Bußgeldtabelle: Auf einer Verkehrsinsel parken
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Parken auf einer Verkehrsinsel | 10 € |
... mit Behinderung | 15 € |
... mit Gefährdung | 20 € |
... mit Unfallfolge | 25 € |
Kurz & knapp: Parken auf der Verkehrsinsel
Da Verkehrsinseln Fußgängern mehr Sicherheit beim Überqueren einer Straße bieten sollen, dürfen Sie als Kraftfahrer nicht darauf oder daneben parken.
Das Parken auf der Verkehrsinsel zieht ein Bußgeld von mindestens 10 Euro nach sich. Bei einer Behinderung oder einer Gefährdung steigt der zu zahlende Betrag laut Bußgeldkatalog auf 15 bzw. 20 Euro an.
Kam es aufgrund Ihres Fehlverhaltens an einer Verkehrsinsel zu einem Unfall, erwartet Sie ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Unter Umständen kann Ihnen in diesem Fall außerdem eine Teilschuld vorgeworfen werden.
Was ist der Zweck einer Verkehrsinsel?
Inhaltsverzeichnis
Bei Verkehrsinseln handelt es sich um abgegrenzte Flächen auf der Fahrbahn, die in der Regel nicht von Kraftfahrern befahren werden dürfen. Vielmehr sollen die Inseln Fußgängern mehr Sicherheit bieten, wenn diese die Straße überqueren möchten. Zwar haben Fahrzeuge an einer Verkehrsinsel Vorrang, dafür ermöglicht sie Passanten jedoch das Überqueren in zwei Etappen.
Obwohl sie sich vor allem an Fußgänger richtet, entscheiden sich immer wieder Autofahrer für das Parken auf einer Verkehrsinsel. Ob dies zulässig ist oder ob Sie sich dadurch als Fahrer ein Bußgeld einhandeln, wenn Sie erwischt werden, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Ist das Parken auf einer Verkehrsinsel zulässig?
Das Parken auf einer Verkehrsinsel ist grundsätzlich nicht erlaubt. Schließlich wäre es Fußgängern nicht mehr möglich, die Straße sicher und etappenweise zu überqueren, wenn Sie Ihren Pkw darauf abgestellt haben. Daher dürfen Sie auch direkt daneben, davor oder dahinter nicht parken. Auch das Halten für einen kurzen Moment ist auf Verkehrsinseln nur dann gestattet, wenn Sie den Verkehr dabei nicht behindern.
Parken auf und vor einer Verkehrsinsel: Welche Sanktionen drohen?
Wenn Sie auf einer Verkehrsinsel parken, wird mindestens ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. Die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog können jedoch strenger ausfallen, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer dabei behindern oder sogar gefährden:
- Bei einer zusätzlichen Behinderung erwarten Sie 15 Euro, wenn Sie Ihren fahrbaren Untersatz auf einer Verkehrsinsel abstellen.
- Führen Sie durch das Parken auf einer Verkehrsinsel eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer herbei, müssen Sie mit 20 Euro rechnen.
Wichtig: Verschulden Sie durch das Parken auf einer Verkehrsinsel sogar einen Unfall, sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 25 Euro vor. Doch damit noch nicht genug: Schlimmstenfalls kann Ihnen in diesem Fall eine Teilschuld daran vorgeworfen werden, dass es gekracht hat. Dabei handelt es sich jedoch stets um eine Einzelfallentscheidung.
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