Kurz & knapp: Ortsschild
Das Ortsschild wird in Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Ortstafel bezeichnet und gehört demzufolge zu den Verkehrszeichen, genauer gesagt zu den Richtzeichen. Es gibt unterschiedliche Ortstafeln in Deutschland, die sich nicht nur in ihrem Aussehen, sondern teilweise auch in ihrer Funktion unterscheiden. Eine Auswahl finden Sie in dieser Übersicht.
Ab der entsprechenden Ortstafel gelten laut StVO die Vorschriften zum Tempolimit innerhalb bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften. Das bedeutet: Ab einem Ortseingangsschild ist eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h erlaubt, ab einem Ortsausgangsschild wird diese Geschwindigkeit aufgehoben und es gelten allgemein 100 km/h als Höchstgeschwindigkeit.
Es gibt unterschiedliche Vorgaben dazu, in welchem Abstand ein Blitzer zu einem Verkehrszeichen oder einem Ortsschild aufgestellt werden darf. Diese können je nach Bundesland variieren, liegen im Durchschnitt jedoch bei 150 Metern. Aufschluss über die vorgeschriebenen Abstände je nach Bundesland gibt diese Tabelle.
Verkehrszeichen 310 und 311: Ortstafeln im Video erklärt
Was muss man bei einem Ortsschild beachten?
Inhaltsverzeichnis
Ein Ortsschild markiert grundsätzlich den Beginn oder das Ende einer Ortschaft. Dabei informiert es nicht nur über den Namen des Ortes, sondern schreibt außerdem gewisse Verkehrsregeln vor, die Anwendung finden, sobald das entsprechende Schild passiert wird.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Ortsschild besagt, welche verschiedenen Ortstafeln es gibt und welche Vorschriften einzuhalten sind, wenn Sie als Kraftfahrer an einem Ortseingangs- bzw. einem Ortsausgangsschild vorbeikommen.
Was steht zum Ortsschild in der StVO?
Der Begriff „Ortsschild“ wird in der StVO zwar nicht erwähnt, dafür befinden sich jedoch in Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 der StVO Erläuterungen zur sogenannten Ortstafel. Dabei handelt es sich bei dem Zeichen 310 um die Vorderseite, die den Beginn einer geschlossenen Ortschaft kennzeichnet. Das Zeichen 311 wiederum markiert als Rückseite das Ende der Ortschaft.
Als Erläuterung zum Ortsschild steht in Anlage 3 der StVO Folgendes:
Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.“
Neben den bekannten gelben Schildern gibt es allerdings noch weitere Verkehrszeichen, die im Zusammenhang mit Ortschaften stehen. Welche Funktion haben beispielsweise grüne Ortsschilder und wie sieht ein Ortshinweisschild aus? Informationen dazu finden Sie in dieser Übersicht:
Vorderseite einer Ortstafel (Ortseingangsschild)
Das Verkehrszeichen 310 gibt Aufschluss darüber, wo eine Ortschaft beginnt.
Rückseite einer Ortstafel (Ortsausgangsschild)
Dem Verkehrszeichen 311 können Sie entnehmen, wo eine Ortschaft endet.
Ortshinweistafel
Das Verkehrszeichen 385 beschreibt eine nicht geschlossene Ortschaft.
Touristischer Hinweis
Das Verkehrszeichen 386.1 weist auf bedeutsame touristische Ziele bzw. Attraktionen hin.
Ortsteiltafel
Das Verkehrszeichen 313 kündigt einen Ortsteil an.
Inwiefern beeinflusst eine Ortstafel die Geschwindigkeit?
Wie bereits erwähnt, sind gemäß Anlage 3 der StVO ab einem Ortsschild jeweils die allgemeinen Verkehrsregeln innerhalb bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften anzuwenden. Diese beziehen sich vor allem auf die Höchstgeschwindigkeit.
Laut § 3 Absatz 3 Nummer 1 StVO liegt das zulässige Tempolimit innerhalb einer Ortschaft für alle Kraftfahrzeuge bei 50 km/h. Daher spielt es keine Rolle, ob Sie mit einem Lkw, einem Motorrad oder einem Pkw unterwegs sind: Sobald Sie ein Ortsschild passieren, dürfen Sie maximal noch 50 km/h auf dem Tacho haben. Befindet sich das Schild hingegen am Ende der Ortschaft, hebt die Ortstafel diese Geschwindigkeitsbeschränkung wieder auf.
Ab dann gelten entsprechend die Vorschriften außerhalb geschlossener Ortschaften. Je nachdem, mit welcher Art von Kfz Sie unterwegs sind, ist in diesem Fall eine Höchstgeschwindigkeit von 100, 80 oder 60 km/h für Sie maßgeblich (§ 3 Absatz 3 Nummer 2 StVO).
Darüber hinaus sollten Sie sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften darauf achten, ob Verkehrszeichen eine geringere Geschwindigkeit vorschreiben. Schließlich haben diese Vorgaben stets mehr Gewicht als die allgemeinen Vorschriften nach einem Ortsschild.
In welcher Entfernung zum Ortsschild in Deutschland Blitzer stehen dürfen
Sobald Sie als Kraftfahrer an einem Ortsschild vorbeifahren, müssen Sie sich an das entsprechende Tempolimit halten – nicht erst einige Meter danach. Dennoch gibt es verschiedene Vorgaben dazu, in welchem Abstand ein Blitzer zu einem Ortsschild aufgestellt werden darf. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ihnen ausreichend Zeit bleibt, um Ihr Tempo zu drosseln.
Außerdem würde das Risiko für plötzliche und gefährliche Bremsmanöver, die möglicherweise in einem Auffahrunfall enden, enorm ansteigen, wenn direkt hinter einem Ortsschild ein Blitzer aufgestellt wäre. Die vorgeschriebenen Abstände können je nach Bundesland variieren und gestalten sich wie folgt:
Bundesland | Vorgeschriebener Mindestabstand zum Verkehrsschild |
---|---|
Baden-Württemberg | keine Vorgaben |
Bayern | 200 m |
Berlin | - 75 m (bei Schildern, die Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung markieren) - 150 m (bei Ortseingangsschildern) |
Brandenburg | 150 m |
Bremen | 150 m |
Hamburg | keine Regelung |
Hessen | 100 m |
Mecklenburg-Vorpommern | - 100 m (auf Kraftfahrstraßen) - 250 m (auf Autobahnen) |
Niedersachsen | 150 m |
Nordrhein-Westfalen | keine Regelung |
Rheinland-Pfalz | 100 m |
Saarland | 100 m |
Sachsen | 150 m |
Sachsen-Anhalt | 100 m |
Schleswig-Holstein | 100 m |
Thüringen | 200 m |
Gut zu wissen: Existieren in Ihrem Bundesland keine Angaben dazu, in welcher Entfernung zu einem Ortsschild ein Blitzer stehen darf, ergibt sich daraus nicht automatisch, dass dort je nach Lust und Laune Geschwindigkeitsmessgeräte aufgestellt werden dürfen. Vielmehr muss in einem solchen Fall individuell entschieden werden, ob eine Messung an der jeweiligen Stelle zulässig ist oder nicht. An Gefahrenschwerpunkten, wie z. B. Schulen oder Kindergärten, kann der vorgeschriebene Abstand zwischen Ortsschild und Blitzer im Übrigen entfallen.
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