Bußgeldkatalog: Mit dem Motorrad einen Verstoß im Straßenverkehr begangen
Motorrad-Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Mit dem Motorrad nur auf dem Hinterrad gefahren mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 50 € | |
Auf dem Motorrad freihändig gefahren | 5 € | |
Motorrad am Tag geführt, ohne Abblendlicht oder Tagfahrlicht einzuschalten | 10 € | |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 15 € | |
... mit Unfallfolge | 35 € | |
Motorrad geführt und dabei keinen geeigneten Schutzhelm getragen | 15 € | |
Ein Kind auf dem Motorrad ohne Schutzhelm befördert | 60 € | 1 |
Mehrere Kinder auf dem Motorrad ohne Schutzhelm befördert | 70 € | 1 |
Eine andere Person auf dem Motorrad ohne besonderen Sitz befördert | 5 € | |
Ein Kind unter 7 Jahren auf dem Motorrad ohne besonderen Sitz bzw. einen Schutz für die Füße befördert | 5 € | |
Beifahrer auf dem Motorrad ohne vorschriftsmäßiges Haltesystem befördert | 5 € | |
Motorrad abgeschleppt | 10 € |
Kurz & knapp: Bußgeldkatalog für das Motorrad
Für Motorradfahrer gelten besondere Vorschriften zum Beispiel bezüglich der Sicherheitskleidung und der Personenbeförderung.
Motorradfahrer sind dazu verpflichtet, einen Schutzhelm zu tragen, andernfalls kann ein Bußgeld die Folge sein. Dieses erhöht sich, wenn ein oder mehrere Kinder ohne Helm befördert werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Werden Personen auf dem Motorrad befördert, müssen für diese ein Sitz, ein Haltesystem und Fußstützen vorhanden sein. Mehr dazu lesen Sie hier.
Übersicht zu speziellen Themen rund ums Motorrad:
Welche Vorschriften macht die StVO zum Motorrad?
Inhaltsverzeichnis
Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt in Deutschland vor, wie sich Fahrzeugführer von sämtlichen Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zu verhalten haben. Doch sind diesbezüglich auch besondere Vorschriften für Motorradfahrer enthalten?
In der Tat gibt es für Fahrer von Krafträdern gesonderte Regelungen und einen Bußgeldkatalog für das Motorrad. Wenn Sie als Motorradfahrer gegen das Verkehrsrecht verstoßen, kann Ihnen ebenfalls ein Bußgeld drohen.
Welche besonderen Vorschriften gibt es gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Motorradfahrer, deren Verletzung ein Bußgeld gemäß dem Bußgeldkatalog für das Motorrad zur Folge haben könnte?
- Krafträder dürfen grundsätzlich nicht abgeschleppt werden (§ 15a Abs. 4 StVO).
- Das Motorrad darf nicht freihändig gefahren werden (§ 23 Abs. 3 StVO).
- Motorradfahrer dürfen sich nicht an andere Fahrzeuge anhängen (§ 23 Abs. 3 StVO).
- Mit dem Motorrad darf nicht nur auf dem Hinterrad gefahren werden.
- Ein liegengebliebenes oder defektes Motorrad kann geschoben werden (§ 23 Abs. 2 StVO).
- Die Füße müssen zu jeder Zeit auf den Fußrasten sein, es sei denn, der Straßenzustand erfordert anderes (§ 23 Abs. 3 StVO).
Gibt es besondere Vorschriften für das Motorrad auch in Bezug auf Geschwindigkeit, Abstand oder Überholen? Nein, Motorradfahrer müssen sich diesbezüglich an dieselben Regelungen der StVO halten wie alle anderen Fahrzeugführer auch.
Verkehrszeichen für das Motorrad
Der folgenden Tabelle können Sie die wichtigsten Motorrad-Verkehrszeichen entnehmen.
Verkehrsschild | Nummer | Bedeutung |
---|---|---|
1022-12 | Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei | |
255 | Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas |
Beleuchtung am Motorrad laut StVO
Krafträder mit oder ohne Beiwagen müssen gemäß § 50 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit einem nach vorne wirkenden Scheinwerfer ausgerüstet sein. Es darf laut § 52 StVZO nur ein Nebelscheinwerfer vorhanden sein, auch wenn ein Beiwagen mitgeführt wird.
Krafträder ohne Beiwagen müssen mit genau einer Schlussleuchte und einem Rückstrahler ausgestattet sein. Sie gehören im Übrigen zu den Fahrzeugen, die keine Rückfahrscheinwerfer benötigen. Bremsleuchten sind aber an Motorrädern in der Regel notwendig.
Leuchten zur Kenntlichmachung der seitlichen Begrenzung braucht ein Motorrad übrigens nicht zu haben, es sei denn, es ist ein Beiwagen vorhanden.
Wann müssen Motorradfahrer aber welches Licht einschalten? In Bezug auf die Beleuchtung des Motorrads gilt gemäß § 17 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Folgendes:
Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
Bei Regen, Schnee oder Nebel darf der Nebelscheinwerfer verwendet werden. Dieser darf bei solcher Witterung allein leuchten, ohne dass ein zusätzliches Licht eingeschaltet ist.
Helmpflicht auf dem Motorrad
Besteht in Deutschland eigentlich eine Helmpflicht für Motorradfahrer? Die Straßenverkehrs-Ordnung legt in der Tat in § 21a Abs. 2 fest, dass ein Schutzhelm während der Fahrt getragen werden muss, wenn ein Kraftrad geführt wird. Dies gilt für alle Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h.
