FAQ: Kennzeichen verloren
Haben Sie ein oder beide Kfz-Kennzeichen verloren, gilt es unverzüglich die Polizei und ihre Versicherung zu informieren, um zu verhindern, dass ein möglicher Missbrauch auf Sie zurückgeführt wird. Darüber hinaus müssen Sie bei der Zulassungsstelle neue Nummernschilder beantragen.
In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist klar definiert, das Autos sowohl vorne als auch hinten mit Kennzeichen ausgestattet sein muss. Geht ein Nummernschild verloren, ist demnach die Weiterfahrt eigentlich nicht mehr gestattet.
Neben Sie nach dem Verlust der Kennzeichen, das zugehörige Fahrzeug in Betrieb, stellt dies einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht dar, Der Bußgeldkatalog sieht für eine solche Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro vor.
Sanktionen für das Fahren ohne Kennzeichen
Tatbestand | Bußgeld (€) |
---|---|
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, obwohl dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlt | 60 |
Nummernschild verloren: Kann ich trotzdem fahren?
Inhaltsverzeichnis
Bei den Kennzeichen handelt es sich um unscheinbare Blechschilder, die gleich mehrere wichtige Funktionen erfüllen. So ermöglichen Sie es vor allem, das Kfz seinem Halter zuzuordnen. Darüber hinaus dienen sie aber auch als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung, eine ordnungsgemäße Zulassung sowie eine durchgeführte Hauptuntersuchung. Daher ist die Verwendung der Nummernschilder für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Unter § 10 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es dazu:
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Wer also weiterfährt, obwohl das Fahrzeug sein Kennzeichen vorne oder hinten verloren hat, verstößt gegen die geltenden Verkehrsvorschriften und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Gesetzgeber sieht dafür gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro vor.
Allerdings zeigen sich die Beamten der Polizei nicht selten kulant und drücken für die Fahrt nach Hause oder zur Zulassungsstelle ggf. ein Auge zu. Dafür müssen Sie allerdings glaubhaft darlegen können, dass Sie das Nummernschild gerade erst verloren haben.
Autokennzeichen verloren: So gehen Sie vor!
Ein Blick in die Gesetze zeigt somit: Geht ein Nummernschild verloren oder wurde dieses sogar geklaut, müssen Fahrzeughalter bzw. -führer umgehend reagieren. Doch wen müssen Sie über den Verlust eines Kennzeichens informieren?
Hat ein Auto oder ein Motorrad sein Kennzeichen verloren, müssen Sie zuerst die Polizei verständigen. Für die Verlustmeldung benötigen Sie Ihren Ausweis sowie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Dort erhalten Sie außerdem eine Bescheinigung, um anschließend bei der Zulassungsstelle neue Nummernschilder zu beantragen.
Hat das Fahrzeug sein Nummernschild verloren, ist ein neues Kennzeichen erforderlich. Dieses erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle. Allerdings ist es nicht möglich, dass verlorene Kennzeichen einfach zu ersetzen, denn die entsprechende Kombination aus Buchstaben und Zahlen wird für die nächsten zehn Jahre gesperrt, um einen Missbrauch zu vermeiden. Daher ist es notwendig, die Fahrzeugpapiere zu korrigieren oder neu auszustellen. Für die Ausgabe der neuen Nummernschilder müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass samt aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung der Polizei
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Haben Sie nur ein vorderes oder hinteres Kennzeichen verloren, sollten Sie auch das verbliebene Schild mit zur Behörde nehmen, um dieses direkt vor Ort entwerten zu lassen.
Wichtig! Auch Ihre Kfz-Versicherung sollten Sie darüber informieren, dass Sie beide Kennzeichen bzw. ein vorderes oder hinteres Nummernschild verloren haben. Damit stellen Sie sicher, dass mögliche Schäden oder Straftaten, die Täter ggf. mit Ihren Kennzeichen verüben, nicht Ihnen zur Last gelegt werden.
Kennzeichen verloren: Welche Kosten entstehen dadurch?
Wurde ein Nummernschild verloren, müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein neues beantragen. Dabei ist die Zuteilung mit Kosten verbunden, die sich je nach Verwaltungsaufwand in der Regel auf bis zu 60 Euro belaufen. Beachten Sie dabei, dass die Gebühren grundsätzlich je nach Wohnort variieren können.
Wollen Sie, dass künftig eine bestimmte Kombination von Buchstaben und Zeichen Ihr Fahrzeug ziert, können Sie sich für ein sogenanntes Wunschkennzeichen entscheiden. Die zusätzlichen Kosten dafür belaufen sich für die Reservierung auf 2,60 Euro und die Zuteilung auf 10,20 Euro.
Zusätzlich zu den Gebühren der Behörde müssen Sie auch für die Herstellung der Kennzeichen mit Kosten rechnen. Diese schlagen üblicherweise mit 15 bis 30 Euro zu Buche.
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