, dass sich die Person noch ein zweites auf 100kmh gedrosseltes Auto zulegt und zulässt.
Aber genau das macht man beim Roller. Ich habe einen 50er-Roller bis 45kmh (50kmh), müsste mir aber einen Zweiten gedrosselten 50er-Roller zulegen, wenn Ich einen Anhänger ziehen will O_o .
Ich darf hinter einem Fahrrad auch einen 12m langen, 2,5m breiten und 4m hohen Anhänger ziehen.
Und das Gewicht scheint unbegrenzt.
Mit dem Pedelec habe Ich schon 150Kg (38Kg schwerer 100cm x 60cm Anhänger) gezogen. Das geht.
Ich überlege etwas zu ziehen dass evtl. 2,5m lang, 1,5m breit und 1,9m hoch ist.
Keine Ahnung was das leer wiegt. Bei 3,3-facher Grundfläche evtl. um die 150Kg leer.
Also machbar. Mit dem Roller wäre das natürlich einfacher. Auch was das Bremsen angeht.
Ist schon auffällig wie man auf das Bremsen beim Rad achten muss, wenn man sonst Roller fährt.
Die dicken Reifen und starken Bremsen, und dann auf einmal die dünnen Reifen und zwei Gummiklötze (keine Scheibenbremse oder Trommelbremse)…
Interessant wäre, wenn man den Anhänger nicht nur hinten dran hängen, sondern damit so verbinden könnte, dass man quasi ein Fahrzeug hat, der Roller auch in der Halterung steht. Bilde Ich mir evtl. nur ein, dass das Sicherer wäre. Rechtlich müsste es natürlich trennbar sein, sonst ist es ein neues Fahrzeug (ohne Zulassung).
Und diese kleinen Fahrradanhänger. Ich überlege einen Anhänger von 2,5m Länge (mit Kupplungsrohr), 1,5m Breite und 1,9m Höhe zu ziehen. Mir ist bei einem normalen Fahrradanhänger der beladen 150Kg hatte (so viel könnte der Anhänger leer wiegen) auch mal die Pfanne aus der Kupplung gerutscht.
mit so einer KFZ-Kupplung am Roller würde das nicht passieren.
Allerdings frage Ich mich, darf man Anhänger ohne Kennzeichen genau so parken wie mit?
Denn hinter einem Rad braucht kein Anhänger TÜV, Zulassung und damit Kennzeichen.
Dabei ist es auch egal ob der Anhänger Papiere hat. Denn Ich könnte ja einen identischen Anhänger ohne Papiere selbst bauen. Oder beim gekauften Anhänger die Plakette entfernen.
Einen KFZ-Anhänger darf man nicht nur abstellen, da steht in der Regel auch was von max. 2 Wochen.
Und wörtlich „Kraftfahrzeug-Anhänger“. Wenn Ich einen Anhänger hinter einem Rad also parken darf, dann evtl. sogar ohne diese Begrenhung, weil kein KRaftfahrzeug-Anhänger, weil mit dem Rad gezogen…
Aber das sieht ja keiner, wenn ich mit dem Rad weg bin…
Gibt es hier wirklich „weiße Flecken“ im Recht?
Reicht es ein Schild „Fahrrad/Mofa-Anhänger“ dran zu kleben, und die müssen das glauben?
Oder sollte man etwa ein Rad davor stellen O_o . Das Rad könnte man ja extra dafür immer mit dem Anhänger mitnehmen… Das wäre echt schräg…
Falls die Art der Kupplung, die verbreitete KFZ-Kupplung den Ausschlag gibt, wäre das schlecht.
Denn deren Stabilität (verglichen mit den kleinen Teilen vom Fahrrad) wäre ja sehr nützlich.
Wenn das so wäre, könnte man die Höhe der Kupplung ja ändern, so dass der Anhänger an kein Auto mehr gehängt werden kann.
Eleganter wäre es natürlich die Kupplung hinter dem Rad oder Roller auf KFZ-Standard wie beim Automobil anzubringen. Dann kann man leicht den Anhänger wechseln.
Es gibt für die KFZ-Kupplung auch Auflaufbremsen gebraucht ab/um 30 Euro.
Für Fahrradanhänger ist so etwas schwieriger zu bekommen, bzw. nicht zum Nachrüsten.
Gerade bei Fahrrädern oder Rollern (bis 25kmh) wäre so eine Auflaufbremse ideal bei solchen Anhängergewichten.
Krisztián P. meint
29. Mai 2019 at 17:33
Gibt unterschied wenn jemand eine 50 Kubik Roller hat mit 45Km/h und dann wollte Anhänger ziehen? Dürfen genauso nur 25 Km/h fahren? Haben unterschied beim Kg oder Aussengrösse grenze?
doc meint
19. Mai 2020 at 16:38
Nach DDR-Recht mit Typgeprüfter Anhängerkupplung. Der Anhänger muß eine ABE haben, Maximal 60 Kg Gesamtgewicht und nicht schneller als 40 kmh. Ebenso muss die Beleuchtung der des Zugfahrzeugs entsprechen. Also Bremslicht, Rücklicht und Blinker wen am Heck des Zugfahrzeug vorhanden. Es genügen einfache Heckleuchten, sie müssen aber mindestens ein E haben.
Steffen S meint
18. März 2022 at 22:04
Ich möchte in mein Roller ein Fahrradanhänger dran machen
Frage ist das erlaubt mus ich da zum tüf und das die das anschauen