Bußgeldtabelle: Verstöße in der Probezeit
Beschreibung | Auswirkung |
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A-Verstoß in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
B-Verstoß in der Probezeit | Keine Folge (außer die normale Ahndung für den entsprechenden Verstoß) |
Zwei B-Verstöße | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
B-Verstoß und anschließend ein A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet. |
In der verlängerten Probezeit zwei B-Verstöße | Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ausgesprochen. |
Bei noch zwei weiteren B-Verstößen | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Bußgeldrechner: Zu schnell in der Probezeit
Kurz & knapp: Nach dem Aufbauseminar wieder geblitzt worden
Wurden Sie als Fahranfänger nach dem Aufbauseminar nochmal geblitzt, kommen zunächst einmal die mit dem Tempoverstoß zusammenhängenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu. Ob zusätzlich probezeitrelevante Maßnahmen fällig werden, hängt davon ab, mit wie viel km/h Sie geblitzt wurden.
In diesem Fall haben Sie sich den zweiten A-Verstoß in der Probezeit geleistet. Darauf folgen normalerweise eine kostenpflichtige Verwarnung sowie die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Wurden Sie zwar nach dem Aufbauseminar geblitzt, haben sich allerdings eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h geleistet, müssen Sie sich lediglich auf die jeweiligen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Von probezeitrelevanten Konsequenzen bleiben Sie hier verschont.
Aufbauseminare sollen zu einem besseren Fahrverhalten beitragen
Inhaltsverzeichnis
Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog außerdem mit speziellen Maßnahmen rechnen, wenn sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen.
Dazu gehört mitunter das sogenannte Aufbauseminar. Dabei werden die jeweiligen Regelmissachtungen im Straßenverkehr besprochen. Anschließend sollen Lösungsvorschläge für ein besseres Verhalten erarbeitet werden. Ein solches Seminar wird angeordnet, wenn sich Führerscheinneulinge einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leisten.
Doch was, wenn auffällig gewordene Anfänger nicht aus ihren Fehlern gelernt haben und nach dem Aufbauseminar erneut geblitzt werden? Was in einem solchen Fall geschieht, erklären wir im Ratgeber.
Geblitzt nach dem Aufbauseminar: Wie geht es nun weiter?
Normalerweise soll ein Aufbauseminar Fahranfängern die Möglichkeit geben, das in der Fahrschule erworbene Wissen aufzufrischen, damit sie sich im Anschluss korrekt im Verkehr verhalten. Dies scheint jedoch nicht bei jedem jungen Fahrer zu fruchten, denn es gibt immer wieder Führerscheinneulinge, die nach dem Aufbauseminar abermals geblitzt werden.
Mit welchen Konsequenzen Sie daraufhin rechnen müssen, ist davon abhängig, um wie viele km/h Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. Daraus ergeben sich zwei mögliche Optionen:
- Sie wurden in der Probezeit geblitzt und das nach einem Aufbauseminar. Nach dem Toleranzabzug waren Sie 21 km/h oder mehr zu schnell. In diesem Fall handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser zieht eine Verwarnung sowie die Empfehlung nach sich, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Sie wurden zwar geblitzt nach einem Aufbauseminar in der Probezeit, waren allerdings maximal 20 km/h zu schnell unterwegs. Hier bleibt es bei den jeweiligen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog; probezeitrelevante Maßnahmen kommen nicht auf Sie zu.
Sind Sie nach einem Aufbauseminar geblitzt worden, richten sich die drohenden Folgen demzufolge stets nach der Schwere der Geschwindigkeitsüberschreitung. Wichtig: Wurden Sie als frischgebackener Fahrer nach dem Aufbauseminar 2 Mal geblitzt und waren 21 km/h oder mehr zu schnell, müssen Sie sich in der Regel von Ihrer Fahrerlaubnis verabschieden. Damit haben Sie schließlich den dritten A-Verstoß begangen und beweisen, dass Sie nicht über das notwenige Maß an Fahreignung verfügen.
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Josi meint
18. November 2022 at 13:40
Ich hatte vor ein paar Monaten mein Aufbau Seminar. Jetzt wurde ich erneut geblitzt mir 23 km/h außerorts zu viel. Werde ich meinen Führerschein abgeben müssen ?
Chiara E meint
10. November 2021 at 10:54
Ich wurde zwei mal nach meinem Aufbauseminar geblitzt. Einmal außerort mit 26km/h zu schnell (also A-Verstoß) und einmal innerorts, jedoch unter 20 km/h. Was passiert nun? Werde ich eine MPU machen müssen oder komm ich nochmal davon?
Ich weiß zwei A-Verstöße würden eine MPU mitsichziehen aber ich habe ja „nur“ einen A und einen B Verstoß begangen…
Bu2626 meint
23. Januar 2021 at 3:51
Anfang 2020 aufbauseminarfrist (<21km/h geblitzt) versäumt, August Seminar gemacht probezeit verlängert um 2jahre.
Dezember 2020 wieder mit 21km/h geblitzt. Was passiert jetzt