Bußgeldtabelle: Unzulässig auf einem Taxistand geparkt oder gehalten
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Unerlaubtes Halten auf einem Taxistand | 20 € |
… mit Behinderung | 35 € |
Unerlaubtes Parken auf einem Taxistand | 25 € |
… mit Behinderung | 40 € |
… länger als eine Stunde | 40 € |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 50 € |
Kurz & knapp: Parken am Taxistand
Weder das Halten noch das Parken ist auf Taxistreifen gestattet. Allein der Fahrer von einem Taxi darf hier parken. Für alle anderen Kraftfahrer gilt ein absolutes Halteverbot.
Beim Halten oder Parken auf einem Taxistand liegt das Bußgeld zwischen 20 und 50 Euro. Wie welche Zuwiderhandlung im Detail sanktioniert werden kann, verrät Ihnen diese Tabelle.
Ja, diese Möglichkeit besteht. In diesem Fall können Ihnen für das unerlaubte Parken am Taxistand neben dem Bußgeld außerdem die Abschleppkosten auferlegt werden.
Taxistände müssen jederzeit freigehalten werden
Inhaltsverzeichnis
Bei einem Taxistand handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine spezielle Fläche im öffentlichen Straßenverkehr, auf der Taxifahrer ihre Fahrzeuge abstellen und auf Fahrgäste warten können. Sie befinden sich vermehrt an Bahnhöfen, Flughäfen oder Fußgängerzonen, wo es wahrscheinlich ist, dass Personen den Service in Anspruch nehmen möchten.
Da Parkplätze gerade an diesen zentralen Verkehrspunkten rar gesät sind, gibt es immer wieder Autofahrer, die beschließen, ihren fahrbaren Untersatz auf einem Taxistand abzustellen, sollte dieser gerade nicht oder kaum belegt sein. Dass das Parken auf dem Taxistand allerdings nicht gestattet ist, gerät dann häufig in Vergessenheit. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für diese Zuwiderhandlung vorsieht, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Welches Verhalten ist an einem Taxistand vorgeschrieben?
Taxistände sind durch das Verkehrszeichen 229 gekennzeichnet. Gemäß Anlage 2 Abschnitt 4 Nummer 15 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt dort:
Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen.“
Demzufolge ist sowohl das Halten als auch das Parken auf einem Taxistand strengstens verboten – es sei denn, Sie sind als Taxifahrer unterwegs. Neben dem vorherrschenden Halteverbot sollten Sie sich hier außerdem darauf einstellen, dass Taxis ein- oder abfahren. Auch Fußgänger, die ein- oder aussteigen, sollten Sie im Blick behalten und besondere Vorsicht walten lassen, damit es nicht zu einem Unfall kommt.
Wie wird das Parken auf einem Taxistand sanktioniert?
Die Tatbestandsnummer für das Parken auf einem Taxistand lautet 141382. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarnungsgeld von 25 Euro vor. Es existieren allerdings noch weitere Tatbestände rund um den Taxi-Parkplatz:
- Halten Sie an einem Taxistand, müssen Sie 20 Euro zahlen. Wird dabei jemand behindert, steigt der Betrag auf 35 Euro an.
- Wenn Sie beim Parken auf dem Taxistand eine Behinderung herbeiführen, liegt das Verwarnungsgeld dafür bei 40 Euro. Der gleiche Betrag wird fällig, wenn Sie länger als eine Stunde auf einem Taxistand parken.
- Stehen Sie nicht nur länger als eine Stunde verbotswidrig dort, sondern behindern durch das Parken auf dem Taxistand obendrein noch an- oder abfahrende Taxifahrer, werden 50 Euro fällig.
Wichtig: Normalerweise erhalten Sie für das unzulässige Parken auf einem Taxistand einen Strafzettel. Da diese speziellen Flächen jedoch stets freigehalten und weder an- noch abfahrende Taxis behindert werden sollen, kann es darüber hinaus passieren, dass Sie abgeschleppt werden. In diesem Fall wird Ihnen nicht nur das jeweilige Bußgeld auferlegt: Auch die entsprechenden Abschleppkosten gehen dann auf Ihre Kappe.
Allgemein muss keine bestimmte Wartezeit eingehalten werden, bis die zuständigen Ordnungshüter ein Abschleppunternehmen kontaktieren dürfen. Lediglich wenn klar ist, dass der betroffene Fahrer sein Kfz umgehend selbst entfernt, können ihm aus Kulanz einige Minuten dafür eingeräumt werden. Ansonsten ist ein sofortiges Abschleppen beim Parken auf einem Taxistand im absoluten Halteverbot normalerweise durchaus gerechtfertigt.
Claudia meint
9. Mai 2021 at 11:04
Hallo :-)
können Sie mir sagen, was gilt, wenn sich unter diesem Verkehrszeichen noch eines mit einer Zeitangabe befindet, z.B. 20 – 6 Uhr? Ist das Parken dort dann zwischen 6 und 20 Uhr erlaubt oder gilt das absolute Halteverbot rund um die Uhr und ist nur für Taxen von 20 – 6 Uhr aufgehoben?
Pamela R. meint
18. November 2024 at 21:38
Hallo zusammen,
Ich bin selber beruflich im
Bereich Personenbeförderung tätig.
war heut privat unterwegs u.habe kurzfristig ( 3min Be-u./entladen )auf einem Taxi Parkplatz gehalten um meine Oma(Gehbehindert) 2 Häuser weiter sicher an die Tür zu bringen! zack standen schon die Knölchenjäger da u. Hatten mich schon aufgeschrieben ..obwohl es max. 2-3 min gedauert hat. Kann ich was dagegen tun?
Mfg
P.R