Kurz & knapp: Tatbestand der Nötigung
Eine Nötigung liegt vor, wenn ein Mensch durch Gewalt oder Androhung selbiger zu einer Tat oder dem Unterlassen einer Tat gezwungen wird.
Nötigung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert. In weniger schweren Fällen kann auch eine Geldstrafe ausgesprochen werden.
Nötigung im Straßenverkehr kann vorliegen, wenn Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer von einer Fahrspur verdrängen.
Weitere Informationen zur Nötigung
Nötigung im Straßenverkehr – im Video erklärt
Inhaltsverzeichnis
Wann es zur Anzeige wegen Nötigung kommen kann
Jeder Mensch soll über sein Handeln nach freiem Willen entscheiden können, sofern dadurch keine Rechte anderer verletzt werden. So sieht es das Grundgesetz in Deutschland vor. Daher ist das Erzwingen bestimmter Handlungen unter Strafe gestellt.
Strafrechtlich ist in diesem Fall von einer Nötigung die Rede. Diese kann auf ganz unterschiedlichen Wegen stattfinden und geht in der Regel mit einer gewaltsamen Erzwingung eines bestimmten Verhaltens einher.
Wie wird die Nötigung im Strafgesetzbuch (StGB) § 240 definiert? Wie können Sie eine Anzeige wegen Nötigung stellen? Welche Strafe erwartet den Täter? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und geht zudem auf das Beispiel der Nötigung im Straßenverkehr ein.
Was ist eine Nötigung gemäß Strafrecht?
Im alltäglichen Sprachgebrauch fällt der Begriff Nötigung nicht selten. Nicht immer ist allerdings auch tatsächlich der Tatbestand gemäß Strafrecht erfüllt. § 240 Absatz 1 und 2 StGB liefert für die Nötigung eine Definition:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Um gemäß StGB eine Nötigung zu begehen, muss der Täter also durch Gewalt oder Androhung eines Übels einen anderen Menschen zu einem bestimmten Verhalten zwingen. Zwingt beispielsweise ein Täter eine Frau zum Schwangerschaftsabbruch, stellt dies den Tatbestand der Nötigung dar.
Gibt es eine versuchte Nötigung?
Nicht jede Nötigung muss auch immer ihren Zweck erfüllen. Im Strafgesetzbuch ist unter § 240 Absatz 3 klar geregelt, dass auch der Versuch strafbar ist. Die versuchte Nötigung entsteht, wenn sich das Opfer der ungewollten Willensbeugung widersetzt und sich dementsprechend nicht zu der vom Täter geforderten Handlung zwingen lässt.
Auch in diesem Fall kann das Opfer eine Anzeige wegen Nötigung erstatten. Allerdings ist eine Nötigung kein Antragsdelikt, sondern ein sogenanntes Offizialdelikt. Erfährt die zuständige Stelle von der Straftat, wird die Strafverfolgung auch ohne Anzeige aufgenommen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie grundsätzlich keine Strafanzeige stellen sollten. Wurden Sie beispielsweise im Straßenverkehr genötigt, sollte der Fall zur Anzeige bei der Polizei gebracht werden. Dabei sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Werden Sie im Straßenverkehr genötigt, ist schnelles Handeln gefragt. Notieren Sie, wenn möglich, das Kennzeichen, die Marke und den Typ des Fahrzeugs. Auch eine genaue Beschreibung des Täters kann für den weiteren Verlauf der Strafverfolgung von Vorteil sein.
- Bei der Polizei können Sie dann telefonisch oder durch persönliches Vorsprechen auf einer Dienststelle Anzeige wegen Nötigung erstatten. Dabei sollten Sie alle relevanten Details zu Tatzeit und –ort angeben. Gab es Zeugen, von denen die Kontaktdaten bekannt sind, müssen Sie diese den Beamten ebenfalls mitteilen.
- Die Polizei beginnt im Anschluss den Täter zu ermitteln. Wird ein Fahndungserfolg erzielt, erhält der Täter in aller Regel eine Vorladung oder kann sich in einem ersten Schritt schriftlich zu den Vorwürfen äußern. Danach geht der Fall an die Staatsanwaltschaft über.
- Erhebt diese Anklage, kommt es zu einer Verhandlung vor Gericht. Im Prozess müssen Sie als Opfer dann Aussagen.
Bei einer Nötigung musst die Rechtswidrigkeit gesondert festgestellt werden
Nicht jede Androhung muss auch automatisch eine Nötigung bedeuten. Damit dieser Straftatbestand erfüllt ist, muss stets eine Rechtswidrigkeit festgestellt werden. Am nachfolgenden Beispiel soll dieser Umstand verdeutlicht werden:
A hat von B 50 Euro geklaut. B wird auf diesen Umstand aufmerksam und droht A nun mit einer Strafanzeige wegen Diebstahls, falls dieser das Geld nicht innerhalb von zwei Tagen zurückgibt. In diesem Fall liegt natürlich keine Nötigung vor, da B ein berechtigtes Verlangen hat, sein gestohlenes Geld zurückzuerhalten.
In dem beschriebenen Fall ist kein rechtswidriges Verhalten festzustellen, schließlich fordert B nur sein Eigentum zurück und greift dabei nicht zu sittlich zu missbilligenden Mitteln. Dies wäre gegeben, wenn Gewalt angedroht wird.
Anzeige wegen Nötigung: Welche Strafe erwartet den Täter?
Die angemessene Strafe bei Nötigung wird im StGB definiert. Gemäß § 240 Absatz 1 ist bei Nötigung folgendes Strafmaß vorgesehen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Allerdings ist in besonders schweren Fällen auch ein höheres Strafmaß vorgesehen:
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
- seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
[§ 240 Absatz 4 StGB]
Das angemessene Strafmaß im Einzelfall festzusetzen obliegt stets dem zuständigen Richter. Daher bedarf es für eine Verurteilung auch stets einer Verhandlung vor Gericht.
Nötigung im Straßenverkehr
Das deutsche Verkehrsnetz stößt an vielen Orten an seine Grenzen. Straßen sind überfüllt und jeder Autofahrer möchte trotzdem schnell ans Ziel gelangen. Daher kommt es nicht selten auch zu Nötigungen im Straßenverkehr gemäß Verkehrsrecht. Diese können beispielsweise in den folgenden Fällen vorliegen:
- Schneiden anderer Fahrzeuge, sodass diese stark abbremsen müssen
- Eigenes starkes Abbremsen ohne ersichtlichen Grund
- Dichtes, bedrängendes Auffahren mit Gefährdung (Drängeln)
- Verdrängen von einer Fahrspur
- Versperren einer Straße
Marin meint
6. Juni 2021 at 12:50
Ist das eine Nötigung, wenn der Vermieter (in seiner Funktion als Privatparkplatz Eigentümer) das PKW eines Mieters komplett zuparkt?
Was darf der zugeparkte Mieter tätigen, um sein eigenes Auto ausfahren zu können?
dwinger meint
30. April 2020 at 9:31
ist es eine Nötigung wenn ich zum tragen einer maske verpflichtet werden, obwohl ich dadurch meine Gesundheit gefährde.