Kurz & knapp: Ein verkehrstaugliches Mountainbike
Beim Kauf ist ein Mountainbike meist nicht verkehrssicher nach StVZO, da es sich eher um ein Sportgerät handelt. Sie müssen daher nachrüsten.
Zu einem regelkonformen Fahrrad gehören unter anderem Rückstrahler, Klingel und Scheinwerfer.
Bei einer Verkehrskontrolle kann ein nicht verkehrssicheres MTB Bußgelder bis zu 35 Euro bei Gefährdung oder einem Unfall verursachen.
Vom Sportgerät zum sicheren Verkehrsmittel
Inhaltsverzeichnis
Wer mit eigener Kraft – abseits von befestigten Straßen und Wegen – das Gelände erkunden möchte, ist mit einem Mountainbike gut beraten. Denn durch die breiteren Reifen mit starkem Profil bieten diese auch bei schlammigen oder sandigen Untergründen guten Halt.
Allerdings wird bei der Grundausstattung eines Mountainbikes in der Regel auf verschiedene Bauteile verzichtet, wie zum Beispiel die Klingel oder eine Lichtanlage. Aus diesem Grund sind diese Fahrräder häufig nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Kriterien ein Mountainbike, das als verkehrssicher gilt, erfüllen muss. Außerdem klären wir, welche Sanktionen drohen, wenn Sie ohne die entsprechende Ausstattung unterwegs sind.
Warum ist ein Mountainbike nicht verkehrssicher?
Damit Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen diese über bestimmte Ausstattungsmerkmale verfügen. Die Vorschriften dafür sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beinhaltet und sollen ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten.
So müssen verkehrssichere Fahrräder gemäß §§ 63 – 67 StVZO unter anderem über eine Klingel, Beleuchtung sowie Rückstrahler und Bremsen verfügen. Da es sich beim Mountainbike eigentlich eher um ein Sportgerät handelt als um ein Fortbewegungsmittel für den Alltag, fehlen solche Bauteile häufig.
Um Ihr Mountainbike verkehrssicher bzw. verkehrstauglich zu machen, müssen Sie daher mit weiteren Kosten und auch etwas Aufwand rechnen. Geraten Sie allerdings ohne entsprechende Ausrüstung in eine Verkehrskontrolle, droht ein Bußgeld.
MTB verkehrssicher machen: Dies ist notwendig!
Möchten Sie ein Mountainbike gemäß StVZO verkehrssicher nachrüsten, muss dieses über folgende Bestandteile verfügen:
- weißer Scheinwerfer vorne
- weißer Rückstrahler vorne
- rotes Rücklicht hinten
- rote Rückstrahler hinten
- zwei gelbe Rückstrahler je Pedal
- zwei gelbe Speichenrückstrahler (Katzenaugen) je Rad bzw. alternativ weißes reflektierendes Material an den Speichen, Felgen oder Reifen
- Klingel
- zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen (eine je Rad)
Darüber hinaus gibt es noch weitere Ausrüstungsgegenstände, die dazu beitragen können, dass Ihr Mountainbike verkehrssicher und für den Alltag in der Stadt bereit ist. Dazu zählen unter anderem Schutzbleche oder ein Gepäckträger. Diese werden vom Gesetzgeber allerdings nicht vorgeschrieben.
Sanktionen für ein nicht verkehrssicheres Fahrrad bzw. Mountainbike
Fehlen wichtige Bauteile, welche Ihr Mountainbike verkehrssicher machen, kann dies im Zuge einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld bzw. Verwarngeld nach sich ziehen. Fehlt zum Beispiel eine Klingel oder ist diese defekt, kostet dies 15,00 Euro.
Verfügt Ihr Mountainbike über keine entsprechende Beleuchtung, sind dafür in der Regel 20,00 Euro fällig. Allerdings kann das Verwarngeld gemäß Bußgeldkatalog bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder wenn ein Unfall die Folge war, auch auf 25,00 bzw. 35,00 Euro erhöht werden.
Ist Ihr Mountainbike nicht verkehrssicher, kann dies aber auch einen Punkt nach sich ziehen. Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund der nicht vorschriftsmäßigen Ausstattung die Sicherheit des Verkehrs in wesentlicher Art und Weise beeinträchtigt wurde. Darüber hinaus ist ein Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro fällig.
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