Bußgeldtabelle: Parkverbot an Bushaltestellen ignoriert
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
An einer Bushaltestelle parken | 55 € |
… mit Behinderung | 70 € |
... mit Gefährdung | 80 € |
... mit Unfall | 100 € |
… länger als drei Stunden | 70 € |
… länger als drei Stunden mit Behinderung | 80 € |
… länger als drei Stunden mit Gefährdung | 80 € |
… länger als drei Stunden mit Unfall | 100 € |
Kurz & knapp: Parken an einer Bushaltestelle
Nein, gemäß Anlage 2 der StVO dürfen Kraftfahrer 15 Meter vor und hinter einem Haltestellenschild nicht parken. Demzufolge herrscht zwar direkt an einer Bushaltestelle ein Parkverbot, Sie dürfen allerdings hinter oder vor einem Haltestellenschild parken, wenn der Abstand von 15 Metern eingehalten wird.
Nein, eine solche Ausnahmeregelung gibt es normalerweise nicht. Sie müssen den Abstand beim Parken an einer Bushaltestelle zu jeder Zeit wahren.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für das Parken in der Bushaltestelle vorsieht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Ist kein freier Parkplatz in Sicht, muss bisweilen die Bushaltestelle herhalten
Inhaltsverzeichnis
Vor allem in Großstädten wird die Parkplatzsuche häufig zur Zerreißprobe. Autofahrer, die lediglich ein paar Besorgungen machen oder ein Päckchen zur Post bringen möchten, stellen ihren fahrbaren Untersatz daher manchmal einfach an einer Bushaltestelle ab.
Schließlich wird in den nächsten Minuten schon kein Bus kommen. Ob das Parken an einer Bushaltestelle gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) überhaupt erlaubt ist oder ob dort grundsätzlich ein Parkverbot gilt, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Darüber hinaus informieren wir Sie über mögliche Bußgelder, die beim verkehrswidrigen Parken an einem Haltestellenschild fällig werden können.
Was besagt die StVO zum Parken auf einer Bushaltestelle?
Die StVO widmet sich im Detail nicht der Bushaltestelle an sich, sondern vielmehr dem dazugehörigen Verkehrszeichen 224. Dabei handelt es sich um ein grünes H in einem grünen Kreis auf einem gelben Hintergrund. Anlage 2 Abschnitt 4 Nummer 14 der StVO besagt dazu Folgendes:
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.“
Daraus ergibt sich: Prinzipiell ist das Zeichen 224 nicht nur dafür da, damit Fußgänger schon aus weiter Entfernung erkennen können, wo der Bus abfährt. Vielmehr gibt es Kraftfahrern vor, wie Sie sich an dieser Stelle verhalten sollten:
Sie dürfen demzufolge zwar nicht direkt an einer Bushaltestelle parken, wenn aber ein Abstand von 15 Metern zum Haltestellenschild eingehalten wird, kommt kein Bußgeld auf Sie zu.
Parken an einer Bushaltestelle: Welches Bußgeld droht?
Wie bereits erwähnt, ist das Parken vor einer Bushaltestelle oder dahinter durchaus gestattet, solange Sie dabei einen Abstand von 15 Metern wahren.
Je nachdem, wie lange Sie direkt an einer Bushaltestelle parken, fällt die Strafe höher aus. Das Gleiche ist bei einer zusätzlichen Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung der Fall. Allgemein sind Beträge zwischen 55 und 100 Euro möglich.
Bildnachweise: eigenes Bild, eigenes Bild
Mandana meint
29. August 2024 at 9:20
Wie verhält es sich denn gegenüber einer nicht durch Fahrbahnmarkierung ausgezeichneten Bushaltestelle? Eine Fahrspur je Fahrtrichtung. Ist dann das Parken gegenüber dieser, lediglich mit Haltestellenschild ausgezeichneten erlaubt? Die Ausführung im Gesetztestext behandelt ja lediglich das Parken „vor“ und „hinter“ des Haltestellenschildes.
Jennifer meint
9. November 2023 at 11:45
Was ist wenn hinter einer Bushaltestelle in nur 10 m ein Parkverbotsschild steht und ich direkt hinter diesem Schild parke (Abstand zur Bushaltestelle nur 10m), weil ich mich nach dem Parkverbotsschild richte und nicht nach der Bushaltestelle (Bushaltestelle nicht wahrgenommen)?