Im Übrigen gilt das nicht nur für den Motorradfahrer selbst, sondern auch für sämtliche Beifahrer. Die Helmpflicht gilt allerdings nicht, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt werden. Wird die Helmpflicht missachtet, droht ein Bußgeld gemäß dem Bußgeldkatalog für das Motorrad:
- Fahrer ohne Schutzhelm: 15 Euro
- Kind ohne Schutzhelm: 60 Euro
- Mehrere Kinder ohne Schutzhelm: 70 Euro
Personenbeförderung auf dem Motorrad
Wollen Sie einen anderen Erwachsenen oder ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen, gibt es hierbei einiges zu beachten. Gemäß § 21 Abs. 1 StVO muss für Beifahrer ein besonderer Sitz vorhanden sein. Konkreter wird in Bezug auf die Beförderung von Personen die StVZO. Demnach müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sitz: Der Beifahrer braucht einen Sitz, es sei denn, es handelt sich um ein Kind unter sieben Jahren, welches einen besonderen Sitz hat und mit den Füßen nicht in die Speichen geraten kann, etwa durch Radverkleidungen oder Ähnliches (§ 35a Abs. 9 StVZO).
- Haltesystem: Damit ein Beifahrer befördert werden kann, muss das Motorrad mit einem Haltesystem für diesen ausgerüstet sein (§ 61 Abs. 1 StVZO).
- Fußstützen: Auch für den Beifahrer müssen auf beiden Seiten Fußstützen vorhanden sein (§ 61 Abs. 2 StVZO).
Motorrad parken: Wo ist es erlaubt?
Mit dem Motorrad dürfen Sie grundsätzlich dort parken, wo auch Pkw-Fahrer stehen dürfen. Im Umkehrschluss heißt das, dass für Motorradfahrer überall ein Parkverbot gilt, wo ein solches für Autofahrer besteht. Ein spezieller Motorrad-Bußgeldkatalog greift bei Parkverstößen mit dem Motorrad nicht – es gilt der allgemeine Bußgeldkatalog.
Auch wenn sie dazu einladen – Bürgersteige sind für Motorräder tabu. Da diese nicht viel Platz einnehmen, gehen die Fahrer oft davon aus, dass es legitim ist, das zweirädrige Gefährt dort abzustellen, da dadurch kaum Fußgänger behindert werden.
Der Parkstreifen, also der rechte Streifen auf der Fahrbahn, der entlang einer öffentlichen Straße verläuft, ist ebenfalls von Motorradfahrern zu benutzen. Auch wenn es parkplatzsuchenden Autofahrern oft missfällt, dass die vergleichsweise kleinen Fahrzeuge eine ganze Parkbucht blockieren – Motorräder dürfen hier geparkt werden, wenn dies nicht durch ein Zusatzzeichen verboten wird.
In vielen Städten gibt es außerdem spezielle Motorradparkplätze. Es handelt sich dabei um kleinere Parkflächen mit einer geringen Zahl an Stellplätzen (in der Regel 2 bis 15). Durch ein Zusatzschild werden diese für Motorradfahrer freigegeben. Ein Parkbereich speziell für Motorräder kann aber auch auf einem Parkplatz oder einem Parkstreifen eingerichtet sein.
Übrigens: Gemäß § 61 Abs. 3 StVZO muss jedes Motorrad mit mindestens einem Ständer ausgerüstet sein.
Rene meint
16. April 2023 at 11:17
Welche Strafen folgen bei fahren mit einer Abgasanlage ohne die keine Kat hat und keine ABE/Teilegutachten?
Sewie meint
2. Oktober 2022 at 9:53
Hallo, kann jemand mir helfen. Meine Efrai hat meinem 16 die gute Idee in den Kopf gesetzt er könnte den 125 Kubik Führerschein machen, sie würde ihm auch eine Vespa kaufen usw. Könt ihr mir sagen zb sagen wie schnell er danit fahren darf, welche Strecken usw. Ich bin nämlich dagegen, denn er ist gross, aber sehr schmal und könnte das Ding nixht mal halten ohne die anderen Gedahren überhaut. Vielen lieben Dank
Heinrich F meint
24. September 2022 at 0:00
Motorrad auf der Fahrbahn zum Parken abgestellt und komplett mit einer Abdeckplane zugedeckt.
Erlaubt?
Peter P. meint
5. November 2020 at 14:25
Motorräder werden in Berlin auf dem Bürgersteig geparkt. Dafür existiert extra eine „Duldung“. Wer auf der Straße parkt muss in Parkzonen extra einen Parkschein ziehen, auf dem Bürgersteig jedoch nicht.
Sabine A. meint
23. Juli 2020 at 11:53
Eine Freundin aus der Schweiz hat sich an einer Töff Fahrschule angemeldet, um dort ihren Motorradführerschein zu machen. Nächstes Jahr würde sie mich gerne mit dem Motorrad besuchen kommen und hat mich gefragt, welche speziellen Vorschriften in Deutschland gelten. Ich werde ihr mitteilen, dass es eine Helmpflicht gibt und dass sie einen Sitz, ein Haltesystem und Fußstützen braucht, um mich bei sich auf dem Motorrad eine Runde mitzunehmen.
Jürgen W. meint
31. März 2020 at 9:52
Parken!wo auch Controle durch Ordnungs Amt,oder Camera,um Misbrauch(Schaden)vor zu Beugen.