Bußgelder bei Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer – Bußgeldrechner
Wurden Sie wegen Trunkenheit am Steuer angehalten, können hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot auf Sie zukommen. Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, können Sie entweder der oben stehenden Tabelle entnehmen oder sich hier von unserem Bußgeldrechner berechnen lassen.
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & Knapp: Wichtiges zum Nachtrunk
Nachtrunk bezeichnet den Konsum von Alkohol nach dem Führen eines Kraftfahrzeugs. Dies ist nicht verboten.
Ja, mittels Tests lässt sich eine Nachtrunkbehauptung überprüfen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Der Nachtrunk wird relevant, wenn die Polizei vermutet, dass jemand alkoholisiert gefahren ist, dessen Blutalkoholwert aber erst nach der Fahrt bestimmt wird.
Einen Schnaps auf den Schreck
Inhaltsverzeichnis
Mit einem Nachtrunk ist die Aufnahme von Alkohol gemeint, welche erst nach der Teilnahme am Straßenverkehr erfolgte. Das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol stellt ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit dar.
Diese wird mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot sanktioniert. Der Alkoholkonsum nach dem Autofahren ist jedoch nicht verboten.
Was passiert, wenn ein Nachtrunk einfach nur behauptet wird, obwohl tatsächlich schon vor der Fahrt Alkohol konsumiert worden ist? Was ist eine Begleitstoffanalyse? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.
Was ist eine Nachtrunkbehauptung?
Die Nachtrunkbehauptung kann Kfz-Fahrern helfen, einer Strafe für Alkohol am Steuer zu entgehen. Wird ein Autofahrer zum Beispiel auf Grund seiner auffälligen Fahrweise von einem Zeugen bei der Polizei bekannt gemacht und diese stattet demjenigen dann einen Besuch ab, kann die Nachtrunkbehauptung dem Fahrer helfen, den Blutalkoholwert zu erklären, der dann mit Sicherheit erhoben wird.
Doch entgeht der Betroffene durch den behaupteten Nachtrunk tatsächlich den drohenden Sanktionen? Diese sind folgende:
- Zum ersten Mal gegen die 0,5-Promille-Grenze verstoßen: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
- Zum zweiten Mal gegen die 0,5-Promille-Grenze verstoßen: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, zwei Monate Fahrverbot
- Zum dritten Mal gegen die 0,5-Promille-Grenze verstoßen: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot
- ab 1,1 Promille: Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg, Entziehung der Fahrerlaubnis
Ist ein Nachtrunk durch eine Berechnung beweisbar?
Um die Nachtrunkbehauptung zu falsifizieren oder eben zu verifizieren, fordern die Ordnungshüter meist einen Bluttest an. Ein Arzt oder ein Sachverständiger nimmt dann zwei Proben im Abstand von einer halben Stunde.
Dadurch, dass zwei mal Blut abgenommen wird, kann der Unterschied der Konzentrationen an Alkohol im Blut Auskunft darüber geben, ob der Beschuldigte wirklich erst nach der Fahrt getrunken hat.
Denn Alkohol wird mit einer bestimmten Geschwindigkeit vom Körper zersetzt. Der Abbau setzt ungefähr zwei Stunden nach dem Genuss ein.
Ist die BAK der zweiten Blutprobe höher als bei der ersten, handelt es sich tatsächlich um einen Nachtrunk, da der Körper mit dem Abbau noch nicht beginnen konnte.
Ist dem nicht so und die zweite Blutprobe weist einen geringeren Wert auf als die erste, ist das ein Zeichen dafür, dass der Abbau längst eingesetzt hat und der Alkohol vor mehr als zwei Stunden konsumiert wurde. Es handelt sich dann um eine sog. Schutzbehauptung bzw. um eine Lüge.
Zudem kann eine Begleitstoffanalyse durch einen Sachverständigen die Art des Alkohols und sogar die Zeit der Einnahme bestimmen. Sie kann beispielsweise zeigen, dass ein Fahrer, der behauptet ein Bier als Nachtrunk gehabt zu haben, tatsächlich aber Wodka trank, bevor er sich hinters Steuer gesetzt hat.
Kara meint
11. Januar 2018 at 10:43
Wurde mit 1,03 Promille erwischt, war ein blöder Fehler von mir aber, ich hatte noch nie ein Punkt in Flensburg oder ähnliches es ist auch mein erstverstoß trozdessen soll ich 1200 Euro bezahlen und 9 Monate mein Führerschein abgeben.
torsten meint
2. August 2019 at 10:58
Mir wurde am 15.06.19 mit 1,59 mg Blutalkohol der Führerschein abgenommen. Die letzte Trunkenheitsfahrt war 2003. Ich habe noch kein Bescheid bekommen. Womit muß ich rechnen?
Sharon meint
15. August 2019 at 16:35
bekommen sie den Führerschein nach 9 monaten zurück?
Flieher meint
24. September 2017 at 11:31
Fahrerlaubnis beschlagnahmt.angebliche Fahrerflucht
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 11:17
Hallo Flieher,
was ist Ihre Frage?
Das Team von bussgeldkatalog.de