In dem Fall ist das Parkverbotsschild doch falsch gesetzt! Dafür kann der Autofahrer doch dann nicht bestraft werden, oder?
Ralph meint
28. Oktober 2021 at 20:57
Natürlich wird dort vermehrt kontrolliert, wo vermehrt Rechtsverstöße begangen werden. Wo denn auch sonst?
Abgesehen davon ist „der Bus fährt nur zwischen x und y“ völlig irrelevant, da nicht jeder dort haltende Bus aufgelistet bzw. allgemein bekannt ist (Schulbusse, speziell die kleineren, verspätete Busse, Sonderfahrten etc.)
Helmut meint
23. Mai 2021 at 21:29
Tut mir leid.hab auch nur Fragen.seit kurzer zeit wurde vom ordnungsamt ohne bescheid zu sagen eine Bushaltestelle von ZOB ca.11 meter vor mein haus eingerichtet. um das faß noch zum überlaufen zu bringen auch noch ein bürgerbus haltestelle mit ehrenamtliche.auch kam schon ein unfall bei meiner ausfahrt vor ,wobei der ältere ehrenamtliche bürgerbusfahrer den unfall schuldhaft verursachte.wobei meine ausfahrt seit 18 jahre besteht.so parkte ich außerhalb der busfahrzeiten vor mein haus. schon wurde ich von meiner Nachbarin (exmieterin) angehupt. die sich als polizisten oder ordnungsamt aufspielen. und ich hätte kein recht mehr vor meiner ausfahrt kurz zu parken.obwohl die mehr als überdimensionierten Busse schon zum stadtgespäch werden und die busse fast immer leerfahrten machen.habe nichts gegen den Bürgerbus aber der riesige zob bus wird vom LRA esslingen befürwortet.
Sascha meint
5. Mai 2021 at 20:35
Was ist, wenn die Bushaltestelle gar nicht mehr von einem Bus angefahren wird?
Rainer meint
22. April 2021 at 10:35
Was ist, wenn lediglich nur das H Schild, nicht aber eine Bushaltestelle Markierung auf der Straße ist?
Die Straße ist für Verkehr u Gegenverkehr vorgesehen, weil die Straße nicht breit genug ist, lediglich 2-spurig, OHNE Fussgängerwege beidseitig.
Simone meint
4. März 2021 at 20:58
Wie verhält es sich, wenn 2 Schilder im Abstand von 20m die Bushaltestelle bereits begrenzen? Gelten dann die 15m Abstand auch???? So einen großen Bus gibt es doch gar nicht!
Hubert meint
11. November 2020 at 16:28
Was ist aber, wenn sich eine Grenzmarkierung (Zick-Zack Linie/Zeichen 299) vor dem Haltestellenschild befindet die kürzer als 15m ist?
Kürzt das Zeichen 299 dann das 15 m Parkverbot nicht ein?
Und stimmt es, dass die Zick-Zack Linie das Parkverbot an Haltestellen auch verkürzen bzw. verschieben kann oder kann das Zeichen 299 das Parkverbot an Bushaltestellen (laut Bußgeldkatalog) nur erweitern?
Für eine Antwort wäre ich dankbar
Annemarie meint
1. Oktober 2020 at 9:16
In Folge der Parkplatzknappheit parke ich mein Auto außerhalb der Busfahrzeiten in der aufgezeichneten Bushaltestelle vor meinem Haus. Mit Absicht wird hier vermehrt kontrolliert.
Der Bus fährt nur stündlich von 8 Uhr bis 19 Uhr und am Samstag von 9 Uhr bis 19 Uhr und Sonntags garnicht. Die Linie hat ganz wenige Fahrgäste.
Maggo meint
4. Januar 2022 at 16:10
Was ist mit Parken auf einer zur Zeit nicht bedienten Bushaltestelle?
Peter meint
31. August 2022 at 10:56
Das sollte keine Rolle spielen – wenn vor einer Schule ein 30 km Schild steht, dann kann ich ja auch nicht einfach während der Schulferien dort mit 50 km/h durch fahren, mit dem Argument, der Schulbetrieb würde ja ruhen.